=== 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling BE.pdf ===
Telefon: 01525-79-82938 Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
Nachrüstung Aufzugsanlage am U-Bahnhof Obersendling
Fehlender Aufzug am U-Bahnhof Obersendling
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024
Aufzug für die U-Bahnstation Obersendling
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 19.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18123
Anlage:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 17.10.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 beschlossen. Darin
wird gefordert, dass am U-Bahnhof Obersendling ein Aufzug errichtet werden soll, um einen
barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 beschlossen. Darin
wird gefordert, dass am U-Bahnhof Obersendling an der Tölzer Straße, vom Bahnsteig zur
Fahrbahnoberfläche August-Zeune-Weg / Tölzer Straße, ein Aufzug errichtet werden soll, um
einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um zwei
Empfehlungen von Bürgerversammlungen handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk
beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat nimmt zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 sowie zur Empfehlung Nr. 20-
Seite 2 von 4
26 / E 03140 wie folgt Stellung:
Barrierefreiheit im ÖPNV ist ein wichtiger Baustein für die Nutzung und Zugänglichkeit des
Systems für alle Personengruppen. Die Landeshauptstadt München arbeitet kontinuierlich
daran, die Barrierefreiheit im ÖPNV weiter zu verbessern. Entsprechend hat der Stadtrat am
02.02.2022 den Beschluss „Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München – Ergebnisse
des Bausteins Barrierefreiheit“ (RIS Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04581) gefasst, der einen
Umsetzungsfahrplan für den weiteren barrierefreien Ausbau des ÖPNV in München beinhaltet.
Die Zuwegungen zu Bus und Bahn werden kontinuierlich barrierefrei ausgebaut.
Trambahnhaltestellen werden im Zuge der stadtweiten Sanierungsmaßnahmen bis in die
2050er Jahre barrierefrei ausgebaut und die Bushaltestellen sollen ebenfalls in den
kommenden 20 Jahren barrierefrei sein. Die eingesetzten Fahrzeuge in München sind bereits
barrierefrei. Bei Neuanschaffungen werden diese nach den gültigen Standards der
Barrierefreiheit und den entsprechenden DIN-Normen ausgestattet. Ebenso sind die
eingesetzten Fahrzeugtypen darauf ausgelegt, dass Platz für Personen mit Rollstühlen und
Kinderwägen gegeben ist. Neuere Fahrzeuge haben dazu mehr Mehrzweckbereiche.
Der U-Bahnhof Obersendling unterliegt grundsätzlich dem Bestandsschutz. Der U-Bahnhof
entsprach zum Entstehungszeitraum, in den 1980er-Jahren, den damaligen Stand der
Barrierefreiheit (DIN 18024, entspricht heute der DIN 18040). Die Rampen erfüllen allerdings
die aktuellen Anforderungen an eine Neigung unter 6 % nicht. Ein nachträglicher Umbau des
U-Bahnhofes ist, im Hinblick auf die Kosten-Wirksamkeit, kaum wirtschaftlich darstellbar. Trotz
der dargelegten Sachlage wurden die SWM / MVG im o. g. Beschluss beauftragt,
Machbarkeitsstudien (MBS) zur Nachrüstung von Aufzügen an den vier U-Bahnhöfen
(Michaelibad, Obersendling, Karl-Preis-Platz und Therese-Giehse-Allee) durchzuführen. Für
den U-Bahnhof Michaelibad wurde im ersten Quartal 2024 bereits die Machbarkeitsstudie mit
einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Derzeit stehen die Machbarkeitsstudien der übrigen
Bahnhöfe noch aus. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage ist aktuell nicht
absehbar, wann die Machbarkeitsstudie für den U-Bahnhof Obersendling durchgeführt werden
kann. Aus Sicht des Mobilitätsreferates ist die Machbarkeitsstudie für den U-Bahnhof
Obersendling priorisiert zu bearbeiten.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 17.10.2024 kann nach Maßgabe
der Ausführungen entsprochen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nach Maßgabe
der Ausführungen entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Andreas Schuster, und dem
zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn
Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
Seite 3 von 4
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Bezirksausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage
die Machbarkeitsstudie zur Nachrüstung von Aufzügen am U-Bahnhof Obersendling
zurückgestellt, aber seitens des Mobilitätsreferates hoch priorisiert wird.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E03140 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit
gemäß Art 18 Abs.5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 4 von 4
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ist
rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling A1.pdf ===
Betreff
fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling
Die U-Bahnstation Obersendling wurde vor 25 Jahren am 28. Oktober 1989
eröffnet - jedoch leider ohne Aufzug oder Rolltreppe geplant.
