Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching
Volltext
Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025
=== 20-26 _ B 08668_B 08668 Zebrastreifen Normapark.pdf ===
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Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Untergiesing-Harlaching
Landeshauptstadt München, Direktorium
Meindlstraße 14, 81337 München
An das
Mobilitätsreferat
Vorsitzende
Dr. Anais Schuster-Brandis
Geschäftsstelle:
Meindlstraße 14, 81337 München
Telefon: 233 – 33889
Telefax: 233 – 33885
E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de
München, 18.02.2026
Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße
Nähe Waltramstraße („Normapark“)
Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2026 mit
dem beiliegenden Antrag aus der Kinder- und Jugendversammlung 2025 befasst und folgenden
Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss beantragt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Fromundstraße
Nähe Waltramstraße. Das Gremium übernimmt damit den als Anlage beiliegenden Antrag aus der
Kinder- und Jugendversammlung vom 27.11.2025.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Anais Schuster-Brandis
Vorsitzende des Bezirksausschusses 18
Untergiesing-Harlaching
und
Dr. Heike Kraemer
1. Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksausschusses 18
Untergiesing-Harlaching
Anlage:
Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025
=== 20-26 _ B 08668_B 08668 Zebrastreifen Normapark AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching
Frau Dr. Schuster-Brandis
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
27.03.2026
Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der
Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“)
Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-
Harlaching vom 27.11.2025
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08668 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 20.01.2026
Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis,
wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Antrag. Dabei handelt es sich um einen von
Ihnen weitergeleiteten Antrag aus der Kinder- und Jugendversammlung, der darauf abzielt, im
Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe
Waltramstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründet wird der Antrag mit der
zunehmenden Handynutzung insbesonders jüngerer Verkehrsteilnehmer, was zu
Unachtsamkeit und teils gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führe.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Unmittelbar an der in Rede stehenden Örtlichkeit, die innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt,
befindet sich bereits eine baulich - mittels bis zur Fahrbahn vorgezogener Gehwege und
abgesenkter Bordsteine - eingerichtete Querungsstelle. Die Querungsstrecke beträgt 5,50
Meter. Zur Sichtverbesserung existiert bereits ein absolutes Haltverbot.
Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 11.10.2024 ist der Katalog der
verkehrlichen Maßnahmen, welche unter erleichterten Anordnungsbedingungen umgesetzt
werden können, u.a. um Zebrastreifen erweitert worden.
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Zebrastreifen werden angeordnet, sofern sowohl eine entsprechende Notwendigkeit – also
wenn ansonsten Fußgänger nicht sicher die Straße überqueren können – als auch eine
Konformität mit den bundeseinheitlichen ‘Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen‘ vorliegt. Wesentliche Beurteilungskriterien nach dieser Richtlinie sind
dabei die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen. So kommt die Anlage eines Zebrastreifens
u.a. nur dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des
Fußverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200
Kraftfahrzeuge/h, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge/h und die
Fußverkehrsbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt.
An der im Antrag besagten Fußgängerquerungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe
Waltramstraße, die nunmehr zusätzlich mit einem Zebrastreifen ausgestattet werden soll, hat
das Mobilitätsreferat zur Erhebung der Verkehrszahlen am 10.03.2026 zwischen 16.00 Uhr
und 17.00 Uhr (sonnig, 17°C) eine Verkehrsschau mit -zählung durchgeführt. Dabei wurden
die o.g. erforderlichen Zahlen für den Fußverkehr knapp nicht erreicht (40). Die
Fahrzeugfrequenzen wurden jedoch bei weitem nicht erreicht. So sind mit 70 Fahrzeugen die
o.g. erforderlichen Zahlen deutlich unterschritten. Gefährliche Situationen zwischen dem
Fahrverkehr und Fußgängern konnten zu keiner Zeit beobachtet werden. Die gefahrenen
Geschwindigkeiten der Kfz waren augenscheinlich sehr niedrig bzw. angepasst. Lt. einer
Stellungnahme der Polizei zeigt sich die Örtlichkeit hinsichtlich der Beschwerde- und
Unfalllage völlig unauffällig.
Alles in allem besteht keine verkehrliche Notwendigkeit, an der vorhandenen Fußgänger-
querungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe Waltramstraße einen Zebrastreifen zu
markieren. Bereits die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend, damit Fußgänger sicher die
Fahrbahn überqueren können. Individuelles Fehlverhalten im Straßenverkehr, wie z.B. die
Nutzung des Mobiltelefons in Verbindung mit Unachtsamkeit, wird ohne Weiteres regelmäßig
so gut wie nie dazu führen, kostenintensive straßenverkehrlichene Eingriffe auszulösen (so
summieren sich die Kosten für die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht selten auf einen
sechsstelligen Betrag).
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.211