=== 20-26 _ V 19602_V 19602 Zebrastreifen Winterthurer Ecke Zuericher Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19602
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107
Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 beschlossen. Sie
zielt darauf ab, in der Winterthurer Straße – im Einmündungsbereich zur Züricher Straße –
einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Winterthurer Straße in Fürstenried führt von der Züricher Straße zur Schaffhauser Straße.
Die in Rede stehende Querungsstelle in der Winterthurer Straße, die nunmehr mit einem
Zebrastreifen gesichert werden soll, befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone direkt im
Einmündungsbereich zur Züricher Straße.
Nur ca. 50 Meter von der in Rede stehenden Querungsstelle entfernt, befindet sich bereits ein
Zebrastreifen. Dieser sichert den Schulweg für Schüler*innen der „Grundschule an der Berner
Straße“, die im Nahbereich der Schule wohnen und diese fußläufig erreichen können.
Um den geforderten Zebrastreifen einrichten zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen
vorliegen. So käme diese Maßnahme dann in Betracht, wenn es erforderlich ist, den
Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies
ist v.a. dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen
nötig macht. Dabei sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Danach beginnt deren Einsatzbereich in
der Regel, wenn in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens mindestens 50
Fußgänger*innen die Straße im zu prüfenden Bereich überqueren und gleichzeitig in dieser
Stunde mindestens 200, aber höchstens 750 Kraftfahrzeuge die Straße befahren.
Das Mobilitätsreferat hat deshalb zur Erhebung der Verkehrszahlen eine Verkehrszählung an
einem Mittwoch (26.11.2025) – also an dem Wochentag, wo der Wochenmarkt stattfindet – in
der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr durchgeführt. Es wurden 136 Fahrzeuge und 340
querende Fußgänger*innen gezählt.
Das im – der Empfehlung vorgelagerten Bürgerantrag – hohe Fußgängeraufkommen kann
damit bestätigt werden. Allerdings entsprach die Anzahl der gezählten Fahrzeuge nicht der
o.g. vorgesehenen Zahl und die (zu) wenigen Fahrzeuge bewegten sich aufgrund der Lage im
Einmündungsbereich auch allesamt umsichtig bzw. mit nahezu oder tatsächlich
Schrittgeschwindigkeit.
Auch nur annähernd gefährliche Situationen zwischen dem Fahrverkehr und Fußgängern
konnten zu keiner Zeit beobachtet werden. Umstände, welche auf eine Gefahrenlage
hinweisen, sind auch laut aktueller Mitteilung der Polizeiinspektion 29 nicht ersichtlich. So liegt
auch im Auswertungszeitraum vom 01.01.2020 bis 20.11.2025 kein einziger Querungsunfall
vor. Unter Wahrung der im Straßenverkehr ohnehin stets erforderlichen Aufmerksamkeit und
Vorsicht erscheint eine Querung hier behördlicherseits – auch ohne einen
straßenverkehrsrechtlichen Eingriff – sicher möglich.
Nicht zuletzt steht auch der nur ca. 50m entfernte Fußgängerüberweg, welcher aus Gründen
der Schulwegsicherheit und dem Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmenden besteht, der
Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs entgegen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann unter Maßgabe
der Ausführungen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Errichtung eines Zebrastreifens über die Winterthurer Straße im Einmündungs-
bereich zur Züricher Straße ist nicht möglich, u.a. da die das
Fahrzeugverkehrsaufkommen deutlich von den in den einschlägigen Richtlinien
vorgesehenen Zahlen abweicht und dadurch immer wieder große Lücken im Verkehr
entstehen, währenddessen die Straße von Fußgänger*innen sicher überquert werden
kann. Zudem ist nur 50m entfernt aus Gründen der Schulwegsicherheit ein
Fußgängerüberweg vorhanden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe
Beiblatt).
Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19602_V 19602 Zebrastreifen Winterthurer Ecke Zuericher Strasse A.pdf ===
Anlage
=== B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 5..pdf ===
Datum: 15.04.2026
Telefon: +49 89 233 733883
Telefax: +49 89 233 12 733883
Email: ba19@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße
Errichtung Zebrastreifen in der Winterthurer Ecke Züricher Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03107 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19602
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 14. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03107_E 03107 Zebrastreifen_Winterthurer_ZuericherStr.pdf ===