Schutz des bestehenden Ortsbilds in Harlaching a) Erlass eines Bebauungsplans nach BauGB mit E+2 als Obergrenze; bis dahin Veränderungssperre (§ 14 BauGB) für Harlaching/Menterschwaige; Empfehlung Nr. 08-14 / E 00856 der BÜV des 18. Stadtbezirkes am 28.10.10 c) Erstellung klarer, verbindlicher Regeln zum Schutz des bisherigen Ortsbildes (Harlaching); Empfehlung Nr. 08-14 / E 00857 der BÜV des 18. Stadtbezirkes am 28.10.10; Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 07209; Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13.07.11 (SB)
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching
Sitzungsdatum
17.07.2011 um 19:30 Uhr
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