Grüner Pfeil für Radfahrende im Stadtbezirk 18 Ausweisung von Standorten für den grünen Pfeil für Radfahrende…

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Grüner Pfeil für Radfahrende im Stadtbezirk 18 Ausweisung von Standorten für den grünen Pfeil für Radfahrende im Stadtbezirk 18

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=== 26-32 _ B 00182_B 00182 Gruener Pfeil Radverkehr.pdf === Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 22. Juni 2026 im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching Fraktionssprecher*innen: Ulrike Oehmen und Kilian Roth| E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 21. Juli 2026 Grüner Pfeil für Radfahrende im BA 18 Ausweisung von Standorten für den grünen Pfeil für Radfahrende im BA 18 Begründung: 2019 untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung für rechtsabbiegende Radfahrer*innen in neun Städten, unter anderem auch München. Es wurden Schilder angebracht, die Radfahrenden nach vorherigem Anhalten erlauben, auch bei Rot rechts abzubiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Seit April 2020 ist der grüne Pfeil für Radfahrende offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt. Er erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Der grüne Pfeil für Radfahrende fördert den Radverkehr, denn reduzierte Wartezeiten machen das Radfahren attraktiver. Zusätzlich kann der grüne Pfeil die Akzeptanz von Ampelsignalen dort erhöhen, wo sie notwendig sind. Der grüne Pfeil hat sich überall dort bewährt, wo er eingeführt wurde. In unserem Stadtbezirk gibt es bisher nur zwei grüne Pfeile für rechtsabbiegende Radfahrer*innen. Wir beantragen deshalb die Ausweisung des grünen Pfeils für Radverkehr für folgende Standorte: - Tegernseer Landstraße/Candidstraße/Grünwalder Straße - Wettersteinplatz/Grünwalderstraße - St. Magnus-Straße/Karolingerallee/Grünwalder Straße - Naupliastraße/Säbener Straße - Autharistraße/Authariplatz/Grünwalder Straße - St. Magnus-Straße/Naupliastraße/Tegelbergstraße - Peter-Auzinger-Straße/Soyerhofstraße/Naupliastraße - Siebenbrunner Straße/Schönstraße/Tierparkstraße - Schönstraße/Candidstraße/Pilgersheimer Straße - Claude-Lorrain-Straße/Schyrenstraße === 26-32 _ B 00182_B 00182 Gruener Pfeil Radverkehr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 18 - Untergiesing - Harlaching Frau Dr. Schuster-Brandis Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.08.2026 Grüner Pfeil für Radfahrende im BA 18 BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00182 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis, zu Ihrem Antrag vom 21.07.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit Aufnahme des Verkehrszeichens Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“) in den Verkehrszeichenkatalog und der Bekanntgabe der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zum Jahreswechsel 2021/2022, wurde auch im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München bereits an etlichen Stellen die Zulässigkeit der Anordnung des Verkehrszeichens Z. 721 geprüft und wo möglich auch angeordnet. Aufgrund unserer nach wie vor angespannten personellen Situation ist eine proaktive Prüfung aller Lichtsignalanlagen im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München leider nicht leistbar. Eingehende Anfragen werden im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten möglichst zeitnah abgearbeitet. Konkret benannte Antragstellen werden dabei bevorzugt bearbeitet. Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Die nachfolgende Tabelle stellt unser Ergebnis in sehr kompakter Form dar: I. Seite 2 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung 1. LSA Candid-/ Grünwalder Str. Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung W nach Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung N Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung O Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. Candidstr. Fahrtrichtung O nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung S Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Tegernseer Landstr. Fahrtrichtung S nach Candidstr. Fahrtrichtung W Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. 2. LSA Wettersteinplatz / Grünwalder Str. Wettersteinplatz Fahrtrichtung W nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung N Ja Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach Wettersteinplatz Fahrtrichtung O Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. 