(E) Nachrüstung Aufzugsanlage am U-Bahnhof Obersendling

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=== 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling BE.pdf === Telefon: 01525-79-82938 Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 Nachrüstung Aufzugsanlage am U-Bahnhof Obersendling Fehlender Aufzug am U-Bahnhof Obersendling Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024 Aufzug für die U-Bahnstation Obersendling Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 19.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18123 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 17.10.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 beschlossen. Darin wird gefordert, dass am U-Bahnhof Obersendling ein Aufzug errichtet werden soll, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 beschlossen. Darin wird gefordert, dass am U-Bahnhof Obersendling an der Tölzer Straße, vom Bahnsteig zur Fahrbahnoberfläche August-Zeune-Weg / Tölzer Straße, ein Aufzug errichtet werden soll, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um zwei Empfehlungen von Bürgerversammlungen handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat nimmt zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 sowie zur Empfehlung Nr. 20- Seite 2 von 4 26 / E 03140 wie folgt Stellung: Barrierefreiheit im ÖPNV ist ein wichtiger Baustein für die Nutzung und Zugänglichkeit des Systems für alle Personengruppen. Die Landeshauptstadt München arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit im ÖPNV weiter zu verbessern. Entsprechend hat der Stadtrat am 02.02.2022 den Beschluss „Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München – Ergebnisse des Bausteins Barrierefreiheit“ (RIS Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04581) gefasst, der einen Umsetzungsfahrplan für den weiteren barrierefreien Ausbau des ÖPNV in München beinhaltet. Die Zuwegungen zu Bus und Bahn werden kontinuierlich barrierefrei ausgebaut. Trambahnhaltestellen werden im Zuge der stadtweiten Sanierungsmaßnahmen bis in die 2050er Jahre barrierefrei ausgebaut und die Bushaltestellen sollen ebenfalls in den kommenden 20 Jahren barrierefrei sein. Die eingesetzten Fahrzeuge in München sind bereits barrierefrei. Bei Neuanschaffungen werden diese nach den gültigen Standards der Barrierefreiheit und den entsprechenden DIN-Normen ausgestattet. Ebenso sind die eingesetzten Fahrzeugtypen darauf ausgelegt, dass Platz für Personen mit Rollstühlen und Kinderwägen gegeben ist. Neuere Fahrzeuge haben dazu mehr Mehrzweckbereiche. Der U-Bahnhof Obersendling unterliegt grundsätzlich dem Bestandsschutz. Der U-Bahnhof entsprach zum Entstehungszeitraum, in den 1980er-Jahren, den damaligen Stand der Barrierefreiheit (DIN 18024, entspricht heute der DIN 18040). Die Rampen erfüllen allerdings die aktuellen Anforderungen an eine Neigung unter 6 % nicht. Ein nachträglicher Umbau des U-Bahnhofes ist, im Hinblick auf die Kosten-Wirksamkeit, kaum wirtschaftlich darstellbar. Trotz der dargelegten Sachlage wurden die SWM / MVG im o. g. Beschluss beauftragt, Machbarkeitsstudien (MBS) zur Nachrüstung von Aufzügen an den vier U-Bahnhöfen (Michaelibad, Obersendling, Karl-Preis-Platz und Therese-Giehse-Allee) durchzuführen. Für den U-Bahnhof Michaelibad wurde im ersten Quartal 2024 bereits die Machbarkeitsstudie mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Derzeit stehen die Machbarkeitsstudien der übrigen Bahnhöfe noch aus. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage ist aktuell nicht absehbar, wann die Machbarkeitsstudie für den U-Bahnhof Obersendling durchgeführt werden kann. Aus Sicht des Mobilitätsreferates ist die Machbarkeitsstudie für den U-Bahnhof Obersendling priorisiert zu bearbeiten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 17.10.2024 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03140 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Andreas Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Bezirksausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage die Machbarkeitsstudie zur Nachrüstung von Aufzügen am U-Bahnhof Obersendling zurückgestellt, aber seitens des Mobilitätsreferates hoch priorisiert wird. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02303 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E03140 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art 18 Abs.5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling A1.pdf === Betreff fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling Die U-Bahnstation Obersendling wurde vor 25 Jahren am 28. Oktober 1989 eröffnet - jedoch leider ohne Aufzug oder Rolltreppe geplant. Die beiden Schrägen nach oben waren für mich damals problemlos. Inzwischen bin ich 80 mit Rückenproblemen und habe Schwierigkeiten, ebenso wie viele meiner Nachbarn. Eine ältere Frau im Rollstuhl, mußte, um hochzukommen. von 2 Personen gezogen und geschoben werden. Es soll angeblich für das Viertel einen Bebauungsplan geben und dann käme ein Aufzug. Das werden meine Nachbarn und ich leider nicht mehr erleben. Hoffentlich kann sofort etwas unternommen werden! Mit freundlichen Grüßen Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung Anlage 1 === 20-26 _ V 18123_V 18123 Nachruestung Aufzugsanlage U-Bahnhof Obersendling A2.pdf === Anlage 2 === 2026-03-10_4.3_E_Beschlussvorlage_V18123_Aenderung.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München An das Mobilitätsreferat GL5 Vorsitzender Dr. Ludwig Weidinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de München, 16.04.2026 (E) Nachrüstung Aufzugsanlage am U-Bahnhof Obersendling Fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling; BV-Empfehlung Nr.20-26 / E02303 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling- Forstenried - Fürstenried - Solln vom 17.10.2024 Aufzug für die U-Bahnstation Obersendling; BV-Empfehlung Nr.20-26 / 03140 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling- Forstenried - Fürstenried - Solln vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18123 III. Beschluss (einstimmig) Einstimmig wird beschlossen den Antrag der Referentin abzuändern. Punkt 1, Absatz 2 wird ersetzt durch: Die Empfehlung der Bürgerversammlung wird umgesetzt, indem die Finanzierung des Aufzugs am U-Bahnhof Obersendling durch Beteiligung des Investors des "M Parks" im Bereich des August-Zeune-Weg sicher gestellt wird. Eine solche Beteiligung ist dem Bezirksausschuss 19 bei Vorstellungen der Planungen für das Großprojekt "M Park" vom Investor als sicher in Aussicht gestellt worden. Die Planungen für diesen Aufzug und deren Umsetzung sind so priorisiert weiter zu verfolgen. gez. Dr. Ludwig Weidinger Vorsitzender === 20-26 _ E 02303_23_Antrag_oeff_Fehlender_Aufzug_an_der_U-Bahn_Obersendling.pdf === Betreff fehlender Aufzug an der U-Bahn Obersendling Die U-Bahnstation Obersendling wurde vor 25 Jahren am 28. Oktober 1989 eröffnet - jedoch leider ohne Aufzug oder Rolltreppe geplant. Die beiden Schrägen nach oben waren für mich damals problemlos. Inzwischen bin ich 80 mit Rückenproblemen und habe Schwierigkeiten, ebenso wie viele meiner Nachbarn. Eine ältere Frau im Rollstuhl, mußte, um hochzukommen. von 2 Personen gezogen und geschoben werden. Es soll angeblich für das Viertel einen Bebauungsplan geben und dann käme ein Aufzug. Das werden meine Nachbarn und ich leider nicht mehr erleben. Hoffentlich kann sofort etwas unternommen werden! Mit freundlichen Grüßen Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung === 20-26 _ E 03140_E 03140_Aufzug_UBahnstation_Obersendling.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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