Verkehrswegnutzung

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  • 26-32 _ Q 00026_Q00026_Anfrage_oefftl_Verkehrswegnutzung.pdf
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=== 26-32 _ Q 00026_Q00026_Anfrage_oefftl_Verkehrswegnutzung.pdf === === 26-32 _ Q 00026_Q 00026_Anfrage_Verkehrswegnutzung_AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Ost MOR-GB2.131 80313 München Kontakt: gb2-131.mor@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 05.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verkehrswegnutzung Anfrage Nr. 20-26 / Q 00026 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching am 09.07.2026 Guten Tag Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching am 09.07.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. In der Bürgerversammlung stellten Sie eine Anfrage. Sie führten aus, dass die Anzahl der großen Fahrzeuge stetig in München zunimmt. Sie wiesen darauf hin, dass mit erheblichem Aufwand und trotz kritischer Haushaltslage immer neue Radwege gebaut oder abgegrenzt werden und nannten das Beispiel Giesinger Berg (sehr wenig Radfahrer*innen bei gleichzeitig langem Stau). Abschließend erkundigten Sie sich, ob die Möglichkeit besteht, einen neuen Radentscheid zu initiieren. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement, die Verkehrssituation in München zu hinterfragen. Die Stadt steht heute vor enormen Herausforderungen: Eine weiterhin wachsende Bevölkerungszahl mit entsprechendem Mobilitätsbedürfnis steht einem gleichbleibenden Straßenraum gegenüber. Um München auch künftig lebenswert zu gestalten, hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Straßenräume aktiv für die Zukunft unserer Stadt und unserer Kinder zu gestalten. Dazu gehört auch die zur Verfügung stehenden Flächen gerechter zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden aufzuteilen. Zu dem von Ihnen genannten Beispiel am Giesinger Berg: I. Mit der Umgestaltung des Giesinger Berges wird eine gerechtere Aufteilung des Straßenraums für Alle erreicht, unabhängig vom Besitz eines Autos, da bisher dem Kfz-Verkehr deutlich mehr Raum zur Verfügung stand. Durch die Umgestaltung entsteht somit neuer Platz für mehr Sicherheit durch eine Trennung bzw. separate Flächen für den stadtweit stark wachsenden Rad- und Fußverkehr: Gemeinsam haben diese beiden Verkehrsarten mittlerweile einen Anteil von 54% an allen Wegen der Münchner*innen, während auf das Auto nur noch 24% aller Wege entfallen. Dieser Entwicklung tragen wir mit der Umgestaltung der Straße Rechnung. Für den Umbau des Giesinger Berges ist eine zweispurige Führung während der derzeitigen Bauphase notwendig, um ausreichend Platz für die Bauarbeiten zu schaffen. Nach Abschluss der Arbeiten stehen dem motorisierten Individualverkehr wieder drei Fahrspuren zur Verfügung – zwei bergauf sowie eine bergab. (siehe auch: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9558363). Damit wird sich die derzeitige baustellenbedingte Stausituation auch wieder verbessern. Die Breite der Fahrspuren entspricht den gängigen Regelwerken und ist für alle Fahrzeuge zugelassen, die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt sind. Zum Hintergrund des Radentscheids: Im Jahre 2019 hatte die Bürgerinitiative Radentscheid die beiden Bürgerbegehren „Radentscheid“ und „Altstadt-Radlring“ bei der Landeshauptstadt eingereicht. Die Initiative sammelte etwa 25.000 Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu initiieren, bei dem die Münchner Bürgerinnen und Bürger für die Umsetzung der Radentscheid-Forderungen mit über 80% zustimmten. Aufgrund des positiven Votums wurde die Stadt München verpflichtet, die Forderungen des Radentscheids umzusetzen. Die Landeshauptstadt mit allen großen Fraktionen hat daraufhin Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur eingeleitet, darunter den Ausbau von Radwegen und die Verbesserung der Radverkehrsführung (diverse Stadtratsbeschlüsse bisher verabschiedet). Es steht Ihnen offen einen neuen Entscheid herbeizuführen, denn in Bayern kann ein Bürgerbegehren grundsätzlich von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden (in München benötigt man Unterschriften von 3 % der Wahlberechtigten). Diese können eine Initiative starten, um eine bestimmte Angelegenheit auf kommunaler Ebene zur Abstimmung zu bringen. Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren sind hier nachzulesen: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/5.html. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 09.07.2026 ist damit satzungsmäßig erledigt. gez. MOR-GB2.131 II. Abdruck von I. an die BAG-Süd Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 18 III. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5 Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS- Vorganges

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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