(E) Radweg Forstenrieder Allee

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  • 20-26 _ V 19601_V 19601 Radweg Forstenrieder Allee BE.pdf
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  • B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 4..pdf
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=== 20-26 _ V 19601_V 19601 Radweg Forstenrieder Allee BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01522 17 26560 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Radweg Forstenrieder Allee Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19601 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 beschlossen. Darin wird ein baulich getrennter, beidseitiger Radweg entlang der Forstenrieder Allee beantragt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bei der Forstenrieder Allee handelt es sich um eine ca. 3,1 km lange Sammelstraße durch den Ortsteil Forstenried. Sie führt von den Siedlungen im Bereich Kreuzhof im Norden über das Zentrum von Forstenried und den alten Ortskern bis zu den Siedlungen am südlichen Stadtrand und dem Forstenrieder Park. Damit bildet sie eine wichtige Quartiersachse in Nord- Süd-Richtung im 19. Stadtbezirk. Fahrradinfrastruktur im Bestand Im Verlauf der Forstenrieder Allee liegt folgende Radinfrastruktur vor: Im nördlichen Abschnitt bis zur Züricher Straße existiert teilweise ein beidseitiger, baulich getrennter Radweg. Südlich dieses Knotenpunktes wird der Radverkehr bis zur Einmündung der Fritz-Baer-Straße durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10) auf dem Gehweg geführt. Dabei ist die Gehbahn auf der Westseite zwischen 2 m und 3 m breit, auf der Ostseite zwischen 3 m und 4 m. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr bis zur Einmündung „Am Lehwinkel“ im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Auf dem letzten Abschnitt bis zur südlichen Stadtgren- ze ist die Forstenrieder Alle auf der Ostseite von einem Radweg flankiert. Insgesamt ist die Fahrbahn über weite Strecken von Baumgräben und streckenweise auch von Parkständen gesäumt. Temporegelungen und Verkehrsbelastung Grundsätzlich gilt: In Tempo-30-Zonen ist das Radfahren im Mischverkehr mit Kfz als vertretbar einzustufen, es braucht keine zusätzliche Radinfrastruktur. Bei abschnittsweisen Einzelanordnungen von Tempo 30 / 50 muss anhand der Verkehrszahlen bewertet werden, welche Form von Fahrradinfrastruktur zweckmäßig ist. Der nördliche Teil der Forstenrieder Allee bis zur Züricher Straße liegt in einer Tempo-30- Zone. Im Abschnitt bis zur Fritz-Baer-Einmündung galt noch bis 21.01.2026 Tempo 50, danach wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit werktags 7 bis 20 Uhr auf Tempo 30 angepasst. Weiter gilt ab der Fritz-Baer-Straße bis ca. 150 m südlich des Knotenpunkts Herterichstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, südlich davon gilt derzeit noch Tempo 50. Laut den Planungen des Referates für Bildung und Sport soll jedoch am südlichen Ende der Forstenrieder Allee bis 2031/32 eine Realschule gebaut werden, mit deren Eröffnung im Sinne der Schulwegsicherheit auch auf diesem Abschnitt eine Einführung von Tempo 30 (werktags, Mo-Fr 7-18 Uhr) zu erwarten ist. Somit wurde in der Zwischenzeit eine durchgehende Tempo- 30-Regelung vom Nordende bis 150 m südlich der Kreuzung Herterichstraße vollzogen, eine Ausweitung auf den letzten Abschnitt ist absehbar. Gleichzeitig weist die Forstenrieder Allee eine vergleichsweise niedrige Verkehrsbelastung auf. Die Kfz-Zahlen an drei Messpunkten zeigen Spitzenstunden-Belastungen im Belastungsbe- reich I, stellenweise an der Grenze zu Belastungsbereich II (FGSV 2010: ERA, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, S. 18f). Es besteht Linienbusverkehr auf der gesamten Strecke südlich der Züricher Straße. In Kombination mit den niedrigen gefahrenen Geschwindigkeiten kann der Bau eines Radweges nicht begründet werden. Sicherheit Nach Einschätzung der Polizei lässt sich an der Forstenrieder Allee keine besondere Gefah- renlage feststellen. Im Abschnitt mit gemeinsam geführtem Fuß- und Radverkehr zwischen Züricher Straße und der Einmündung Fritz-Baer-Straße sind in den letzten fünf Jahren keine Unfälle bekannt, die auf Konflikte zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden zurückzufüh- ren waren. Auch Beschwerden über diesen Bereich gingen bei der Polizei bislang nicht ein. Flächenverfügbarkeit Die Realisierung eines baulichen Radwegs erfordert die Verfügbarkeit entsprechender Flächen. Gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen müssen Radwege eine Breite von mindestens 2,00 m aufweisen, wobei die städtische Beschlusslage zum Münchner Radentscheid sogar 2,30 m fordert. Daneben sind im Falle von Linienbusverkehr für die Fahrbahn 6,5 m und für jede Gehbahn 2,50 m einzuplanen. Die für einen baulichen Radweg erforderlichen Flächen stehen in der Forstenrieder Allee nicht zur Verfügung. Diese durchzieht mehrere dicht besiedelte Quartiere. Das Umfeld der Straße ist von einer Flächenkonkurrenz zwischen Kfz-, Rad-, Fußverkehr sowie Park- und Grünraum geprägt. Der Baumbestand entlang der Allee ist für die Aufenthaltsqualität, Verschattung, Kühlung und Versickerung von entscheidender Bedeutung. Angesichts des Platzbedarfs für einen regelkonformen Ausbau und der begrenzten Flächenverfügbarkeit ist der Bau eines Radweges in der Forstenrieder Allee nicht realistisch. Fazit Unter Betrachtung der geschilderten Umstände ist die Einrichtung eines beidseitigen, bauli- chen Radweges an der Forstenrieder Allee nicht möglich. Seit 21.01.2026 besteht eine räum- lich durchgängige Tempo-30-Regelung vom Nordende bis ca. 150 m südlich der Kreuzung Herterichstraße, die mit der Schuleröffnung auf absehbare Zeit bis zum Südende ausgeweitet wird. Gleichzeitig weist die Forstenrieder Allee eine niedrige Verkehrsbelastung auf und ist laut Polizei in Bezug auf Fuß-Rad-Unfälle unauffällig. Angesichts dieser Rahmenbedingungen kann das Fahren im Mischverkehr als sicher eingestuft werden. Auch die Flächenknappheit im Umfeld der Straße lässt die Einrichtung eines baulichen Radweges nicht zu. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 29.10.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Realisierung eines beidseitigen baulichen Radweges entlang der Forstenrieder Allee ist derzeit nicht notwendig. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.141 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19601_V 19601 Radweg Forstenrieder Allee A.pdf === Anlage === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 4..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Radweg Forstenrieder Allee Errichtung eines baulich getrennten Radwegs in der Forstenrieder Allee BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19601 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03135_E 03135_Radweg_Forstenrieder_Allee.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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