Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching

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Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025

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=== 20-26 _ B 08668_B 08668 Zebrastreifen Normapark.pdf === Seite 1 Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Untergiesing-Harlaching Landeshauptstadt München, Direktorium Meindlstraße 14, 81337 München An das Mobilitätsreferat Vorsitzende Dr. Anais Schuster-Brandis Geschäftsstelle: Meindlstraße 14, 81337 München Telefon: 233 – 33889 Telefax: 233 – 33885 E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de München, 18.02.2026 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2026 mit dem beiliegenden Antrag aus der Kinder- und Jugendversammlung 2025 befasst und folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss beantragt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße. Das Gremium übernimmt damit den als Anlage beiliegenden Antrag aus der Kinder- und Jugendversammlung vom 27.11.2025. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Anais Schuster-Brandis Vorsitzende des Bezirksausschusses 18 Untergiesing-Harlaching und Dr. Heike Kraemer 1. Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksausschusses 18 Untergiesing-Harlaching Anlage: Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing-Harlaching vom 27.11.2025 === 20-26 _ B 08668_B 08668 Zebrastreifen Normapark AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching Frau Dr. Schuster-Brandis Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 27.03.2026 Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifens“) in der Fromundstraße Nähe Waltramstraße („Normapark“) Antrag aus Kinder- und Jugendversammlung in Untergiesing- Harlaching vom 27.11.2025 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08668 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 20.01.2026 Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis, wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Antrag. Dabei handelt es sich um einen von Ihnen weitergeleiteten Antrag aus der Kinder- und Jugendversammlung, der darauf abzielt, im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe Waltramstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründet wird der Antrag mit der zunehmenden Handynutzung insbesonders jüngerer Verkehrsteilnehmer, was zu Unachtsamkeit und teils gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führe. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Unmittelbar an der in Rede stehenden Örtlichkeit, die innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt, befindet sich bereits eine baulich - mittels bis zur Fahrbahn vorgezogener Gehwege und abgesenkter Bordsteine - eingerichtete Querungsstelle. Die Querungsstrecke beträgt 5,50 Meter. Zur Sichtverbesserung existiert bereits ein absolutes Haltverbot. Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 11.10.2024 ist der Katalog der verkehrlichen Maßnahmen, welche unter erleichterten Anordnungsbedingungen umgesetzt werden können, u.a. um Zebrastreifen erweitert worden. I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zebrastreifen werden angeordnet, sofern sowohl eine entsprechende Notwendigkeit – also wenn ansonsten Fußgänger nicht sicher die Straße überqueren können – als auch eine Konformität mit den bundeseinheitlichen ‘Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen‘ vorliegt. Wesentliche Beurteilungskriterien nach dieser Richtlinie sind dabei die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen. So kommt die Anlage eines Zebrastreifens u.a. nur dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahrzeuge/h, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge/h und die Fußverkehrsbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. An der im Antrag besagten Fußgängerquerungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe Waltramstraße, die nunmehr zusätzlich mit einem Zebrastreifen ausgestattet werden soll, hat das Mobilitätsreferat zur Erhebung der Verkehrszahlen am 10.03.2026 zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr (sonnig, 17°C) eine Verkehrsschau mit -zählung durchgeführt. Dabei wurden die o.g. erforderlichen Zahlen für den Fußverkehr knapp nicht erreicht (40). Die Fahrzeugfrequenzen wurden jedoch bei weitem nicht erreicht. So sind mit 70 Fahrzeugen die o.g. erforderlichen Zahlen deutlich unterschritten. Gefährliche Situationen zwischen dem Fahrverkehr und Fußgängern konnten zu keiner Zeit beobachtet werden. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kfz waren augenscheinlich sehr niedrig bzw. angepasst. Lt. einer Stellungnahme der Polizei zeigt sich die Örtlichkeit hinsichtlich der Beschwerde- und Unfalllage völlig unauffällig. Alles in allem besteht keine verkehrliche Notwendigkeit, an der vorhandenen Fußgänger- querungsstelle in der Fromundstraße auf Höhe Waltramstraße einen Zebrastreifen zu markieren. Bereits die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend, damit Fußgänger sicher die Fahrbahn überqueren können. Individuelles Fehlverhalten im Straßenverkehr, wie z.B. die Nutzung des Mobiltelefons in Verbindung mit Unachtsamkeit, wird ohne Weiteres regelmäßig so gut wie nie dazu führen, kostenintensive straßenverkehrlichene Eingriffe auszulösen (so summieren sich die Kosten für die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht selten auf einen sechsstelligen Betrag). Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.211

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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