Provisorischer Zebrastreifen Pilgersheimer Straße in Höhe Cannabichstraße

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=== 20-26 _ B 08772_B 08772 Zebrastreifen Pilgersheimer Strasse.pdf === Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 27. Februar 2026 im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching Fraktionssprecher*innen: Dietlind Alber & Norbert Weigler | E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 17. März 2026 Provisorischer Zebrastreifen Pilgersheimer Straße in Höhe Cannabichstraße Nach Mitteilung des Baureferats ist mit der Umsetzung einer Querung mit Mittelteiler für die Fußgängerquerung der Pilgersheimer Straße in Höhe Cannabichstraße nicht vor 2028 zu rechnen. Der BA 18 fordert deshalb die Errichtung eines provisorischen Zebrastreifens bis zur Umsetzung der Planung der Querung (dies kann mit oder ohne Mittelteiler sein). Dabei soll die Querung der Radwege mit einbezogen werden. Begründung: Der Handlungsbedarf für das Anlegen einer Querungsstelle im Bereich südlich der Bahnüberführung ist unumstritten und dringend notwendig. Dies hat das Mobilitätsreferat bestätigt. Auch aus der Bürgerschaft wird die Anlage eines Zebrastreifens sehr schnell gewünscht, wie sowohl Zuschriften an den BA als auch die „Guerilla-Aktion“ an dieser Stelle gezeigt hat (siehe Medienberichte). Für einen Zebrastreifen ist es erforderlich, dass in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens mindestens 50 Fußgänger*innen die Straße im zu prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig in dieser Stunde mindestens 200, aber höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Um zu prüfen, ob die Verkehrszahlen an dieser Örtlichkeit erreicht werden, wurde am 25.07.2024 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurden in der Zeit von 07:15 Uhr bis 08:15 Uhr insgesamt 48 Fußgänger*innen gezählt, die die Pilgersheimer Straße in diesem Bereich überquert haben. Aufgrund beidseitig ausreichend dimensionierter Aufstellflächen, der guten Übersichtlichkeit, des geringen Fahrzeugtempos und immer wieder vorhandener Lücken im Verkehrsfluss war das Queren mit nur kurzen Wartezeiten möglich. Zeitgleich befuhren 772 Kraftfahrzeuge die Pilgersheimer Straße. Angesichts der geringfügigen Abweichungen ist es sinnvoll, bis zur Umsetzung des Mittelteilers einen provisorischen Zebrastreifen zu errichten. Für den endgültigen Umbau kann mit der Erfahrung aus der Probephase dann entschieden werden, ob ein Zebrastreifen (mit oder ohne Mittelteiler) errichtet werden kann. === 20-26 _ B 08772_B 08772 Zebrastreifen Pilgersheimer Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching Frau Dr. Schuster-Brandis Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.06.2026 Provisorischer Zebrastreifen Pilgersheimer Straße in Höhe Cannabichstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08772 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 17.03.2026 Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis, wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Antrag. Dieser zielt darauf ab, über die Pilgersheimer Straße auf Höhe Cannabichstraße einen Zebrastreifen herzustellen und so lange dort zu belassen, bis an dieser Stelle durch das Baureferat eine Mittelinsel errichtet wurde. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Antrag knüpft thematisch an die Forderung der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 vom 04.07.2024 „Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Pilgersheimer Straße“ an. Weshalb an besagter Stelle gegenwärtig kein Zebrastreifen möglich ist, begründete das Referat in seiner einschlägigen Beschlussvorlage (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16746) im Referentenantrag wie folgt: „Die Anlage eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße auf Höhe zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße scheidet aus verschiedenen rechtlichen Gründen aus. Das Mobilitätsreferat hat die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über die Pilgersheimer Straße generell geprüft. Zur Vervollständigung der Netzplanung für den Fußverkehr sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das Mobilitätsreferat beim I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Baureferat die Herstellung einer Mittelinsel beauftragen. Als kurzfristige Reaktion auf die Empfehlung wird das Mobilitätsreferat veranlassen, dass Hinweisschilder „Fußgänger“ aufgestellt werden, die Autofahrer*innen auf (an dieser Stelle unerwartet) die Fahrbahn querende Passanten aufmerksam machen.“ Der Bezirksausschuss folgte in seiner Sitzung am 24.02.2026 den Ausführungen des Mobilitätsreferates und beschloss die Herstellung der Mittelinsel, forderte das Mobilitätsreferat aber gleichwohl auf, die Insel zusätzlich mit einem Zebrastreifen auszustatten. Wie oben ausgeführt, verhindert das Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen momentan jedoch, dass an der Örtlichkeit ein Fußgängerüberweg eingerichtet wird. Dies gilt in jeglicher Hinsicht, nämlich: 1) als Dauereinrichtung (statt einer Mittelinsel); 2) als Provisorium (also als Übergangslösung bis zum Bau einer Mittelinsel); 3) als Möglichkeit, die zu errichtende Mittelinsel zusätzlich mit einem Zebrastreifen zu versehen. Zwischenzeitlich – also nach Ihrer Beschlussfassung zugunsten des Baus der Mittelinsel – bat das Mobilitätsreferat das Baureferat um Überprüfung der Umsetzbarkeit. Das Baureferat teilte daraufhin am 01.04.2026 mit, dass das Projekt in Abhängigkeit von der Haushaltslage in einem augenblicklich nicht näher definierbaren Zeithorizont umgesetzt werden könne. Bis zum Bau der Mittelinsel werden, wie oben bereits ausgeführt, in beiden Fahrtrichtungen Hinweisschilder „Fußgänger“ an der bereits mit Tempo 30 geregelten Querungsörtlichkeit aufgestellt, die Autofahrer*innen auf querende Fußgänger*innen aufmerksam machen sollen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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