=== 20-26 _ B 08015_B 08015 Unterstuetzung Boellerverbot.pdf ===
Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Untergiesing-Harlaching
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
An das
Referat für Klima- und Umweltschutz
Vorsitzende
Dr. Anais Schuster-Brandis
Privat:
E-Mail:
Geschäftsstelle:
Meindlstraße 14, 81373 München
Telefon: 233 - 33889
Telefax: 233 - 989 - 33885
E-Mail: bag-sued.dir@muenchen.de
München, 24.07.2025
Bitte an den Stadtrat um eine Unterstützung des bundesweiten Böllerverbots
Antrag des BA 18 Untergiesing-Harlaching
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching hat in seiner Sitzung vom 15.07.2025 folgenden
Antrag einstimmig beschlossen:
Der Stadtrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, das bundesweite Böllerverbot zu unterstützen. Mit
Böller sind hierbei Knallkörper ohne hohe Lichteffekte gemeint.
Beweggründe:
- Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Verletzungen hoch. Davon sind auch Unbeteiligte betroffen. Die
Sicherheitslage wird komplex. Ein Verbot erscheint zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und
zur Entlastung von Rettungskräften, Kliniken und Polizei geboten. Dies dient auch dem Schutz jener
Menschen, die zur selben Zeit aus anderen Gründen Zugang zu medizinischer Hilfe benötigen.
- Aus Tierschutzgründen wäre ein Verbot wünschenswert.
- Aus Umweltschutzgründen ebenso.
- Auch die Lärmbelästigung stört viele Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Anais Schuster-Brandis
Vorsitzende des BA 18
Untergiesing-Harlaching
=== 20-26 _ B 08015_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Öffnungszeiten:
nur mit Termin
Mo, Mi 7.00-16.00 Uhr
Di, Do 7.00-18.00 Uhr
Fr 7.00-12.00 Uhr
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Waffen, Jagd, Fischerei
KVR-I/211
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-44635
Telefax: 089 233-12744636
Dienstgebäude:
Ruppertstraße 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
An die
Vorsitzende des Bezirksausschusses 18 –
Untergiesing-Harlaching
Frau Anais Schuster-Brandis
Meindlstr. 14
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.09.2025
Der Stadtrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, das bundesweite Böllerverbot zu
unterstützen
Antrag Nr. 20-26 / B 08015 des Bezirksausschusses
des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 15.07.2025
Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis,
der Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching beantragte am 14.07.2025 einstimmig, dass
sich der Stadtrat der Landeshauptstadt München dafür einsetzt, das bundesweite Böllerverbot
zu unterstützen. Mit Böller seien hierbei Knallkörper ohne hohe Lichteffekte gemeint.
Als Beweggründe gaben Sie an:
- Erfahrungsgemäß ist die Zahl der Verletzungen hoch. Davon sind auch Unbeteiligte
betroffen. Die Sicherheitslage wird komplex. Ein Verbot erscheint zum Schutz der
körperlichen Unversehrtheit und zur Entlastung von Rettungskräften, Kliniken und
Polizei geboten. Dies dient auch dem Schutz jener Menschen, die zur selben Zeit aus
anderen Gründen Zugang zu medizinischer Hilfe benötigen.
- Aus Tierschutzgründen wäre ein Verbot wünschenswert.
- Aus Umweltschutzgründen ebenso.
- Auch die Lärmbelästigung stört viele Bürger.
Der Antrag bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1
GO und § 22 GeschO i.V.m § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung und wird deshalb auf dem
Schriftweg beantwortet.
I.
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Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass sich die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München von
2019 bis heute im Kontext zu Silvester eingehend mit der Problematik des Abbrennens von
pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 befasst hat und zu dem Ergebnis gekommen
ist, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk aufgrund der aktuellen Gesetzeslage derzeit
grundsätzlich nicht verboten, sondern allenfalls eingeschränkt werden kann.
Dieser Möglichkeit hat der Stadtrat insofern entsprochen, als das Abbrennen von
Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung innerhalb des Mittleren Rings – aus
Nachvollziehbarkeitsgründen für die Bevölkerung und um einen Flickenteppich aus
Verbotszonen zu vermeiden, auch nur innerhalb des Mittleren Rings - verboten wurde.
Die hierzu ergangenen Beschlüsse können Sie im Ratsinformationssystem der
Landeshauptstadt München unter folgenden Überschriften und Internetadressen einsehen:
„Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen in
München“ (im Kreisverwaltungsausschuss am 23.07.2019 behandelt).
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/5390066
„Feuerwerk im Stadtgebiet weiter einschränken Tiere im Tierpark Hellabrunn durch örtliche
Abbrennverbote von pyrotechnischen Gegenständen und Grillverbote im unmittelbaren Umfeld
des Tierparks besser schützen“ (im Kreisverwaltungsausschuss am 17.11.2020 behandelt).
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6125903
„Böllerverbot auch in dichtbesiedelten Gebieten außerhalb des Mittleren Rings“ (09.01.2024)
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8206182
In Bezug auf die bundesweite Unterstützung des Böllerverbots durch den Stadtrat verweisen
wir auf nachfolgenden Antrag:
„Entscheidungsrecht über Silvesterfeuerwerke auf die Kommunen übertragen“ (08.01.2025)
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8854786
Darin ist ausgeführt, dass sich Herr Oberbürgermeister Reiter bereits wiederholt an das
Bundesinnenministerium, den Freistaat Bayern und den Deutschen Städtetag gewandt hat, um
zu erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Kommunen in
eigener Zuständigkeit Feuerwerksverbotszonen einrichten können. Eine Bereitschaft auf
Bundes- oder Landesebene zu Gesetzesänderungen besteht derzeit nicht.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass aufgrund der derzeit geltenden Gesetzeslage sowie
entsprechender Beschlüsse des Stadtrates in Bezug auf das Verwenden von pyrotechnischen
Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester keine weiteren Verbote im 18. Stadtbezirk
Untergiesing Harlaching möglich sind. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn aus den
dargelegten Gründen Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08015 des Bezirksausschusses 18 –
Untergiesing-Harlaching vom 15.07.2025 satzungsgemäß erledigt ist.