Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße

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=== 20-26 _ B 08075_B08075 Ausweisung WilhelmLeiblStr Fahrradstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße Vorsitzender Dr. Ludwig Weidinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-33883 Telefax: (089) 233-989-33885 E-Mail: ba19@muenchen.de München, 05.08.2025 Antrag Der Bezirksausschuss 19 hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 folgenden Bürgerantrag mehrheitlich beschlossen (Siehe Anhang). Betreff:Antrag auf Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Str. zwischen Melchiorstr. und Wolfratshauser Str. als Fahrradstraße Sehr geehrter , wir fahren täglich von Solln mit dem Fahrrad ins Freizeitbad Pullach. In der Wilhelm-Leibl-Str. zwischen Melchiorstr. und Wolfratshauser Str. ist die Fahrbahn in Richtung Wolfratshauser Str. durch Baumgruppen mehrmals unterbrochen und geht in einspurige Bereiche über. Vor allem in der Hauptverkehrszeit wird die Wilhelm-Leibl-Str. (Tempo 30 Zone) von vielen Autofahrern oft mit überhöhter Geschwindigkeit als Abkürzung zwischen Solln und Wolfratshauser Str. genutzt. Ein Ausweichen von Fahrradfahrern auf den sehr schmalen und oft zugeparkten Gehweg ist nicht möglich, weil häufig Fußgänger Richtung Sollner Waldfriedhof unterwegs sind. Außerdem ist der Gehweg nicht für Radfahrer freigegeben. Es ist uns wiederholt passiert, dass wir im einspurigen Bereich von PKWs im Abstand von 10 bis 20 cm überholt werden oder wenn wir in Richtung Solln fahren, entgegenkommende Fahrzeuge nicht warten und so knapp an uns vorbeifahren, dass bereits mehrmals die Rückspiegel von Fahrzeugen durch unsere Lenkstangen eingeklappt wurden und wir großes Glück hatten, unverletzt davon zu kommen. Wir halten stets vor den Fahrbahnverengungen wenn wir sehen, dass ein PKW entgegenkommt. Wenn wir aber bereits in dem einspurigen Bereich sind, kommt es immer wieder vor, dass wir von rücksichtslosen Autofahrern überholt werden, bzw. entgegenkommende Fahrzeuge im Abstand von wenigen Zentimetern an uns vorbeifahren. Da die Benutzung dieses Straßenabschnitts für Fahrradfahrer äußerst gefährlich ist, stellen wir den Antrag, diesen Straßenabschnitt als Fahrrad-Straße, frei für Anlieger, auszuweisen. Damit wäre auch für die Anwohner eine Verkehrsberuhigung geschaffen. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen === 20-26 _ B 08075_B 08075 Ausweisung WilhelmLeiblStr Fahrradstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 80313 München Telefon: Dienstgebäude: Sachbearbeitung radverkehr.mor@muenchen.de per E-Mail über das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd z.H. Frau Aylin Güneyli (bag- sued.dir@muenchen.de) an den Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln z.H. des Vorsitzenden Herrn Dr. Ludwig Weidinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 17.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08075 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom 05.08.2025 Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses, wir nehmen Bezug auf Ihren oben genannten Antrag, in dem Sie die Ausweisung der Wilhelm- Leibl-Straße, im Abschnitt zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ fordern. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht und eine Verkehrsberuhigung für Anwohnende geschaffen werden. Bereits im Januar 2024 wurde im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) eine umfassende Bestandsanalyse der verkehrlichen Situation München-Solln im „Sollner Dreieck“, anlässlich vermehrter Beschwerden zu den Themen Verkehrssicherheit, Durchgangs- und Schleichverkehr, vorgenommen. Hierbei wurde auch die Wilhelm-Leibl- Straße im benannten Abschnitt untersucht. In der Folge wurden mit dem Bezirksausschuss, der Polizei und anderen Vertreter*innen der Verwaltung wirksame Lösungen erarbeitet. Ergänzend zu bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass nach damaligem Stand der Technik keine verkehrlichen Maßnahmen notwendig waren. Die Inhalte der einschlägigen Regelwerke (insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010 und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06) haben sich seit diesem Zeitpunkt nicht verändert. