=== 20-26 _ V 16746_V 16746 Fussgaengerueberweg Pilgersheimer Strasse BE.pdf ===
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Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Pilgersheimer Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-
Harlaching am 04.07.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16746
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123
Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom
23.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes – Untergiesing-Harlaching hat am 04.07.2024
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 beschlossen. Sie zielt darauf ab, über die Pilgersheimer
Straße, auf Höhe zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße, einen Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) einzurichten. Als Grund wird angeführt, dass eine Querung der Pilgersheimer
Straße aufgrund des hohen Verkehrsflusses hier kaum möglich sei.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in Ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Im besagten Abschnitt ist die Pilgersheimer Straße ca. 8,30 Meter breit. Es gilt Tempo 30.
Die Straße ist geradlinig und übersichtlich. Circa 100 Meter südlich der in Rede stehenden
Stelle befindet sich auf Höhe der Einmündung Winterstraße eine Lichtsignalanlage (LSA),
welche eine sichere Querung ermöglicht.
Durch das Versorgungszentrum mit Supermarkt, Drogerie und Bäcker auf der westlichen Seite
queren dennoch regelmäßig Anwohner*innen der östlichen Seite im Abschnitt zwischen
Kühbachstraße und Cannabichstraße die Pilgersheimer Straße, also an einer Stelle, an der
keine gesicherte Querungsmöglichkeit vorhanden ist.
Um den geforderten Zebrastreifen einrichten zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen
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vorliegen. So käme diese Maßnahme dann in Betracht, wenn es erforderlich ist, den
Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies
ist v.a. dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen
nötig macht. Maßgeblich sind hierbei die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Danach beginnt deren Einsatzbereich, wenn in der
Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens mindestens 50 Fußgänger*innen die Straße im zu
prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig in dieser Stunde mindestens 200, aber
höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren.
Um zu prüfen, ob die Verkehrszahlen an dieser Örtlichkeit erreicht werden, wurde am
25.07.2024 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurden in der Zeit von 07:15 Uhr bis
08:15 Uhr insgesamt 48 Fußgänger*innen gezählt, die die Pilgersheimer Straße in diesem
Bereich überquert haben. Aufgrund beidseitig ausreichend dimensionierter Aufstellflächen, der
guten Übersichtlichkeit, des geringen Fahrzeugtempos und immer wieder vorhandener Lücken
im Verkehrsfluss war das Queren mit nur kurzen Wartezeiten möglich.
Zeitgleich befuhren 772 Kraftfahrzeuge die Pilgersheimer Straße.
Somit war, abgeglichen mit den o.g. Richtlinien, die Fußgängeranzahl geringfügig zu niedrig
und die Kfz-Anzahl geringfügig zu hoch.
Ein Fußgängerüberweg darf ferner die maximale Querungsbreite von 6,50m nicht
überschreiten und kann nicht im Nähebereich einer Lichtsignalanlage situiert werden.
Fazit: Der Abschnitt zwischen Kühbachstraße und Cannabichstraße erfüllt leider nicht die
Voraussetzungen für die Einrichtung eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße.
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Das Mobilitätsreferat hat die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 aus der Bürgerversammlung des
BA 18 aber zum Anlass genommen, die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über die
Pilgersheimer Straße generell zu überprüfen.
Grundsätzlich sollte die Maschenweite des Fußverkehrsnetzes 200m (Orientierungswert) nicht
überschreiten. Folglich sollte es für den Fußverkehr bei Bedarf Querungsstellen in einem
Abstand von maximal 200m zueinander geben. Querungsstellen sind barrierefrei anzulegen,
da sie insbesondere auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung essenziell sind, damit
diese an der Mobilität teilhaben können.
In der Pilgersheimer Straße sind im Abschnitt südlich der Bahnüberführung auf nahezu 400m
Länge keine Querungsstellen vorhanden. Im Gegenzug liegen in unmittelbarer Nähe die
Bushaltestelle Winterstraße sowie der Büro- und Versorgungskomplex Kühbachstraße.
Fazit: Das Anlegen einer Querungsstelle im Bereich südlich der Bahnüberführung ist aus
Gründen der Netzplanung notwendig.
Die Querung soll einen Fahrbahnteiler in Form einer Mittelinsel aufweisen. Dies erhöht
Sicherheit und Komfort für die querenden zu Fuß Gehenden und dient zugleich auch der
Verkehrsberuhigung.
Das Mobilitätsreferat veranlasst daher die bauliche Herstellung einer Mittelinsel als
Querungshilfe auf Höhe der Cannabichstraße. Die Breite der Mittelinsel soll 2,50 m betragen,
um auch Menschen mit Rollstühlen und dem Radverkehr das Queren gut zu ermöglichen. Die
Länge soll 4,00 m betragen.
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Dazu müssen drei Parkstände auf der Ostseite bzw. acht Parkstände auf der Westseite
umgewandelt werden. Es sollen vorgezogene Seitenräume und Begrünung (z.B. Blühwiesen,
Baumscheibenbepflanzung) hergestellt werden. Im Bereich der südwestlichen
Cannabichstraße sollen dezentrale Fahrradabstellanlagen auf Parkständen eingerichtet
werden, um die auf dem Gehweg des nordwestlichen Bereichs abgestellten Fahrräder
umzulagern und die Gehwegfläche in vollem Umfang nutzbar zu machen. Dieser
Netzabschnitt ist zukünftig der direkte Zugang aus östlicher Richtung zur Querungsstelle und
muss daher verkehrssicher und komfortabel gestaltet werden.
Mindestens bis zum Zeitpunkt der Errichtung der Mittelinsel durch das Baureferat wird das
Mobilitätsreferat veranlassen, den Kfz-Verkehr beidseitig vor der in Rede stehenden Stelle
mittels Gefahrzeichen 133 StVO („Fußgänger“) darauf aufmerksam zu machen, dass hier mit
regelmäßig querenden Fußgänger*innen zu rechnen ist. Da die Örtlichkeit weder verkehrlich
auffällig ist noch eine besondere Unfallgefahr vorliegt, sind jenseits dessen keine weiteren
Sofortmaßnahmen zu veranlassen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching vom 04.07.2024 kann unter Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen teilweise entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Anlage eines Zebrastreifens über die Pilgersheimer Straße auf Höhe zwischen
Kühbachstraße und Cannabichstraße scheidet aus verschiedenen rechtlichen Gründen
aus. Das Mobilitätsreferat hat die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über suw
Pilgersheimer Straße generell geprüft. Zur Vervollständigung der Netzplanung für den
Fußverkehr sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das Mobilitätsreferat beim
Baureferat die Herstellung einer Mittelinsel beim Baureferat beauftragen.
Als kurzfristige Reaktion auf die Empfehlung wird das Mobilitätsreferat veranlassen,
dass Hinweisschilder „Fußgänger“ aufgestellt werden, die Autofahrer*innen auf (an
dieser Stelle unerwartet) die Fahrbahn querende Passanten aufmerksam machen.
2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02123 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching am 04.07.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 GO behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Schuster-Brandis Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 18
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 18 – kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 18 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 18 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Mit Vorgang zurück zum
Mobilitätsreferat - GB2.211
zur weiteren Veranlassung.
Am
Mobilitätsreferat MOR-GL5
=== 20-26 _ V 16746_V 16746 Fussgaengerueberweg Pilgersheimer Strasse A.pdf ===
Anlage
=== 20-26 _ E 02123_Antrag_oeff_Fussgaengerueberweg_Pilgersheimerstrasse.pdf ===