(E) Halteverbot mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ im Bereich der Engadiner Straße / Solothurner Straße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19603_V 19603 Halteverbot mit Zusatzschild BE.pdf
  • 20-26 _ V 19603_V 19603 Halteverbot mit Zusatzschild A.pdf
  • B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 6..pdf
  • 20-26 _ E 03132_E 03132_Feuerwehrzufahrt_EngadinerStr_SolothunerStr.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19603_V 19603 Halteverbot mit Zusatzschild BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Halteverbot mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ im Bereich der Engadiner Straße / Solothurner Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19603 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 beschlossen. Sie zielt im Detail darauf ab, das existierende eingeschränkte Haltverbot im Bereich des Wendehammers am östlichen Ende der Engadiner Straße/ Höhe Malojaweg gegen ein absolutes Haltverbot mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“ auszutauschen. Begründet wird die Maßnahme damit, dass es sich beim Wendehammer um einen bedingungslos-freizuhaltenden Rettungsweg handele. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Für die Beurteilung, ob es sich beim Bereich des Wendehammers am östlichen Ende der Engadiner Straße / Höhe Malojaweg tatsächlich um einen Rettungsweg handelt, der für den Brandfall zur jederzeitigen Erreichbarkeit für Rettungskräfte als „Feuerzufahrt“ beschildert werden muss, hat das Mobilitätsreferat die Branddirektion in den Prüfprozess eingebunden. Diese teilte mit, dass die (vermeintlich feuerpolizeilich zu schützenden) Gebäude Solothurner Str. 4 – 22 und Solothurner Str. 10 – 16 vom besagten Wendehammer aus gar keine Feuerwehrzufahrt besitzen. Insoweit sei es aus Brandschutzgründen auch nicht notwendig, die von der Bürgerversammlung beschlossene Beschilderung vorzunehmen. Derzeit liegen im Ergebnis weder brandschutzrechtliche Gründe vor noch sind für verkehrsrechtliche Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde sonstige Gründe ersichtlich. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Feuerpolizeilich besteht kein Erfordernis, das existierende eingeschränkte Haltverbot im Wendehammer am östlichen Ende der Engadiner Straße/ Höhe Malojaweg gegen ein absolutes Haltverbot mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“ auszutauschen. Sonstige verkehrsrechtliche Gründe für die beantragte Maßnahme sind ebenfalls nicht ersichtlich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19603_V 19603 Halteverbot mit Zusatzschild A.pdf === Anlage === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 6..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Halteverbot mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ im Bereich der Engadiner Straße / Solothurner Straße Halteverbot mit Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ im Bereich der Engadiner Straße / Solothurner Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03132 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19603 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03132_E 03132_Feuerwehrzufahrt_EngadinerStr_SolothunerStr.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar