=== 20-26 _ B 08075_B08075 Ausweisung WilhelmLeiblStr Fahrradstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße zwischen
Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße
Vorsitzender
Dr. Ludwig Weidinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-33883
Telefax: (089) 233-989-33885
E-Mail: ba19@muenchen.de
München, 05.08.2025
Antrag
Der Bezirksausschuss 19 hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 folgenden Bürgerantrag
mehrheitlich beschlossen (Siehe Anhang).
Betreff:Antrag auf Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Str. zwischen Melchiorstr. und
Wolfratshauser Str. als Fahrradstraße
Sehr geehrter ,
wir fahren täglich von Solln mit dem Fahrrad ins Freizeitbad Pullach.
In der Wilhelm-Leibl-Str. zwischen Melchiorstr. und Wolfratshauser Str. ist die Fahrbahn in
Richtung Wolfratshauser Str. durch Baumgruppen mehrmals unterbrochen und geht in
einspurige Bereiche über.
Vor allem in der Hauptverkehrszeit wird die Wilhelm-Leibl-Str. (Tempo 30 Zone) von vielen
Autofahrern oft mit überhöhter Geschwindigkeit als Abkürzung zwischen Solln und
Wolfratshauser Str. genutzt. Ein Ausweichen von Fahrradfahrern auf den sehr schmalen und oft
zugeparkten Gehweg ist nicht möglich, weil häufig Fußgänger Richtung Sollner Waldfriedhof
unterwegs sind. Außerdem ist der Gehweg nicht für Radfahrer freigegeben.
Es ist uns wiederholt passiert, dass wir im einspurigen Bereich von PKWs im Abstand von 10
bis 20 cm überholt werden oder wenn wir in Richtung Solln fahren, entgegenkommende
Fahrzeuge nicht warten und so knapp an uns vorbeifahren, dass bereits mehrmals die
Rückspiegel von Fahrzeugen durch unsere Lenkstangen eingeklappt wurden und wir großes
Glück hatten, unverletzt davon zu kommen.
Wir halten stets vor den Fahrbahnverengungen wenn wir sehen, dass ein PKW
entgegenkommt. Wenn wir aber bereits in dem einspurigen Bereich sind, kommt es immer
wieder vor, dass wir von rücksichtslosen Autofahrern überholt werden, bzw.
entgegenkommende Fahrzeuge im Abstand von wenigen Zentimetern an uns vorbeifahren.
Da die Benutzung dieses Straßenabschnitts für Fahrradfahrer äußerst gefährlich ist, stellen wir
den Antrag, diesen Straßenabschnitt als Fahrrad-Straße, frei für Anlieger, auszuweisen. Damit
wäre auch für die Anwohner eine Verkehrsberuhigung geschaffen.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
=== 20-26 _ B 08075_B 08075 Ausweisung WilhelmLeiblStr Fahrradstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
80313 München
Telefon:
Dienstgebäude:
Sachbearbeitung
radverkehr.mor@muenchen.de
per E-Mail
über das Direktorium – BA-Geschäftsstelle
Süd z.H. Frau Aylin Güneyli (bag-
sued.dir@muenchen.de)
an den Bezirksausschuss des 19.
Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling –
Forstenried – Fürstenried – Solln z.H. des
Vorsitzenden Herrn Dr. Ludwig Weidinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
17.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße zwischen
Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als Fahrradstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08075 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom
05.08.2025
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger,
sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses,
wir nehmen Bezug auf Ihren oben genannten Antrag, in dem Sie die Ausweisung der Wilhelm-
Leibl-Straße, im Abschnitt zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße als
Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ fordern. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht
und eine Verkehrsberuhigung für Anwohnende geschaffen werden.
Bereits im Januar 2024 wurde im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung (VTU)
eine umfassende Bestandsanalyse der verkehrlichen Situation München-Solln im „Sollner
Dreieck“, anlässlich vermehrter Beschwerden zu den Themen Verkehrssicherheit,
Durchgangs- und Schleichverkehr, vorgenommen. Hierbei wurde auch die Wilhelm-Leibl-
Straße im benannten Abschnitt untersucht.
In der Folge wurden mit dem Bezirksausschuss, der Polizei und anderen Vertreter*innen der
Verwaltung wirksame Lösungen erarbeitet. Ergänzend zu bereits umgesetzten
Einzelmaßnahmen wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass nach damaligem Stand der Technik keine
verkehrlichen Maßnahmen notwendig waren. Die Inhalte der einschlägigen Regelwerke
(insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010 und die Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06) haben sich seit diesem Zeitpunkt nicht verändert.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Den Vorschlag zur Ausweisung der Wilhelm-Leibl-Straße als Fahrradstraße greifen wir auf und
möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:
Ganz allgemein sind Fahrradstraßen ein Instrument der Verkehrsordnung zur Bündelung und
Kenntlichmachung des Radverkehrs im Erschließungsstraßennetz.
