(E) Installation einer Baumbank und eines Picknicktisches am Brunnen vor dem Giesinger Waldhaus

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=== 20-26 _ V 17833_V 17833 Installation Giesinger Waldhaus BE.pdf === Installation einer Baumbank und eines Picknicktisches am Brunnen vor dem Giesinger Waldhaus Empfehlung Nr. 20-26 / E 02876 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing- Harlaching am 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17833 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 02876 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing- Harlaching vom 21.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching hat am 03.07.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen. Demnach wird die Landeshaupt- stadt München gebeten, die Fläche am Brunnen vor dem Giesinger Waldhaus/Nordein- gang Perlacher Forst am Säbener Platz als Aufenthaltsfläche aufzuwerten, indem eine Baumbank und mehrere Picknicktische aufgestellt werden sollen. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betreffen einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die genannte Fläche am Giesinger Waldhaus befindet sich im Eigentum und in der Zuständigkeit der Bayerischen Staatsforsten. Diese teilen dazu Folgendes mit: „Den Bayerischen Staatsforsten ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich die Waldbe- sucher im Perlacher Forst erholen und die Zeit im Wald genießen können. Wir begrüßen daher eine Aufwertung von frequentierten Plätzen und haben zahlreiche Bänke im Perlacher Forst aufgestellt. Telefon: 233 - 60409 Telefax: 233 - 60405 Baureferat Gartenbau Seite 2 Unser neuer Revierleiter hat daher bereits eingeplant, dass er auch den Bereich um den Brunnen etwas freischneiden lässt und lichter gestaltet. Seit jeher ist der Waldeingang ein beliebter Treffpunkt und es herrscht häufig Trubel. Wir haben in dem Bereich daher von dem Aufstellen einer Bank abgesehen, um die Besucher, statt zum Verweilen mehr in den Wald zu lenken, v. a. um Konflikte zu vermeiden. Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten mit Tisch lehnen wir ab, um insbesondere keine Anziehungspunkte zum abend-/nächtlichen Verweilen zu schaffen und Müllan- sammlungen zu verhindern (…)“ Weiter führen die Bayerischen Staatsforsten in ihrer Stellungnahme aus, dass eine einfache Sitzbank aufgestellt werden könnte, wenn die Kosten für die Bank und die notwendige Flächenbefestigung von der Landeshauptstadt München übernommen würden. Das Aufstellen eines Mülleimers wird grundsätzlich abgelehnt, da eine regelmäßige Leerung nicht gewährleistet werden kann und sich Müll im Wald verteilen würde. Zudem steht die Zusage zum Aufstellen einer Bank unter dem Vorbehalt, dass diese bei auftretenden Problemen wie Vermüllung wieder abgebaut würde. Die Fläche am Giesinger Waldhaus befindet sich nicht in städtischen Eigentum und nicht in der Zuständigkeit des Baureferates (Gartenbau). Für die regelmäßige Reinigung der Fläche und den Unterhalt der Bank stehen auch beim Baureferat (Gartenbau) die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung. Eine Beteiligung des Baureferates (Gartenbau) am Aufstellen einer Bank bzw. am zukünftigen Unterhalt der Fläche kann deswegen nicht erfolgen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02876 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Gartenbau, Frau Stadträtin Pilz-Strasser, wurde je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Die Fläche am Giesinger Waldhaus befindet sich im Eigentum und in der Zuständigkeit der Bayerischen Staatsforsten. Diese lehnen die beantragte Aufwertung der Fläche mit einer Baumbank und Picknicktischen ab. Mangels Flächenzuständigkeit und verfügbarer Ressourcen kann durch das Baureferat (Gartenbau) keine Beteiligung an der Realisierung der vorgeschlagenen reduzierten Variante (einfach Sitzbank) erfolgen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02876 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 18 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Anais Schuster-Brandis Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 18 An das Direktorium – HA II/BA - BA-Geschäftsstelle Süd An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Baureferat – G 32 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). IV. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 18 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 18 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 17833_V 17833 Installation Giesinger Waldhaus A1.pdf === === 20-26 _ E 02876_E 02876 Installation Giesinger Waldhaus.pdf ===

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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