(E) Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße

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  • 20-26 _ V 19602_V 19602 Zebrastreifen Winterthurer Ecke Zuericher Strasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19602_V 19602 Zebrastreifen Winterthurer Ecke Zuericher Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19602 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 beschlossen. Sie zielt darauf ab, in der Winterthurer Straße – im Einmündungsbereich zur Züricher Straße – einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Winterthurer Straße in Fürstenried führt von der Züricher Straße zur Schaffhauser Straße. Die in Rede stehende Querungsstelle in der Winterthurer Straße, die nunmehr mit einem Zebrastreifen gesichert werden soll, befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone direkt im Einmündungsbereich zur Züricher Straße. Nur ca. 50 Meter von der in Rede stehenden Querungsstelle entfernt, befindet sich bereits ein Zebrastreifen. Dieser sichert den Schulweg für Schüler*innen der „Grundschule an der Berner Straße“, die im Nahbereich der Schule wohnen und diese fußläufig erreichen können. Um den geforderten Zebrastreifen einrichten zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen vorliegen. So käme diese Maßnahme dann in Betracht, wenn es erforderlich ist, den Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist v.a. dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Dabei sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Danach beginnt deren Einsatzbereich in der Regel, wenn in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens mindestens 50 Fußgänger*innen die Straße im zu prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig in dieser Stunde mindestens 200, aber höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Das Mobilitätsreferat hat deshalb zur Erhebung der Verkehrszahlen eine Verkehrszählung an einem Mittwoch (26.11.2025) – also an dem Wochentag, wo der Wochenmarkt stattfindet – in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr durchgeführt. Es wurden 136 Fahrzeuge und 340 querende Fußgänger*innen gezählt. Das im – der Empfehlung vorgelagerten Bürgerantrag – hohe Fußgängeraufkommen kann damit bestätigt werden. Allerdings entsprach die Anzahl der gezählten Fahrzeuge nicht der o.g. vorgesehenen Zahl und die (zu) wenigen Fahrzeuge bewegten sich aufgrund der Lage im Einmündungsbereich auch allesamt umsichtig bzw. mit nahezu oder tatsächlich Schrittgeschwindigkeit. Auch nur annähernd gefährliche Situationen zwischen dem Fahrverkehr und Fußgängern konnten zu keiner Zeit beobachtet werden. Umstände, welche auf eine Gefahrenlage hinweisen, sind auch laut aktueller Mitteilung der Polizeiinspektion 29 nicht ersichtlich. So liegt auch im Auswertungszeitraum vom 01.01.2020 bis 20.11.2025 kein einziger Querungsunfall vor. Unter Wahrung der im Straßenverkehr ohnehin stets erforderlichen Aufmerksamkeit und Vorsicht erscheint eine Querung hier behördlicherseits – auch ohne einen straßenverkehrsrechtlichen Eingriff – sicher möglich. Nicht zuletzt steht auch der nur ca. 50m entfernte Fußgängerüberweg, welcher aus Gründen der Schulwegsicherheit und dem Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmenden besteht, der Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs entgegen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann unter Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Errichtung eines Zebrastreifens über die Winterthurer Straße im Einmündungs- bereich zur Züricher Straße ist nicht möglich, u.a. da die das Fahrzeugverkehrsaufkommen deutlich von den in den einschlägigen Richtlinien vorgesehenen Zahlen abweicht und dadurch immer wieder große Lücken im Verkehr entstehen, währenddessen die Straße von Fußgänger*innen sicher überquert werden kann. Zudem ist nur 50m entfernt aus Gründen der Schulwegsicherheit ein Fußgängerüberweg vorhanden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19602_V 19602 Zebrastreifen Winterthurer Ecke Zuericher Strasse A.pdf === Anlage === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 5..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19602 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03107_E 03107 Zebrastreifen_Winterthurer_ZuericherStr.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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