=== 20-26 _ V 18860_V 18860 Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen Wettersteinplatz BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 0 233-39737 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-
Harlaching am 03.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18860
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848
Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom
21.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am 03.07.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 beschlossen. Darin wird die Anbringung von zwei
Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen in der Fromundstraße gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Mit Änderung der StVO zum 11.10.2024 ist der Katalog der verkehrlichen Maßnahmen, welche
unter erleichterten Anordnungsbedingungen umgesetzt werden können, u.a. um Fußgänger-
überwege erweitert worden.
Fußgängerüberwege werden angeordnet, sofern sowohl eine entsprechende Notwendigkeit
als auch eine Konformität mit den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) vorliegt.
Das Vorliegen einer besonderen Gefahren- oder gar Unfalllage ist als Notwendigkeitsnachweis
nun nicht mehr erforderlich; ein einfacher Gefahrennachweis, wie zum Beispiel das bloße
Vorhandensein einer sensiblen Einrichtung in der Nähe und/oder eine spezielle strukturelle
Besonderheit, ist nun ausreichend. Allerdings behalten die R-FGÜ 2001 nach wie vor ihre
Gültigkeit. Die dort genannten Voraussetzungen bieten weiterhin Vorgaben, die im Rahmen
der Prüfung zu beachten sind. Wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei die Fahrzeug- und
Fußgängerfrequenzen. Die Vorgaben in der R-FGÜ bieten dazu weiterhin eine Orientierung,
wenngleich die StVO-Novelle auf eine erleichterte Abweichung abzielt.
So kommt nach den Richtlinien die Anlage eines Zebrastreifens als geeignete Querungshilfe
unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des
Fußverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahr-
zeuge/h, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge/h und die Fußverkehrsbe-
lastung mindestens 50 zu Fuß Gehende pro Stunde beträgt.
Das Mobilitätsreferat hat sich die verkehrliche Situation vor Ort zur schulrelevanten Zeit (7:05-
8:05 Uhr) angeschaut und Verkehrszählungen durchgeführt. Hierbei konnten folgende
Verkehrszahlen erhoben werden:
Fromundstraße/Wettersteinplatz: 11 Fußgänger*innen
91 Fahrzeuge
Fromundstraße/Otkerstraße (Nord/West): 19 Fußgänger *innen
105 Fahrzeuge
Fromundstraße/Otkerstraße (Süd/Ost): 17 Fußgänger*innen
103 Fahrzeuge
Die erforderlichen Verkehrszahlen werden daher sowohl was das Kfz- als auch der Fußver-
kehrsaufkommen betrifft an allen beobachteten Örtlichkeiten deutlich unterschritten. Bei unse-
rer Verkehrsbeobachtung konnten keine gefährlichen Situationen festgestellt werden. Die
Auswertung der Unfallstatistik für den Zeitraum seit 01.01.2022 ergab einen Unfall mit Beteili-
gung von zu Fuß Gehenden. Hierbei trat der Fußgänger unvermittelt hinter einem Fahrzeug
auf die Fahrbahn, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten. Der Unfallgegner entfernte
sich unerlaubt vom Unfallort. Schulwegunfälle wurden nicht registriert. Das Unfallgeschehen
an den betreffenden Örtlichkeiten kann insgesamt als unauffällig bezeichnet werden.
Insbesondere für die Schüler*innen der Grund- und Mittelschule Fromundstraße steht auf
Höhe des Schuleingangs ein Fußgängerüberweg zur Verfügung. Dieser ist zurzeit auch mit
einem Schulweghelfenden besetzt.
Aufgrund der nicht erfüllten Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen sowie
eines bereits vorhandenen Fußgängerüberweges, sieht das Mobilitätsreferat von deren Ein-
richtung, an beiden Örtlichkeiten in der Fromundstraße ab.
Radverkehrsführungen können ausnahmsweise rot eingefärbt werden. Grundlage für die Rot-
einfärbung von Gefahrenstellenstellen sind Empfehlungen eines von der Landeshauptstadt
München in Auftrag gegebenen Gutachtens aus dem Jahr 2021. Demnach ist von einer infla-
tionären Roteinfärbung abzusehen, sodass eine restriktive Anwendung erfolgt, auch um die
Signalwirkung zu erhalten
Wir haben die benannten Örtlichkeiten an der Fromundstraße, Ecke Wettersteinplatz und auf
Höhe der Otkerstraße hinsichtlich des Unfallgeschehens untersucht. In den letzten 3 Jahren
haben sich an diesen Stellen keine Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung ereignet, die im Zu-
sammenhang mit einer Querung der Fromundstraße stehen. Zudem ist der Stadtverwaltung
keine vermehrte Beschwerdelage, die auf häufige Gefahrensituationen diesbezüglich
hinweisen könnte, bekannt. Eine besondere Gefahrenstelle liegt nicht vor.
Aus diesem Grund kann das Mobilitätsreferat dem Wunsch nach rot eingefärbten Radweg-
furten an vorgenannten Querungen der Fromundstraße nicht entsprechen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching vom 03.07.2025 kann nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage-
ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Es liegen aktuell weder eine Gefahrenlage noch die erforderlichen Verkehrszahlen vor.
Die beantragten Maßnahmen, Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit
Radwegmarkierungen in der Fromundstraße, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht
umgesetzt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Anais Schuster-Brandis Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.23
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 18860_V 18860 Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen Wettersteinplatz A.pdf ===
Anlage
=== B 18_VG 21.04.2026 oeff. 3.3.2 2..pdf ===
Datum: 30.04.2026
Telefon: +49 89 233 733889
Telefax: +49 89 233 12 733889
Email: BA18@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz
Anbringung eines Zebrastreifens mit Radwegmarkierungen am Wettersteinplatz
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02848 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing vom 03.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18860
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 18 - Untergiesing-Harlaching
vom 21. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise: ---
=== 20-26 _ E 02848_E 02848 Zebrastreifen Wettersteinplatz.pdf ===