(E) Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz

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=== 20-26 _ V 18860_V 18860 Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen Wettersteinplatz BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39737 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing- Harlaching am 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18860 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am 03.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 beschlossen. Darin wird die Anbringung von zwei Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen in der Fromundstraße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Mit Änderung der StVO zum 11.10.2024 ist der Katalog der verkehrlichen Maßnahmen, welche unter erleichterten Anordnungsbedingungen umgesetzt werden können, u.a. um Fußgänger- überwege erweitert worden. Fußgängerüberwege werden angeordnet, sofern sowohl eine entsprechende Notwendigkeit als auch eine Konformität mit den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) vorliegt. Das Vorliegen einer besonderen Gefahren- oder gar Unfalllage ist als Notwendigkeitsnachweis nun nicht mehr erforderlich; ein einfacher Gefahrennachweis, wie zum Beispiel das bloße Vorhandensein einer sensiblen Einrichtung in der Nähe und/oder eine spezielle strukturelle Besonderheit, ist nun ausreichend. Allerdings behalten die R-FGÜ 2001 nach wie vor ihre Gültigkeit. Die dort genannten Voraussetzungen bieten weiterhin Vorgaben, die im Rahmen der Prüfung zu beachten sind. Wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen. Die Vorgaben in der R-FGÜ bieten dazu weiterhin eine Orientierung, wenngleich die StVO-Novelle auf eine erleichterte Abweichung abzielt. So kommt nach den Richtlinien die Anlage eines Zebrastreifens als geeignete Querungshilfe unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahr- zeuge/h, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge/h und die Fußverkehrsbe- lastung mindestens 50 zu Fuß Gehende pro Stunde beträgt. Das Mobilitätsreferat hat sich die verkehrliche Situation vor Ort zur schulrelevanten Zeit (7:05- 8:05 Uhr) angeschaut und Verkehrszählungen durchgeführt. Hierbei konnten folgende Verkehrszahlen erhoben werden: Fromundstraße/Wettersteinplatz: 11 Fußgänger*innen 91 Fahrzeuge Fromundstraße/Otkerstraße (Nord/West): 19 Fußgänger *innen 105 Fahrzeuge Fromundstraße/Otkerstraße (Süd/Ost): 17 Fußgänger*innen 103 Fahrzeuge Die erforderlichen Verkehrszahlen werden daher sowohl was das Kfz- als auch der Fußver- kehrsaufkommen betrifft an allen beobachteten Örtlichkeiten deutlich unterschritten. Bei unse- rer Verkehrsbeobachtung konnten keine gefährlichen Situationen festgestellt werden. Die Auswertung der Unfallstatistik für den Zeitraum seit 01.01.2022 ergab einen Unfall mit Beteili- gung von zu Fuß Gehenden. Hierbei trat der Fußgänger unvermittelt hinter einem Fahrzeug auf die Fahrbahn, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten. Der Unfallgegner entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Schulwegunfälle wurden nicht registriert. Das Unfallgeschehen an den betreffenden Örtlichkeiten kann insgesamt als unauffällig bezeichnet werden. Insbesondere für die Schüler*innen der Grund- und Mittelschule Fromundstraße steht auf Höhe des Schuleingangs ein Fußgängerüberweg zur Verfügung. Dieser ist zurzeit auch mit einem Schulweghelfenden besetzt. Aufgrund der nicht erfüllten Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen sowie eines bereits vorhandenen Fußgängerüberweges, sieht das Mobilitätsreferat von deren Ein- richtung, an beiden Örtlichkeiten in der Fromundstraße ab. Radverkehrsführungen können ausnahmsweise rot eingefärbt werden. Grundlage für die Rot- einfärbung von Gefahrenstellenstellen sind Empfehlungen eines von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2021. Demnach ist von einer infla- tionären Roteinfärbung abzusehen, sodass eine restriktive Anwendung erfolgt, auch um die Signalwirkung zu erhalten Wir haben die benannten Örtlichkeiten an der Fromundstraße, Ecke Wettersteinplatz und auf Höhe der Otkerstraße hinsichtlich des Unfallgeschehens untersucht. In den letzten 3 Jahren haben sich an diesen Stellen keine Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung ereignet, die im Zu- sammenhang mit einer Querung der Fromundstraße stehen. Zudem ist der Stadtverwaltung keine vermehrte Beschwerdelage, die auf häufige Gefahrensituationen diesbezüglich hinweisen könnte, bekannt. Eine besondere Gefahrenstelle liegt nicht vor. Aus diesem Grund kann das Mobilitätsreferat dem Wunsch nach rot eingefärbten Radweg- furten an vorgenannten Querungen der Fromundstraße nicht entsprechen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 03.07.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Es liegen aktuell weder eine Gefahrenlage noch die erforderlichen Verkehrszahlen vor. Die beantragten Maßnahmen, Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Radwegmarkierungen in der Fromundstraße, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Anais Schuster-Brandis Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18860_V 18860 Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen Wettersteinplatz A.pdf === Anlage === B 18_VG 21.04.2026 oeff. 3.3.2 2..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: +49 89 233 733889 Telefax: +49 89 233 12 733889 Email: BA18@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing vom 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18860 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 18 - Untergiesing-Harlaching vom 21. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: --- === 20-26 _ E 02848_E 02848 Zebrastreifen Wettersteinplatz.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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