Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Alpenstraße, Zugspitzstraße; Absolutes Haltverbot für die Müllabfuhr mit Zeitzusatz - Schreiben des Mobilitätsreferates

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO: Alpenstraße, Zugspitzstraße; Absolutes Haltverbot für die Müllabfuhr mit Zeitzusatz - Schreiben des Mobilitätsreferates vom 10.08.2021 -

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

12.10.2021 um 19:30 Uhr

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