(E) Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Pilgersheimer Straße

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  • 20-26 _ V 16746_V 16746 Fussgaengerueberweg Pilgersheimer Strasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 16746_V 16746 Fussgaengerueberweg Pilgersheimer Strasse BE.pdf === Telefon: 233-39822 Telefax: 233-989 39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Pilgersheimer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing- Harlaching am 04.07.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16746 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 23.09.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes – Untergiesing-Harlaching hat am 04.07.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 beschlossen. Sie zielt darauf ab, über die Pilgersheimer Straße, auf Höhe zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten. Als Grund wird angeführt, dass eine Querung der Pilgersheimer Straße aufgrund des hohen Verkehrsflusses hier kaum möglich sei. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in Ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Im besagten Abschnitt ist die Pilgersheimer Straße ca. 8,30 Meter breit. Es gilt Tempo 30. Die Straße ist geradlinig und übersichtlich. Circa 100 Meter südlich der in Rede stehenden Stelle befindet sich auf Höhe der Einmündung Winterstraße eine Lichtsignalanlage (LSA), welche eine sichere Querung ermöglicht. Durch das Versorgungszentrum mit Supermarkt, Drogerie und Bäcker auf der westlichen Seite queren dennoch regelmäßig Anwohner*innen der östlichen Seite im Abschnitt zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße die Pilgersheimer Straße, also an einer Stelle, an der keine gesicherte Querungsmöglichkeit vorhanden ist. Um den geforderten Zebrastreifen einrichten zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen Seite 2 von 5 vorliegen. So käme diese Maßnahme dann in Betracht, wenn es erforderlich ist, den Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist v.a. dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Maßgeblich sind hierbei die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Danach beginnt deren Einsatzbereich, wenn in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens mindestens 50 Fußgänger*innen die Straße im zu prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig in dieser Stunde mindestens 200, aber höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Um zu prüfen, ob die Verkehrszahlen an dieser Örtlichkeit erreicht werden, wurde am 25.07.2024 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurden in der Zeit von 07:15 Uhr bis 08:15 Uhr insgesamt 48 Fußgänger*innen gezählt, die die Pilgersheimer Straße in diesem Bereich überquert haben. Aufgrund beidseitig ausreichend dimensionierter Aufstellflächen, der guten Übersichtlichkeit, des geringen Fahrzeugtempos und immer wieder vorhandener Lücken im Verkehrsfluss war das Queren mit nur kurzen Wartezeiten möglich. Zeitgleich befuhren 772 Kraftfahrzeuge die Pilgersheimer Straße. Somit war, abgeglichen mit den o.g. Richtlinien, die Fußgängeranzahl geringfügig zu niedrig und die Kfz-Anzahl geringfügig zu hoch. Ein Fußgängerüberweg darf ferner die maximale Querungsbreite von 6,50m nicht überschreiten und kann nicht im Nähebereich einer Lichtsignalanlage situiert werden. Fazit: Der Abschnitt zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße erfüllt leider nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße. ___________________________________________________________________________ Das Mobilitätsreferat hat die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 aus der Bürgerversammlung des BA 18 aber zum Anlass genommen, die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über die Pilgersheimer Straße generell zu überprüfen. Grundsätzlich sollte die Maschenweite des Fußverkehrsnetzes 200m (Orientierungswert) nicht überschreiten. Folglich sollte es für den Fußverkehr bei Bedarf Querungsstellen in einem Abstand von maximal 200m zueinander geben. Querungsstellen sind barrierefrei anzulegen, da sie insbesondere auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung essenziell sind, damit diese an der Mobilität teilhaben können. In der Pilgersheimer Straße sind im Abschnitt südlich der Bahnüberführung auf nahezu 400m Länge keine Querungsstellen vorhanden. Im Gegenzug liegen in unmittelbarer Nähe die Bushaltestelle Winterstraße sowie der Büro- und Versorgungskomplex Kühbachstraße. Fazit: Das Anlegen einer Querungsstelle im Bereich südlich der Bahnüberführung ist aus Gründen der Netzplanung notwendig. Die Querung soll einen Fahrbahnteiler in Form einer Mittelinsel aufweisen. Dies erhöht Sicherheit und Komfort für die querenden zu Fuß Gehenden und dient zugleich auch der Verkehrsberuhigung. Das Mobilitätsreferat veranlasst daher die bauliche Herstellung einer Mittelinsel als Querungshilfe auf Höhe der Cannabichstraße. Die Breite der Mittelinsel soll 2,50 m betragen, um auch Menschen mit Rollstühlen und dem Radverkehr das Queren gut zu ermöglichen. Die Länge soll 4,00 m betragen. Seite 3 von 5 Dazu müssen drei Parkstände auf der Ostseite bzw. acht Parkstände auf der Westseite umgewandelt werden. Es sollen vorgezogene Seitenräume und Begrünung (z.B. Blühwiesen, Baumscheibenbepflanzung) hergestellt werden. Im Bereich der südwestlichen Cannabichstraße sollen dezentrale Fahrradabstellanlagen auf Parkständen eingerichtet werden, um die auf dem Gehweg des nordwestlichen Bereichs abgestellten Fahrräder umzulagern und die Gehwegfläche in vollem Umfang nutzbar zu machen. Dieser Netzabschnitt ist zukünftig der direkte Zugang aus östlicher Richtung zur Querungsstelle und muss daher verkehrssicher und komfortabel gestaltet werden. Mindestens bis zum Zeitpunkt der Errichtung der Mittelinsel durch das Baureferat wird das Mobilitätsreferat veranlassen, den Kfz-Verkehr beidseitig vor der in Rede stehenden Stelle mittels Gefahrzeichen 133 StVO („Fußgänger“) darauf aufmerksam zu machen, dass hier mit regelmäßig querenden Fußgänger*innen zu rechnen ist. Da die Örtlichkeit weder verkehrlich auffällig ist noch eine besondere Unfallgefahr vorliegt, sind jenseits dessen keine weiteren Sofortmaßnahmen zu veranlassen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 04.07.2024 kann unter Maßgabe der vorstehenden Ausführungen teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Anlage eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße auf Höhe zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße scheidet aus verschiedenen rechtlichen Gründen aus. Das Mobilitätsreferat hat die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über suw Pilgersheimer Straße generell geprüft. Zur Vervollständigung der Netzplanung für den Fußverkehr sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das Mobilitätsreferat beim Baureferat die Herstellung einer Mittelinsel beim Baureferat beauftragen. Als kurzfristige Reaktion auf die Empfehlung wird das Mobilitätsreferat veranlassen, dass Hinweisschilder „Fußgänger“ aufgestellt werden, die Autofahrer*innen auf (an dieser Stelle unerwartet) die Fahrbahn querende Passanten aufmerksam machen. 2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 04.07.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 GO behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Dr. Schuster-Brandis Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 18 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 18 – kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 18 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 18 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Mit Vorgang zurück zum Mobilitätsreferat - GB2.211 zur weiteren Veranlassung. Am Mobilitätsreferat MOR-GL5 === 20-26 _ V 16746_V 16746 Fussgaengerueberweg Pilgersheimer Strasse A.pdf === Anlage === 20-26 _ E 02123_Antrag_oeff_Fussgaengerueberweg_Pilgersheimerstrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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