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in Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Änderung Kellerabteil und Zugang Elektro raum im KG, Entfall einer Galerie und Treppe in WHG10 im 5. OG u. Erweiterung WHG 15 im 3. OG Änderung Zugang WHG 09 im 5. OG; ÄNDERUNGSANTRAG zu 1.2-2022-9712-33, 1.232-2023-3285-33, 1.232-2024-2553-33. Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 13/2025 244
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 17.04.2025, Az. 6024-1.232-2025-2358-33, wurde die Baugenehmigung (Änderungsgenehmigung) für das oben genannte Vorhaben unter Nebenstimmungen erteilt.
Umbau und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 13 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten, Umbau und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten mit Dachgeschossneubau, Umbau und Sanierung Keller und Tiefgarage mit 14 Stellplätzen und 5 oberirdischen Stellplätzen – ÄNDE- RUNGSANTRAG zu 1.2-2022-9712-33 – Hier: Nutzungs änderung Gewerbe zu zwei Wohnungen im Erdgeschoss
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 16.05.2024, Az. 6024-1.232-2024-2553-33, wurde die Baugenehmigung (Änderungsgenehmigung) für das oben genannte Vorhaben unter Nebenstimmungen erteilt.
Umbau und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 13 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten Umbau und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten mit Dachgeschossneubau Umbau und Sanierung Keller und Tiefgarage mit 14 Stellplätzen und 5 oberirdischen Stellplätzen
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 21.11.2022, Az. 6024-1.2-2022-9712-33, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Nebenstimmungen, Hinweisen und einer Abweichung wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen zwischen gegenüberliegenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen erteilt.