Die beiden Schrägen nach oben waren für mich damals problemlos.
Inzwischen bin ich 80 mit Rückenproblemen und habe Schwierigkeiten, ebenso
wie viele meiner Nachbarn.
Eine ältere Frau im Rollstuhl, mußte, um hochzukommen. von 2 Personen
gezogen und geschoben werden.
Es soll angeblich für das Viertel einen Bebauungsplan geben und dann käme
ein Aufzug.
Das werden meine Nachbarn und ich leider nicht mehr erleben.
Hoffentlich kann sofort etwas unternommen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
Anlage 1
=== 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling A2.pdf ===
Anlage 2
=== 2026-03-10_4.3_E_Beschlussvorlage_V18123_Aenderung.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
An das
Mobilitätsreferat
GL5
Vorsitzender
Dr. Ludwig Weidinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-733883
E-Mail: ba19@muenchen.de
München, 16.04.2026
(E) Nachrüstung Aufzugsanlage am U-Bahnhof Obersendling
Fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling;
BV-Empfehlung Nr.20-26 / E02303
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling-
Forstenried - Fürstenried - Solln vom 17.10.2024
Aufzug für die U-Bahnstation Obersendling;
BV-Empfehlung Nr.20-26 / 03140
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling-
Forstenried - Fürstenried - Solln vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18123
III. Beschluss (einstimmig)
Einstimmig wird beschlossen den Antrag der Referentin abzuändern. Punkt 1, Absatz 2
wird ersetzt durch:
Die Empfehlung der Bürgerversammlung wird umgesetzt, indem die Finanzierung des
Aufzugs am U-Bahnhof Obersendling durch Beteiligung des Investors des "M Parks" im
Bereich des August-Zeune-Weg sicher gestellt wird. Eine solche Beteiligung ist dem
Bezirksausschuss 19 bei Vorstellungen der Planungen für das Großprojekt "M Park" vom
Investor als sicher in Aussicht gestellt worden. Die Planungen für diesen Aufzug und deren
Umsetzung sind so priorisiert weiter zu verfolgen.
gez.
Dr. Ludwig Weidinger
Vorsitzender
=== 20-26 _ E 02303_23_Antrag_oeff_Fehlender_Aufzug_an_der_U-Bahn_Obersendling.pdf ===
Betreff
fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling
Die U-Bahnstation Obersendling wurde vor 25 Jahren am 28. Oktober 1989
eröffnet - jedoch leider ohne Aufzug oder Rolltreppe geplant.
Die beiden Schrägen nach oben waren für mich damals problemlos.
Inzwischen bin ich 80 mit Rückenproblemen und habe Schwierigkeiten, ebenso
wie viele meiner Nachbarn.
Eine ältere Frau im Rollstuhl, mußte, um hochzukommen. von 2 Personen
gezogen und geschoben werden.
Es soll angeblich für das Viertel einen Bebauungsplan geben und dann käme
ein Aufzug.
Das werden meine Nachbarn und ich leider nicht mehr erleben.
Hoffentlich kann sofort etwas unternommen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
=== 20-26 _ E 03140_E 03140_Aufzug_UBahnstation_Obersendling.pdf ===