Befahren des Harlachinger Berges durch LKW

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  • 20-26 _ B 00670_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf
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=== 20-26 _ B 00670_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === Internet: www.kvr-muenchen.de www.strassenverkehr- muenchen.de Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Verkehrsüberwachung Zentrale Dienste KVR-I/301 Ruppertstraße 19 80466 München i3grundsatz.kvr@muenchen.de An die Vorsitzende des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirks Frau Dr. Anais Schuster-Brandis Via E-Mail an bag-ost.dir@muenchen.de Ihr Schreiben vom 17.09.2020 Ihr Zeichen Unser Zeichen KVR-I/301 Datum 29.07.2025 Befahren des Harlachinger Berges durch LKW Bürgeranliegen Sehr geehrte Frau Dr. Anais Schuster-Brandis, bezüglich des in der Sitzung des Bezirksausschusses Untergiesing-Harlaching am 15.09.2020 behandelten Anliegens, verbunden mit der Bitte, die Örtlichkeit verstärkt zu kontrollieren und ggf. eine Anpassung der Beschilderung vorzunehmen, kann das Kreisverwaltungsreferat – Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Folgendes mitteilen: Zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung vielmals zu entschuldigen. Aufgrund organisatorischer Änderungen ist das Anliegen von mehreren Seiten und Dienststellen zu betrachten, woraus sich in den letzten Jahren vermehrt Verzögerungen ergeben haben. Die Überwachung des fließenden Verkehrs, also die Messung des Überschreitens der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, obliegt in München der Polizei sowie der KVÜ. Letztere ist zuständig für die Überwachung von Tempo-30-Zonen und -Strecken. Die Schönstraße ist seit längerem Bestandteil des Messprogramms der KVÜ, das derzeit über 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet umfasst. Diese Örtlichkeiten werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcenverfügbarkeiten der KVÜ bei der Einsatzplanung regelmäßig berücksichtigt und von unseren Beschäftigten im Außendienst zur Durchführung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung angefahren. So wurden in den letzten Jahren regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden dort 17 Kontrollen durchgeführt, bei denen eine Beanstandungsquote von 12,64 % gegeben war. Zudem kam es im Ergebnis der Kontrollen zu 524 Verwarnungen und 39 Bußgeldern. Die letzte, bereits ausgewertete Kontrolle in der Schönstraße fand am 05.06.2025 mit einer Beanstandungsquote von 16,36 %, 35 Verwarnungen und einem Bußgeld statt. Seite 2 von 2 Selbstverständlich nehmen wir das Anliegen und unsere Kontrollergebnisse zum Anlass, die Örtlichkeit verstärkt im Rahmen der regelmäßigen Einsatzplanung zu berücksichtigen. Mobile Geschwindigkeitskontrollen auf dem Harlachinger Berg sind aufgrund der Kurven bzw. Kurzstrecken nicht beziehungsweise lediglich eingeschränkt möglich. Diese können immer nur dann im Rahmen der rechtlichen und technischen Gegebenheiten vor Ort durchgeführt werden, sofern geeignete Aufstellmöglichkeiten für die Messfahrzeuge vorgefunden werden. Die Kontrolle der Einhaltung des Durchfahrtsverbots für Schwerlastverkehr am Harlachinger Berg liegt in der Zuständigkeit der Polizei, weshalb wir auch von dieser einen Textbeitrag eingeholt haben. So wurde uns mitgeteilt, dass die örtlich zuständige Polizeiinspektion anlässlich der damaligen Beschwerde im Jahr 2020 für einen Zeitraum von sechs Wochen verstärkt die Tonnagebeschränkungen überwacht hat. Hierbei wurden wiederholt gebührenpflichtige Verwarnungen an Fahrzeugführer*innen ausgesprochen. Obwohl der angesprochene LKW hier nicht betroffen war, wendete dieser nach Entdecken der Polizeistreife noch vor Befahren des Berges, weshalb von einem präventiven Tätigwerden durch die Polizei ausgegangen werden kann. Aktuell ist die Überwachung der Tonnagebeschränkungen für den Schwerlastverkehr am Harlachinger Berg Bestandteil des regelmäßigen Streifendienstes der Polizei. Beschwerden hinsichtlich Verstößen liegen derzeit nicht vor. Bezüglich der Bitte um Prüfung einer veränderten Beschilderung im zu Grunde liegenden Bürger*innenanliegen haben wir einen Beitrag aus dem Mobilitätsreferat (MOR) eingeholt. Dieses teilte uns Folgendes mit: „Der Harlachinger Berg ist mittels Z. 262-3 StVO für Kfz über 3t gesperrt. Die Beschilderung ist in der Karolingerallee auf Höhe Aretinstraße deutlich erkennbar am rechten Fahrbahnrand angebracht. Eine Vorhinweisbeschilderung ist bereits an der Einfahrt in die Karolingerallee von der Grünwalder Straße aus beidseitig mittels Z. 262-3 StVO und Zusatz "400m" angebracht. Auch diese Beschilderung ist deutlich zu erkennen. Dem Mobilitätsreferat sind keine Erkenntnisse über in der Beschwerde vorgebrachte Verstöße bekannt. Auch seitens der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 23 erreichten uns keine entsprechenden Mitteilungen.“ Änderungen in der Beschilderung sind demnach nach Bewertung der fachlich zuständigen Stelle nicht erforderlich. Wir hoffen, Ihr Anliegen ausreichend beantwortet zu haben und bitten nochmals die verspätete Bearbeitung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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