(E) Errichtung von Stellplätzen für den geplanten Bunte Blätter Naturkindergarten

Stellplätze Garten

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  • 20-26 _ V 18034_V 18034 Stellplaetze Naturkindergarten BE.pdf
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=== 20-26 _ V 18034_V 18034 Stellplaetze Naturkindergarten BE.pdf === Errichtung von Stellplätzen für den geplanten Bunte Blätter Naturkindergarten Empfehlung Nr. 20-26 / E 02867 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing- Harlaching am 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18034 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 02867 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing- Harlaching vom 21.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching hat am 03.07.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen. Demnach beantragt der Gemein- nützige Verein Bilinguale Erziehung und internationaler Kulturaustausch München e.V. für den Betrieb des Bunte-Blätter-Naturkindergartens einen Stellplatz zum Aufstellen eines Bauwagens. Vorgeschlagen werden die öffentlichen Grünanlagen am St.-Martin-Brunnen (südlich der Sutnerstraße). Von dort aus könne der eigentliche Heimplatz im Perlacher Forst fußläufig erreicht werden. Alternativ werden Flächen neben der Oberbiberger Straße 43-45 und die eingezäunte Fläche an der Kreuzung Säbener Straße/Am Hohen Weg vorgeschlagen. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Telefon: 233 - 60409 Telefax: 233 - 60405 Baureferat Gartenbau Seite 2 In seiner Rolle als Eigentümer und Betreiber der genannten Flächen beurteilt das Baureferat (Gartenbau) ausschließlich die gartenbaufachlichen Belange und ggf. absehbare Auswirkungen auf den Betrieb der Flächen. Als Vertretung der Bürger*innen entscheidet der Bezirksausschuss, ob unter Abwägung aller Belange das Anliegen unterstützt werden soll. Eine Bedarfsbestätigung sowie die Erteilung einer Betriebsgenehmigung erfolgen durch das zuständige Referat für Bildung und Sport. Die baurechtliche und ggf. naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Eine eventuell notwendige Ausnahmegenehmigung zur Grünanlagensatzung erteilt das Kreisverwaltungsreferat. Die favorisierte Fläche südlich der Sutnerstraße (am St.-Martin-Brunnen) und die Fläche neben der Oberbiberger Straße 43-45 sind öffentliche Grünanlagen im Geltungsbereich der Grünanlagensatzung. Die Fläche südlich der Sutnerstraße liegt zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet. Die eingezäunte Fläche an der Kreuzung Säbener Straße/Am Hohen Weg unterliegt nicht der Grünanlagensatzung. Die Fläche ist dicht mit Gehölzen bestanden und wird vom Baureferat (Gartenbau) in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen. Sie wird deswegen nicht weiter betrachtet. Ein Bauwagenstellplatz für Naturkindergärten ist grundsätzlich eine exklusive Nutzung, durch die Teile der öffentlichen Grünanlage der allgemeinen Nutzung entzogen werden. Die Erfahrung zeigt, dass Naturkindergärten die genutzten Flächen über die reine Bauwagenstellfläche hinaus im Laufe der Zeit sukzessive z. B. für Komposttoiletten, Sitzkreise, Spiel- und Bewegungsflächen u. v. a. m. erweitern. Auf beiden Flächen – an der Sutnerstraße und an der Oberbiberger Straße - steht erhaltenswerter Baumbestand. Es müssten wirksame, noch festzulegende Maßnahmen zu dessen Schutz ergriffen werden. Wegen des deutlich erhöhten Sicherheitsanspruchs am Stellplatz und im weiteren Umfeld entsteht ein wesentlich höherer Aufwand für Baumkontrolle und Baumpflege. Die zusätzlichen Kosten müssten vom Naturkindergarten getragen werden, da sie im Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02867 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 kann nach Maßgabe des Vortrags entsprochen werden. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Gartenbau, Frau Stadträtin Pilz-Strasser, wurden je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Die notwendigen Genehmigungen für die Aufstellung eines Bauwagens sind durch den Antragsteller bei den jeweils zuständigen Referaten einzuholen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02867 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 18 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Anais Schuster-Brandis Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 18 An das Direktorium – HA II/BA - BA-Geschäftsstelle Süd An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Referat für Bildung und Sport An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat – G 32 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 18 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 18 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 18034_V 18034 Stellplaetze Naturkindergarten A1.pdf === === 20-26 _ E 02867_E 02867 Stellplaetze Naturkindergarten.pdf ===

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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