=== 26-32 _ B 00182_B 00182 Gruener Pfeil Radverkehr.pdf ===
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 22. Juni 2026
im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching
Fraktionssprecher*innen: Ulrike Oehmen und Kilian Roth| E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de
Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 21. Juli 2026
Grüner Pfeil für Radfahrende im BA 18
Ausweisung von Standorten für den grünen Pfeil für Radfahrende im BA 18
Begründung:
2019 untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des
Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung für rechtsabbiegende Radfahrer*innen in neun
Städten, unter anderem auch München. Es wurden Schilder angebracht, die Radfahrenden nach
vorherigem Anhalten erlauben, auch bei Rot rechts abzubiegen, wenn andere
Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Seit April 2020 ist der
grüne Pfeil für Radfahrende offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt. Er erlaubt das
Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten.
Der grüne Pfeil für Radfahrende fördert den Radverkehr, denn reduzierte Wartezeiten machen
das Radfahren attraktiver. Zusätzlich kann der grüne Pfeil die Akzeptanz von Ampelsignalen dort
erhöhen, wo sie notwendig sind. Der grüne Pfeil hat sich überall dort bewährt, wo er eingeführt
wurde.
In unserem Stadtbezirk gibt es bisher nur zwei grüne Pfeile für rechtsabbiegende
Radfahrer*innen. Wir beantragen deshalb die Ausweisung des grünen Pfeils für Radverkehr für
folgende Standorte:
- Tegernseer Landstraße/Candidstraße/Grünwalder Straße
- Wettersteinplatz/Grünwalderstraße
- St. Magnus-Straße/Karolingerallee/Grünwalder Straße
- Naupliastraße/Säbener Straße
- Autharistraße/Authariplatz/Grünwalder Straße
- St. Magnus-Straße/Naupliastraße/Tegelbergstraße
- Peter-Auzinger-Straße/Soyerhofstraße/Naupliastraße
- Siebenbrunner Straße/Schönstraße/Tierparkstraße
- Schönstraße/Candidstraße/Pilgersheimer Straße
- Claude-Lorrain-Straße/Schyrenstraße
=== 26-32 _ B 00182_B 00182 Gruener Pfeil Radverkehr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching
Frau Dr. Schuster-Brandis
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.08.2026
Grüner Pfeil für Radfahrende im BA 18
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00182 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing -
Harlaching
Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis,
zu Ihrem Antrag vom 21.07.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen
Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im
Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der
Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet.
Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung
aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar.
Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah
abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet.
Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend
geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
(Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die
Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die
nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar:
I.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung
1. LSA Candid-/
Grünwalder Str.
Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung W
nach Tegernseer Landstr.
Fahrtrichtung N
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach
Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung O
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
Candidstr. Fahrtrichtung O nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung S
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung S
nach Candidstr. Fahrtrichtung W
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
2. LSA Wettersteinplatz /
Grünwalder Str.
Wettersteinplatz Fahrtrichtung W nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N
Ja
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach
Wettersteinplatz Fahrtrichtung O
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
3. LSA Tiroler Platz Grünwalder Str. Fahrtrichtung S nach
Karolingerallee Fahrtrichtung W
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Karolingerallee Fahrtrichtung O nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung S
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach
St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung O
Nein
Ausschlusskriterium h.)
St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung W nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium c.)
4. LSA Nauplia-/ Säbener
Str.
Säbener Str. Fahrtrichtung N nach
Naupliastr. Fahrtrichtung O
Ja
Naupliastr. Fahrtrichtung W nach
Säbener Str. Fahrtrichtung N
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Säbener Str. Fahrtrichtung S nach
Naupliastr. Fahrtrichtung W
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Naupliastr. Fahrtrichtung O nach
Säbener Str. Fahrtrichtung S
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
5. LSA Authariplatz Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach
Authariplatz Fahrtrichtung O
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
Langobardenstr. Fahrtrichtung W nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium i.)
Grünwalder Str. Fahrtrichtung S nach
Authariplatz Fahrtrichtung W
Ja
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Authariplatz Fahrtrichtung NO nach
Grünwalder Str. Fahrtrichtung S bzw.
Authariplatz Fahrtrichtung O
Nein
Geradeausfahrt beginnt mit
Abbiegevorgang. Gefahr
einer Verwechslung.
6. LSA Nauplia-/ St.-
Magnus-Str.
Naupliastr. Fahrtrichtung SW nach St.-
Magnus-Str. Fahrtrichtung NW
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Tegelbergstr. Fahrtrichtung NW nach
Naupliastr. Fahrtrichtung NO
Nein
Ausschlusskriterium h.)
Naupliastr. Fahrtrichtung NO nach
Tegelbergstr. Fahrtrichtung SO
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung SO nach
Naupliastr. Fahrtrichtung SW
Nein
Ausschlusskriterium h.)
7. LSA Peter-Auzinger-Str.
/ Soyerhofstr.
(Mangfallplatz)
Miesbacher Str. Fahrtrichtung NW nach
Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung NO
Ja
Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung NO
nach Miesbacher Str. Fahrtrichtung SO
Nein
Anbringen an
Kleinsignalgeber nicht
möglich.
Soyerhofstr. Fahrtrichtung SO nach
Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung SW
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung SW
nach Soyerhofstr. Fahrtrichtung NW
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
8. LSA Alemannen-/
Schönstr.
Tierparkstr. Fahrtrichtung NO nach
Siebenbrunner Str. Fahrtrichtung SO
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Siebenbrunner Str. Fahrtrichtung NW
nach Schönstr. Fahrtrichtung N
Nein
Ausschlusskriterium c.)
Schönstr. Fahrtrichtung SW nach
Alemannenstr. Fahrtrichtung NW
Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
9. LSA Candidplatz
(Schön- /Candidstr.)
Alle Fahrbeziehungen Nicht nötig
Abbiegen nach rechts
freiläufig möglich.
10. LSA Claude-Lorrain-/
Schyrenstr.
Schyrenstr. Fahrtrichtung NW nach
Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung NO
Ja
Schyrenstr. Fahrtrichtung SO nach
Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung SW
Ja
Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung SW
nach Schyrenstr. Fahrtrichtung NW
Nein
Einbahnstraße
Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung NO
nach Schyrenstr. Fahrtrichtung SO
Nein
Ausschlusskriterium b.)
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO:
Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z.
721)“ kommt nicht in Betracht, wenn:
a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz
4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil),
c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben
(ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen),
d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden
müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich),
…
f.) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen,
g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, oder
h.) sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für
das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet.
i.) bei allgemein hohem Radverkehrsaufkommen der Anteil des geradeaus fahrenden
Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich übersteigt…
Zusätzlich ist stets zu beachten:
Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen.
(ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie
Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche,
ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich).
Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus
der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs,
keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das
Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721
("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“
Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten.
Wir bitten um Verständnis.
An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den
Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert.
Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.412