=== 20-26 _ V 19604_V 19604 Kennzeichnung Tempo-30-Zone Schaffhauser Strasse BE.pdf ===
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Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19604
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106
Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 beschlossen. Sie
zielt darauf ab, die in der Schaffhauser Straße geltende Zonengeschwindigkeit wiederholend
anzuzeigen. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Zoneneingangsbeschilderung
(Tempo 30-Zone) zu weit entfernt sei. Dies führe zu regelmäßig überhöhten
Geschwindigkeiten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Schaffhauser Straße in Forstenried führt von der Forstenrieder Allee zur Winterthurer
Straße und ist eingebettet in eine Tempo 30-Zone (Zonengeschwindigkeitsbeschränkung).
Für die Anordnung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen wurden detaillierte,
bundesweit gültige Verwaltungsvorschriften erlassen, die für die Verkehrsbehörden bindend
sind und u.a. Ausführungen über die Kennzeichnung der Tempo 30-Zonen beinhalten. Danach
ist am Anfang eines Bereiches mit Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen das Schild „Tempo
30-Zone“ so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in
den Bereich wahrgenommen werden kann.
Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen vor Einmündungen oder Kreuzungen
abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es zum Beispiel nach dem Einbiegen in den
Bereich deutlich wahrgenommen wird. Eine klare Abgrenzung der Tempo 30-Zone jeweils in
Höhe des Eingangsbereiches des Gebietes ist Voraussetzung, dass die Zonenregelung
hinreichend beachtet wird und sich ein „Zonenbewusstsein“ einstellen kann. Hinzu kommt,
dass die Verkehrsteilnehmer*innen innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der
Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen müssen. Eine wiederholte
Aufstellung von Tempo 30-Schildern im Straßenverlauf ist nach den Vorgaben nicht zulässig.
Seit einigen Jahren ist es zwar möglich, die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen
durch das Aufbringen von „30“ auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Allerdings wird vom
Mobilitätsreferat von einer generellen Anwendung dieser Maßnahme abgesehen, zumal im
Stadtgebiet derzeit über 400 Tempo 30-Zonen bestehen und aus Konsequenzgründen dann
überall „30“ abmarkiert werden müsste. Andernfalls würde eine im Einzelfall aufgebrachte
Bodenmarkierung oder Beschilderung dazu führen, dass Kraftfahrer*innen in unmarkierten
Straßenteilen des Zonengebietes annehmen, hier gelte keine Tempobegrenzung.
Im Interesse der Einheitlichkeit und Klarheit einer Zonenkennzeichnung kann nur in ganz
besonders gelagerten und durch Stadtratsbeschluss genau festgelegten Fällen eine weitere
Kennzeichnung der 30 km/h-Zonen außerhalb des Eingangsbereiches einer Zone in Betracht
gezogen werden. Diese sind:
1) im Bereich vor Kindergärten sowie Grund- und Mittelschulen bei Vorliegen struktureller
Besonderheiten wie schmaler Gehwege vor den jeweiligen Objekten oder wenn die
Gefahr des unvermittelten Herauslaufens der Kinder auf die Fahrbahn gegeben ist
sowie
2) in Straßen, für die Zeichen 301 StVO („Vorfahrt“) an einer Kreuzung oder Einmündung
angeordnet ist und dabei gleichzeitig eine erheblich über dem Durchschnitt in Tempo
30-Zonen liegende durchschnittliche Beanstandungsquote bei der
Geschwindigkeitsüberwachung besteht. Die genannten Voraussetzungen liegen in
Schaffhauser Straße allesamt nicht vor.
Auf aktuelle Nachfrage teilte die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) mit, dass die
Schaffhauser Straße bereits Bestandteil ihres Messprogramms ist. Die im – der Empfehlung
vorgelagerten – Bürgerantrag vorgebrachten gefahrenen Geschwindigkeiten von über 80 km/h
können nach den Erfahrungen der KVÜ nicht bestätigt werden: Weder liegen entsprechende
Beobachtungen noch diesbezügliche weitere Beschwerden oder Erkenntnisse vor. Dies
bestätigen auch zwei Messungen im September und Oktober, welche eine – im Vergleich zur
durchschnittlichen stadtweiten Beanstandungsquote von ca. 8% – durchschnittliche
Beanstandungsquote von 2,47% ergaben (ein ganz bewusstes Fehlverhalten von Einzelnen
kann natürlich niemals ganz ausgeschlossen werden). Um die Verkehrssicherheit vor Ort
hochzuhalten, wird die KVÜ die Empfehlung zum Anlass nehmen, die Schaffhauser Straße im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcenverfügbarkeiten auch weiterhin bei
der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu berücksichtigen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nach Maßgabe
der Ausführungen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Für eine zusätzliche Kenntlichmachung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
in der Schaffhauser Straße liegen keine Besonderheiten vor, die dies rechtfertigen
könnten. Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert im Rahmen ihrer
Ressourcen die gefahrenen Geschwindigkeiten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht
vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe
Beiblatt).
Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19604_V 19604 Kennzeichnung Tempo-30-Zone Schaffhauser Strasse A.pdf ===
Anlage
=== B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 7..pdf ===
Datum: 15.04.2026
Telefon: +49 89 233 733883
Telefax: +49 89 233 12 733883
Email: ba19@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße
Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19604
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 14. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03106_E 03106 Kennzeichnung_Tempo30_Schaffhausenerstrasse.pdf ===