Der Stadtrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, das bundesweite Böllerverbot zu unterstützen

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  • 20-26 _ B 08015_B 08015 Unterstuetzung Boellerverbot.pdf
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=== 20-26 _ B 08015_B 08015 Unterstuetzung Boellerverbot.pdf === Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Untergiesing-Harlaching Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München An das Referat für Klima- und Umweltschutz Vorsitzende Dr. Anais Schuster-Brandis Privat: E-Mail: Geschäftsstelle: Meindlstraße 14, 81373 München Telefon: 233 - 33889 Telefax: 233 - 989 - 33885 E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de München, 24.07.2025 Bitte an den Stadtrat um eine Unterstützung des bundesweiten Böllerverbots Antrag des BA 18 Untergiesing-Harlaching Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching hat in seiner Sitzung vom 15.07.2025 folgenden Antrag einstimmig beschlossen: Der Stadtrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, das bundesweite Böllerverbot zu unterstützen. Mit Böller sind hierbei Knallkörper ohne hohe Lichteffekte gemeint. Beweggründe: - Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Verletzungen hoch. Davon sind auch Unbeteiligte betroffen. Die Sicherheitslage wird komplex. Ein Verbot erscheint zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und zur Entlastung von Rettungskräften, Kliniken und Polizei geboten. Dies dient auch dem Schutz jener Menschen, die zur selben Zeit aus anderen Gründen Zugang zu medizinischer Hilfe benötigen. - Aus Tierschutzgründen wäre ein Verbot wünschenswert. - Aus Umweltschutzgründen ebenso. - Auch die Lärmbelästigung stört viele Bürger. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Anais Schuster-Brandis Vorsitzende des BA 18 Untergiesing-Harlaching === 20-26 _ B 08015_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Öffnungszeiten: nur mit Termin Mo, Mi 7.00-16.00 Uhr Di, Do 7.00-18.00 Uhr Fr 7.00-12.00 Uhr Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Waffen, Jagd, Fischerei KVR-I/211 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-44635 Telefax: 089 233-12744636 Dienstgebäude: Ruppertstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 18 – Untergiesing-Harlaching Frau Anais Schuster-Brandis Meindlstr. 14 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.09.2025 Der Stadtrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, das bundesweite Böllerverbot zu unterstützen Antrag Nr. 20-26 / B 08015 des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 15.07.2025 Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis, der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching beantragte am 14.07.2025 einstimmig, dass sich der Stadtrat der Landeshauptstadt München dafür einsetzt, das bundesweite Böllerverbot zu unterstützen. Mit Böller seien hierbei Knallkörper ohne hohe Lichteffekte gemeint. Als Beweggründe gaben Sie an: - Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Verletzungen hoch. Davon sind auch Unbeteiligte betroffen. Die Sicherheitslage wird komplex. Ein Verbot erscheint zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und zur Entlastung von Rettungskräften, Kliniken und Polizei geboten. Dies dient auch dem Schutz jener Menschen, die zur selben Zeit aus anderen Gründen Zugang zu medizinischer Hilfe benötigen. - Aus Tierschutzgründen wäre ein Verbot wünschenswert. - Aus Umweltschutzgründen ebenso. - Auch die Lärmbelästigung stört viele Bürger. Der Antrag bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und § 22 GeschO i.V.m § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung und wird deshalb auf dem Schriftweg beantwortet. I. Seite 2 von 2 Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass sich die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München von 2019 bis heute im Kontext zu Silvester eingehend mit der Problematik des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 befasst hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk aufgrund der aktuellen Gesetzeslage derzeit grundsätzlich nicht verboten, sondern allenfalls eingeschränkt werden kann. Dieser Möglichkeit hat der Stadtrat insofern entsprochen, als das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung innerhalb des Mittleren Rings – aus Nachvollziehbarkeitsgründen für die Bevölkerung und um einen Flickenteppich aus Verbotszonen zu vermeiden, auch nur innerhalb des Mittleren Rings - verboten wurde. Die hierzu ergangenen Beschlüsse können Sie im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt München unter folgenden Überschriften und Internetadressen einsehen: „Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen in München“ (im Kreisverwaltungsausschuss am 23.07.2019 behandelt). https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/5390066 „Feuerwerk im Stadtgebiet weiter einschränken Tiere im Tierpark Hellabrunn durch örtliche Abbrennverbote von pyrotechnischen Gegenständen und Grillverbote im unmittelbaren Umfeld des Tierparks besser schützen“ (im Kreisverwaltungsausschuss am 17.11.2020 behandelt). https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6125903 „Böllerverbot auch in dichtbesiedelten Gebieten außerhalb des Mittleren Rings“ (09.01.2024) https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8206182 In Bezug auf die bundesweite Unterstützung des Böllerverbots durch den Stadtrat verweisen wir auf nachfolgenden Antrag: „Entscheidungsrecht über Silvesterfeuerwerke auf die Kommunen übertragen“ (08.01.2025) https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8854786 Darin ist ausgeführt, dass sich Herr Oberbürgermeister Reiter bereits wiederholt an das Bundesinnenministerium, den Freistaat Bayern und den Deutschen Städtetag gewandt hat, um zu erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Kommunen in eigener Zuständigkeit Feuerwerksverbotszonen einrichten können. Eine Bereitschaft auf Bundes- oder Landesebene zu Gesetzesänderungen besteht derzeit nicht. Als Fazit bleibt festzustellen, dass aufgrund der derzeit geltenden Gesetzeslage sowie entsprechender Beschlüsse des Stadtrates in Bezug auf das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester keine weiteren Verbote im 18. Stadtbezirk Untergiesing Harlaching möglich sind. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn aus den dargelegten Gründen Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08015 des Bezirksausschusses 18 – Untergiesing-Harlaching vom 15.07.2025 satzungsgemäß erledigt ist.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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