Schutz des bestehenden Ortsbilds in Harlaching

Volltext

Schutz des bestehenden Ortsbilds in Harlaching a) Erlass eines Bebauungsplans nach BauGB mit E+2 als Obergrenze; bis dahin Veränderungssperre (§ 14 BauGB) für Harlaching / Menterschwaige; Empfehlung Nr. 08-14 / E 00856 der BÜV des BA 18 vom 28.10.10 b) Erstellung klarer, verbindlicher Regeln zum Schutz des bisherigen Ortsbildes (Harlaching); Empfehlung Nr. 08-14/E 00857 der BÜV des BA 18 vom 28.10.10; Entwurf der Beschlussvorlage; Zuleitung des Referats für Stadtplanung u. Bauordnung vom 14.04.11 mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 26.05.11

Bebauungsplan

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

17.05.2011 um 19:30 Uhr

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