=== 20-26 _ V 19601_V 19601 Radweg Forstenrieder Allee BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Tel.: 01522 17 26560 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Radweg Forstenrieder Allee
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen -
Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19601
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135
Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling -
Forstenried - Fürstenried - Solln vom 14.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 beschlossen. Darin
wird ein baulich getrennter, beidseitiger Radweg entlang der Forstenrieder Allee beantragt.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Bei der Forstenrieder Allee handelt es sich um eine ca. 3,1 km lange Sammelstraße durch den
Ortsteil Forstenried. Sie führt von den Siedlungen im Bereich Kreuzhof im Norden über das
Zentrum von Forstenried und den alten Ortskern bis zu den Siedlungen am südlichen
Stadtrand und dem Forstenrieder Park. Damit bildet sie eine wichtige Quartiersachse in Nord-
Süd-Richtung im 19. Stadtbezirk.
Fahrradinfrastruktur im Bestand
Im Verlauf der Forstenrieder Allee liegt folgende Radinfrastruktur vor: Im nördlichen Abschnitt
bis zur Züricher Straße existiert teilweise ein beidseitiger, baulich getrennter Radweg. Südlich
dieses Knotenpunktes wird der Radverkehr bis zur Einmündung der Fritz-Baer-Straße durch
die Beschilderung „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10) auf dem Gehweg geführt. Dabei
ist die Gehbahn auf der Westseite zwischen 2 m und 3 m breit, auf der Ostseite zwischen 3 m
und 4 m. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr bis zur Einmündung „Am Lehwinkel“ im
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Auf dem letzten Abschnitt bis zur südlichen Stadtgren-
ze ist die Forstenrieder Alle auf der Ostseite von einem Radweg flankiert. Insgesamt ist die
Fahrbahn über weite Strecken von Baumgräben und streckenweise auch von Parkständen
gesäumt.
Temporegelungen und Verkehrsbelastung
Grundsätzlich gilt: In Tempo-30-Zonen ist das Radfahren im Mischverkehr mit Kfz als
vertretbar einzustufen, es braucht keine zusätzliche Radinfrastruktur. Bei abschnittsweisen
Einzelanordnungen von Tempo 30 / 50 muss anhand der Verkehrszahlen bewertet werden,
welche Form von Fahrradinfrastruktur zweckmäßig ist.
Der nördliche Teil der Forstenrieder Allee bis zur Züricher Straße liegt in einer Tempo-30-
Zone. Im Abschnitt bis zur Fritz-Baer-Einmündung galt noch bis 21.01.2026 Tempo 50, danach
wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit werktags 7 bis 20 Uhr auf Tempo 30 angepasst.
Weiter gilt ab der Fritz-Baer-Straße bis ca. 150 m südlich des Knotenpunkts Herterichstraße
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, südlich davon gilt derzeit noch Tempo 50.
Laut den Planungen des Referates für Bildung und Sport soll jedoch am südlichen Ende der
Forstenrieder Allee bis 2031/32 eine Realschule gebaut werden, mit deren Eröffnung im Sinne
der Schulwegsicherheit auch auf diesem Abschnitt eine Einführung von Tempo 30 (werktags,
Mo-Fr 7-18 Uhr) zu erwarten ist. Somit wurde in der Zwischenzeit eine durchgehende Tempo-
30-Regelung vom Nordende bis 150 m südlich der Kreuzung Herterichstraße vollzogen, eine
Ausweitung auf den letzten Abschnitt ist absehbar.
Gleichzeitig weist die Forstenrieder Allee eine vergleichsweise niedrige Verkehrsbelastung auf.
Die Kfz-Zahlen an drei Messpunkten zeigen Spitzenstunden-Belastungen im Belastungsbe-
reich I, stellenweise an der Grenze zu Belastungsbereich II (FGSV 2010: ERA, Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen, S. 18f). Es besteht Linienbusverkehr auf der gesamten Strecke
südlich der Züricher Straße. In Kombination mit den niedrigen gefahrenen Geschwindigkeiten
kann der Bau eines Radweges nicht begründet werden.
Sicherheit
Nach Einschätzung der Polizei lässt sich an der Forstenrieder Allee keine besondere Gefah-
renlage feststellen. Im Abschnitt mit gemeinsam geführtem Fuß- und Radverkehr zwischen
Züricher Straße und der Einmündung Fritz-Baer-Straße sind in den letzten fünf Jahren keine
Unfälle bekannt, die auf Konflikte zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden zurückzufüh-
ren waren. Auch Beschwerden über diesen Bereich gingen bei der Polizei bislang nicht ein.
Flächenverfügbarkeit
Die Realisierung eines baulichen Radwegs erfordert die Verfügbarkeit entsprechender
Flächen. Gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen müssen Radwege eine Breite
von mindestens 2,00 m aufweisen, wobei die städtische Beschlusslage zum Münchner
Radentscheid sogar 2,30 m fordert. Daneben sind im Falle von Linienbusverkehr für die
Fahrbahn 6,5 m und für jede Gehbahn 2,50 m einzuplanen.
Die für einen baulichen Radweg erforderlichen Flächen stehen in der Forstenrieder Allee nicht
zur Verfügung. Diese durchzieht mehrere dicht besiedelte Quartiere. Das Umfeld der Straße
ist von einer Flächenkonkurrenz zwischen Kfz-, Rad-, Fußverkehr sowie Park- und Grünraum
geprägt. Der Baumbestand entlang der Allee ist für die Aufenthaltsqualität, Verschattung,
Kühlung und Versickerung von entscheidender Bedeutung. Angesichts des Platzbedarfs für
einen regelkonformen Ausbau und der begrenzten Flächenverfügbarkeit ist der Bau eines
Radweges in der Forstenrieder Allee nicht realistisch.
Fazit
Unter Betrachtung der geschilderten Umstände ist die Einrichtung eines beidseitigen, bauli-
chen Radweges an der Forstenrieder Allee nicht möglich. Seit 21.01.2026 besteht eine räum-
lich durchgängige Tempo-30-Regelung vom Nordende bis ca. 150 m südlich der Kreuzung
Herterichstraße, die mit der Schuleröffnung auf absehbare Zeit bis zum Südende ausgeweitet
wird. Gleichzeitig weist die Forstenrieder Allee eine niedrige Verkehrsbelastung auf und ist laut
Polizei in Bezug auf Fuß-Rad-Unfälle unauffällig. Angesichts dieser Rahmenbedingungen
kann das Fahren im Mischverkehr als sicher eingestuft werden. Auch die Flächenknappheit im
Umfeld der Straße lässt die Einrichtung eines baulichen Radweges nicht zu.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 29.10.2025 kann nicht
entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Realisierung eines beidseitigen baulichen Radweges entlang der Forstenrieder
Allee ist derzeit nicht notwendig.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 29.10.2025 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.141
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19601_V 19601 Radweg Forstenrieder Allee A.pdf ===
Anlage
=== B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 4..pdf ===
Datum: 15.04.2026
Telefon: +49 89 233 733883
Telefax: +49 89 233 12 733883
Email: ba19@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Radweg Forstenrieder Allee
Errichtung eines baulich getrennten Radwegs in der Forstenrieder Allee
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03135 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19601
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 14. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03135_E 03135_Radweg_Forstenrieder_Allee.pdf ===