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Den Vorschlag zur Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße als Fahrradstraße greifen wir auf und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen: Ganz allgemein sind Fahrradstraßen ein Instrument der Verkehrsordnung zur Bündelung und Kenntlichmachung des Radverkehrs im Erschließungsstraßennetz. Da Fahrradstraßen andere Verkehrsteilnehmende einschränken, dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Anordnung einer Fahrradstraße setzt unter anderem eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs voraus. Die Wilhelm-Leibl-Straße liegt im Umgriff einer Tempo-30-Zone, womit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden einhergeht. In Tempo-30-Zonen wird der Radverkehr generell im Mischverkehr geführt. Die wiederkehrenden Engstellen in Form von Baumgräben haben zudem eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung, da sie den sogenannten „Durchschuss“ von Kraftfahrzeugen (Kfz) verhindern. Nach der VwV-StVO kommt die Anordnung einer Fahrradstraße aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs unter anderem nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte in Betracht. Die Radverkehrsdichte auf der Wilhelm-Leibl-Straße ist gering, was durch eine Verkehrsdatenerhebung aus dem Jahr 2023 verdeutlicht wird. Mit einem vermehrten Radverkehrsaufkommen ist aktuell nicht zu rechnen, sodass die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße derzeit aufgrund der geringen Anzahl an Radfahrenden nicht gegeben sind. Eine Auswertung des Unfallgeschehens der vergangenen fünf Jahre ergab, dass sich die Wilhelm-Leibl-Straße im maßgeblichen Abschnitt in Bezug auf Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung unauffällig darstellt. Dieses Ergebnis wird auch durch eine Abfrage beim Polizeipräsidium München, unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 29, bestätigt. Nach derzeitigen Erkenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass von vorgenanntem Straßenzug keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Eine konkrete Gefahr kann jedoch auch vorliegen, wenn sich noch kein Schadensfall realisiert hat. Wir haben die von Ihnen vorgeschlagene Örtlichkeit deshalb zusätzlich im Hinblick auf die weiteren Voraussetzungen von Fahrradstraßen betrachtet, ob sie sich im Übrigen für die Einrichtung einer Fahrradstraße eignen würde. Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit erfolgt die Ausweisung einer Straße bzw. von Straßenzügen zur Fahrradstraße nach dem sogenannten Netzgedanken. Dieses Entscheidungskriterium kann vorliegend bejaht werden. Jedoch ist die Erfüllung weiterer Kriterien unabdingbar zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards. Um eine hohe Akzeptanz von Fahrradstraßen bei Radfahrenden zu erreichen, werden Fahrradstraßen grundsätzlich nur ausgewiesen, wenn diese eine lichte Fahrgassenbreite von mindestens 4,0 m, besser 5,0 m aufweisen. Dann können zwei nebeneinanderfahrende Radfahrende einem entgegenkommenden Kfz sicher begegnen. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Diese Voraussetzung ist im betreffenden Abschnitt der Wilhelm-Leibl-Straße nur bedingt gegeben. Die Fahrbahnbreite beläuft sich auf dem ca. 520 m langem Abschnitt zwischen 3,06 m und 5,12 m. Ein ungehindertes Begegnen von Kfz- und Radverkehr sowie ein Überholen unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes ist an den wiederkehrenden baulichen Engstellen aufgrund des Fahrbahnquerschnitts nicht möglich. Um die für eine Fahrradstraße benötigte lichte Fahrgassenbreite zumindest überwiegend zu gewährleisten, müsste auf der gesamten Länge außerhalb der eingefassten Parkstände das Parken geordnet werden. Aktuell besteht ein Halteverbot punktuell auf Höhe Haus Nr. 12 und auf einem ca. 35 m langem Abschnitt auf Höhe Haus Nr. 31 bis 31b. Die Ausweisung einer Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ würde überdies keine Veränderung an den beengten örtlichen Verhältnissen hervorbringen und die von Ihnen beschriebenen Konflikte zwischen Kfz und Radfahrenden nicht eindämmen bzw. verhindern. Darüber hinaus stellt eine Fahrradstraße kein geeignetes Mittel dar, um Schleichverkehr zu verhindern oder eine Verkehrsberuhigung für Anwohnende zu schaffen. Wir bitten um Verständnis, dass nach Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zur Verkehrssicherheit, dem Radverkehrsaufkommen sowie der Fahrbahnbreite die Wilhelm-Leibl- Straße im Abschnitt zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße derzeit nicht für die Ausweisung als Fahrradstraße in Frage kommt. Sollte sich der Radverkehrsanteil in der Zukunft erhöhen, wird eine Ausweisung als Fahrradstraße erneut geprüft werden. Aus den aufgeführten Gründen kann dem BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08075 aktuell nicht entsprochen werden. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08075 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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