=== 20-26 _ B 08772_B 08772 Zebrastreifen Pilgersheimer Strasse.pdf ===
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 27. Februar 2026
im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching
Fraktionssprecher*innen: Dietlind Alber & Norbert Weigler | E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de
Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 17. März 2026
Provisorischer Zebrastreifen Pilgersheimer Straße in Höhe Cannabichstraße
Nach Mitteilung des Baureferats ist mit der Umsetzung einer Querung mit
Mittelteiler für die Fußgängerquerung der Pilgersheimer Straße in Höhe
Cannabichstraße nicht vor 2028 zu rechnen. Der BA 18 fordert deshalb die
Errichtung eines provisorischen Zebrastreifens bis zur Umsetzung der Planung
der Querung (dies kann mit oder ohne Mittelteiler sein). Dabei soll die Querung
der Radwege mit einbezogen werden.
Begründung:
Der Handlungsbedarf für das Anlegen einer Querungsstelle im Bereich südlich der
Bahnüberführung ist unumstritten und dringend notwendig. Dies hat das Mobilitätsreferat
bestätigt. Auch aus der Bürgerschaft wird die Anlage eines Zebrastreifens sehr schnell
gewünscht, wie sowohl Zuschriften an den BA als auch die „Guerilla-Aktion“ an dieser Stelle
gezeigt hat (siehe Medienberichte).
Für einen Zebrastreifen ist es erforderlich, dass in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens
mindestens 50 Fußgänger*innen die Straße im zu prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig
in dieser Stunde mindestens 200, aber höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren.
Um zu prüfen, ob die Verkehrszahlen an dieser Örtlichkeit erreicht werden, wurde am
25.07.2024 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurden in der Zeit von 07:15 Uhr bis
08:15 Uhr insgesamt 48 Fußgänger*innen gezählt, die die Pilgersheimer Straße in diesem
Bereich überquert haben. Aufgrund beidseitig ausreichend dimensionierter Aufstellflächen, der
guten Übersichtlichkeit, des geringen Fahrzeugtempos und immer wieder vorhandener Lücken
im Verkehrsfluss war das Queren mit nur kurzen Wartezeiten möglich.
Zeitgleich befuhren 772 Kraftfahrzeuge die Pilgersheimer Straße.
Angesichts der geringfügigen Abweichungen ist es sinnvoll, bis zur Umsetzung des Mittelteilers
einen provisorischen Zebrastreifen zu errichten. Für den endgültigen Umbau kann mit der
Erfahrung aus der Probephase dann entschieden werden, ob ein Zebrastreifen (mit oder ohne
Mittelteiler) errichtet werden kann.
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U-Bahn: Linien U3,U6
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Landeshauptstadt
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Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
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Daueranordnungen
MOR-GB2.211
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An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching
Frau Dr. Schuster-Brandis
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
10.06.2026
Provisorischer Zebrastreifen Pilgersheimer Straße in Höhe
Cannabichstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08772 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 17.03.2026
Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis,
wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Antrag. Dieser zielt darauf ab, über die
Pilgersheimer Straße auf Höhe Cannabichstraße einen Zebrastreifen herzustellen und so
lange dort zu belassen, bis an dieser Stelle durch das Baureferat eine Mittelinsel errichtet
wurde.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Antrag knüpft thematisch an die Forderung der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 vom
04.07.2024 „Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Pilgersheimer Straße“ an.
Weshalb an besagter Stelle gegenwärtig kein Zebrastreifen möglich ist, begründete das
Referat in seiner einschlägigen Beschlussvorlage (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16746)
im Referentenantrag wie folgt:
„Die Anlage eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße auf Höhe zwischen
Kühbachstraße und Cannabichstraße scheidet aus verschiedenen rechtlichen Gründen aus.
Das Mobilitätsreferat hat die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über die
Pilgersheimer Straße generell geprüft. Zur Vervollständigung der Netzplanung für den
Fußverkehr sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das Mobilitätsreferat beim
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Baureferat die Herstellung einer Mittelinsel beauftragen. Als kurzfristige Reaktion auf die
Empfehlung wird das Mobilitätsreferat veranlassen, dass Hinweisschilder „Fußgänger“
aufgestellt werden, die Autofahrer*innen auf (an dieser Stelle unerwartet) die Fahrbahn
querende Passanten aufmerksam machen.“
Der Bezirksausschuss folgte in seiner Sitzung am 24.02.2026 den Ausführungen des
Mobilitätsreferates und beschloss die Herstellung der Mittelinsel, forderte das Mobilitätsreferat
aber gleichwohl auf, die Insel zusätzlich mit einem Zebrastreifen auszustatten.
Wie oben ausgeführt, verhindert das Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen momentan
jedoch, dass an der Örtlichkeit ein Fußgängerüberweg eingerichtet wird. Dies gilt in jeglicher
Hinsicht, nämlich:
1) als Dauereinrichtung (statt einer Mittelinsel);
2) als Provisorium (also als Übergangslösung bis zum Bau einer Mittelinsel);
3) als Möglichkeit, die zu errichtende Mittelinsel zusätzlich mit einem Zebrastreifen zu
versehen.
Zwischenzeitlich – also nach Ihrer Beschlussfassung zugunsten des Baus der Mittelinsel – bat
das Mobilitätsreferat das Baureferat um Überprüfung der Umsetzbarkeit. Das Baureferat teilte
daraufhin am 01.04.2026 mit, dass das Projekt in Abhängigkeit von der Haushaltslage in
einem augenblicklich nicht näher definierbaren Zeithorizont umgesetzt werden könne.
Bis zum Bau der Mittelinsel werden, wie oben bereits ausgeführt, in beiden Fahrtrichtungen
Hinweisschilder „Fußgänger“ an der bereits mit Tempo 30 geregelten Querungsörtlichkeit
aufgestellt, die Autofahrer*innen auf querende Fußgänger*innen aufmerksam machen sollen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.211