3. LSA Tiroler Platz Grünwalder Str. Fahrtrichtung S nach Karolingerallee Fahrtrichtung W Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Karolingerallee Fahrtrichtung O nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung S Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung O Nein Ausschlusskriterium h.) St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung W nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium c.) 4. LSA Nauplia-/ Säbener Str. Säbener Str. Fahrtrichtung N nach Naupliastr. Fahrtrichtung O Ja Naupliastr. Fahrtrichtung W nach Säbener Str. Fahrtrichtung N Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Säbener Str. Fahrtrichtung S nach Naupliastr. Fahrtrichtung W Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Naupliastr. Fahrtrichtung O nach Säbener Str. Fahrtrichtung S Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. 5. LSA Authariplatz Grünwalder Str. Fahrtrichtung N nach Authariplatz Fahrtrichtung O Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. Langobardenstr. Fahrtrichtung W nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium i.) Grünwalder Str. Fahrtrichtung S nach Authariplatz Fahrtrichtung W Ja Seite 3 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Authariplatz Fahrtrichtung NO nach Grünwalder Str. Fahrtrichtung S bzw. Authariplatz Fahrtrichtung O Nein Geradeausfahrt beginnt mit Abbiegevorgang. Gefahr einer Verwechslung. 6. LSA Nauplia-/ St.- Magnus-Str. Naupliastr. Fahrtrichtung SW nach St.- Magnus-Str. Fahrtrichtung NW Nein Ausschlusskriterium c.) Tegelbergstr. Fahrtrichtung NW nach Naupliastr. Fahrtrichtung NO Nein Ausschlusskriterium h.) Naupliastr. Fahrtrichtung NO nach Tegelbergstr. Fahrtrichtung SO Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. St.-Magnus-Str. Fahrtrichtung SO nach Naupliastr. Fahrtrichtung SW Nein Ausschlusskriterium h.) 7. LSA Peter-Auzinger-Str. / Soyerhofstr. (Mangfallplatz) Miesbacher Str. Fahrtrichtung NW nach Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung NO Ja Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung NO nach Miesbacher Str. Fahrtrichtung SO Nein Anbringen an Kleinsignalgeber nicht möglich. Soyerhofstr. Fahrtrichtung SO nach Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung SW Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. Peter-Auzinger-Str. Fahrtrichtung SW nach Soyerhofstr. Fahrtrichtung NW Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. 8. LSA Alemannen-/ Schönstr. Tierparkstr. Fahrtrichtung NO nach Siebenbrunner Str. Fahrtrichtung SO Nein Ausschlusskriterium c.) Siebenbrunner Str. Fahrtrichtung NW nach Schönstr. Fahrtrichtung N Nein Ausschlusskriterium c.) Schönstr. Fahrtrichtung SW nach Alemannenstr. Fahrtrichtung NW Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. 9. LSA Candidplatz (Schön- /Candidstr.) Alle Fahrbeziehungen Nicht nötig Abbiegen nach rechts freiläufig möglich. 10. LSA Claude-Lorrain-/ Schyrenstr. Schyrenstr. Fahrtrichtung NW nach Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung NO Ja Schyrenstr. Fahrtrichtung SO nach Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung SW Ja Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung SW nach Schyrenstr. Fahrtrichtung NW Nein Einbahnstraße Claude-Lorrain-Str. Fahrtrichtung NO nach Schyrenstr. Fahrtrichtung SO Nein Ausschlusskriterium b.) Seite 4 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Hier zunächst eine Übersicht der oben genannten Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO: Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ kommt nicht in Betracht, wenn: a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird, b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil), c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben (ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen), d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich), … f.) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen, g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, oder h.) sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet. i.) bei allgemein hohem Radverkehrsaufkommen der Anteil des geradeaus fahrenden Radverkehrs den Anteil des nach rechts abbiegenden Radverkehrs erheblich übersteigt… Zusätzlich ist stets zu beachten: Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen. (ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche, ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich). Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs, keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“ Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten. Wir bitten um Verständnis. An den positiv gewerteten Örtlichkeiten wurde das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ bereits angeordnet bzw. montiert. Bis zur vollständigen Umsetzung bitten wir Sie noch um Geduld. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Seite 5 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41) II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.412

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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