Da Fahrradstraßen andere Verkehrsteilnehmende einschränken, dürfen sie nur unter
bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Die Voraussetzungen für die Anordnung
einer Fahrradstraße ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie den Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV).
Die Anordnung einer Fahrradstraße setzt unter anderem eine konkrete Gefahr für die
Sicherheit und Ordnung des Verkehrs voraus.
Die Wilhelm-Leibl-Straße liegt im Umgriff einer Tempo-30-Zone, womit eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden einhergeht. In Tempo-30-Zonen wird der
Radverkehr generell im Mischverkehr geführt. Die wiederkehrenden Engstellen in Form von
Baumgräben haben zudem eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung, da sie den
sogenannten „Durchschuss“ von Kraftfahrzeugen (Kfz) verhindern.
Nach der VwV-StVO kommt die Anordnung einer Fahrradstraße aus Gründen der Sicherheit
und Leichtigkeit des Straßenverkehrs unter anderem nur auf Straßen mit einer hohen oder zu
erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte in Betracht. Die Radverkehrsdichte auf der
Wilhelm-Leibl-Straße ist gering, was durch eine Verkehrsdatenerhebung aus dem Jahr 2023
verdeutlicht wird. Mit einem vermehrten Radverkehrsaufkommen ist aktuell nicht zu rechnen,
sodass die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße derzeit aufgrund der geringen Anzahl an
Radfahrenden nicht gegeben sind.
Eine Auswertung des Unfallgeschehens der vergangenen fünf Jahre ergab, dass sich die
Wilhelm-Leibl-Straße im maßgeblichen Abschnitt in Bezug auf Unfälle mit
Radverkehrsbeteiligung unauffällig darstellt. Dieses Ergebnis wird auch durch eine Abfrage
beim Polizeipräsidium München, unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Polizeiinspektion
29, bestätigt. Nach derzeitigen Erkenntnissen darf davon ausgegangen werden, dass von
vorgenanntem Straßenzug keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht.
Eine konkrete Gefahr kann jedoch auch vorliegen, wenn sich noch kein Schadensfall realisiert
hat. Wir haben die von Ihnen vorgeschlagene Örtlichkeit deshalb zusätzlich im Hinblick auf die
weiteren Voraussetzungen von Fahrradstraßen betrachtet, ob sie sich im Übrigen für die
Einrichtung einer Fahrradstraße eignen würde.
Neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit erfolgt die Ausweisung einer Straße bzw. von
Straßenzügen zur Fahrradstraße nach dem sogenannten Netzgedanken. Dieses
Entscheidungskriterium kann vorliegend bejaht werden. Jedoch ist die Erfüllung weiterer
Kriterien unabdingbar zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards.
Um eine hohe Akzeptanz von Fahrradstraßen bei Radfahrenden zu erreichen, werden
Fahrradstraßen grundsätzlich nur ausgewiesen, wenn diese eine lichte Fahrgassenbreite von
mindestens 4,0 m, besser 5,0 m aufweisen. Dann können zwei nebeneinanderfahrende
Radfahrende einem entgegenkommenden Kfz sicher begegnen.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Diese Voraussetzung ist im betreffenden Abschnitt der Wilhelm-Leibl-Straße nur bedingt
gegeben. Die Fahrbahnbreite beläuft sich auf dem ca. 520 m langem Abschnitt zwischen
3,06 m und 5,12 m. Ein ungehindertes Begegnen von Kfz- und Radverkehr sowie ein
Überholen unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes ist an den wiederkehrenden
baulichen Engstellen aufgrund des Fahrbahnquerschnitts nicht möglich.
Um die für eine Fahrradstraße benötigte lichte Fahrgassenbreite zumindest überwiegend zu
gewährleisten, müsste auf der gesamten Länge außerhalb der eingefassten Parkstände das
Parken geordnet werden. Aktuell besteht ein Halteverbot punktuell auf Höhe Haus Nr. 12 und
auf einem ca. 35 m langem Abschnitt auf Höhe Haus Nr. 31 bis 31b.
Die Ausweisung einer Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ würde überdies keine
Veränderung an den beengten örtlichen Verhältnissen hervorbringen und die von Ihnen
beschriebenen Konflikte zwischen Kfz und Radfahrenden nicht eindämmen bzw. verhindern.
Darüber hinaus stellt eine Fahrradstraße kein geeignetes Mittel dar, um Schleichverkehr zu
verhindern oder eine Verkehrsberuhigung für Anwohnende zu schaffen.
Wir bitten um Verständnis, dass nach Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zur
Verkehrssicherheit, dem Radverkehrsaufkommen sowie der Fahrbahnbreite die Wilhelm-Leibl-
Straße im Abschnitt zwischen Melchiorstraße und Wolfratshauser Straße derzeit nicht für die
Ausweisung als Fahrradstraße in Frage kommt. Sollte sich der Radverkehrsanteil in der
Zukunft erhöhen, wird eine Ausweisung als Fahrradstraße erneut geprüft werden.
Aus den aufgeführten Gründen kann dem BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08075 aktuell nicht
entsprochen werden.
Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08075 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.