Gabriel-Max-Straße 21-23, Absolutes Halteverbot mit Zeitzusatz für die Müllabfuhr auf Höhe gegenüber Anwesen N…

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Gabriel-Max-Straße 21-23, Absolutes Halteverbot mit Zeitzusatz für die Müllabfuhr auf Höhe gegenüber Anwesen Nr. 21 und 23; (Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO); Mitteilung vom KVR

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

20.10.2020 um 19:30 Uhr

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