(E) Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße

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  • 20-26 _ V 19604_V 19604 Kennzeichnung Tempo-30-Zone Schaffhauser Strasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19604_V 19604 Kennzeichnung Tempo-30-Zone Schaffhauser Strasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19604 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 beschlossen. Sie zielt darauf ab, die in der Schaffhauser Straße geltende Zonengeschwindigkeit wiederholend anzuzeigen. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Zoneneingangsbeschilderung (Tempo 30-Zone) zu weit entfernt sei. Dies führe zu regelmäßig überhöhten Geschwindigkeiten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Schaffhauser Straße in Forstenried führt von der Forstenrieder Allee zur Winterthurer Straße und ist eingebettet in eine Tempo 30-Zone (Zonengeschwindigkeitsbeschränkung). Für die Anordnung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen wurden detaillierte, bundesweit gültige Verwaltungsvorschriften erlassen, die für die Verkehrsbehörden bindend sind und u.a. Ausführungen über die Kennzeichnung der Tempo 30-Zonen beinhalten. Danach ist am Anfang eines Bereiches mit Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen das Schild „Tempo 30-Zone“ so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen vor Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es zum Beispiel nach dem Einbiegen in den Bereich deutlich wahrgenommen wird. Eine klare Abgrenzung der Tempo 30-Zone jeweils in Höhe des Eingangsbereiches des Gebietes ist Voraussetzung, dass die Zonenregelung hinreichend beachtet wird und sich ein „Zonenbewusstsein“ einstellen kann. Hinzu kommt, dass die Verkehrsteilnehmer*innen innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen müssen. Eine wiederholte Aufstellung von Tempo 30-Schildern im Straßenverlauf ist nach den Vorgaben nicht zulässig. Seit einigen Jahren ist es zwar möglich, die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch das Aufbringen von „30“ auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Allerdings wird vom Mobilitätsreferat von einer generellen Anwendung dieser Maßnahme abgesehen, zumal im Stadtgebiet derzeit über 400 Tempo 30-Zonen bestehen und aus Konsequenzgründen dann überall „30“ abmarkiert werden müsste. Andernfalls würde eine im Einzelfall aufgebrachte Bodenmarkierung oder Beschilderung dazu führen, dass Kraftfahrer*innen in unmarkierten Straßenteilen des Zonengebietes annehmen, hier gelte keine Tempobegrenzung. Im Interesse der Einheitlichkeit und Klarheit einer Zonenkennzeichnung kann nur in ganz besonders gelagerten und durch Stadtratsbeschluss genau festgelegten Fällen eine weitere Kennzeichnung der 30 km/h-Zonen außerhalb des Eingangsbereiches einer Zone in Betracht gezogen werden. Diese sind: 1) im Bereich vor Kindergärten sowie Grund- und Mittelschulen bei Vorliegen struktureller Besonderheiten wie schmaler Gehwege vor den jeweiligen Objekten oder wenn die Gefahr des unvermittelten Herauslaufens der Kinder auf die Fahrbahn gegeben ist sowie 2) in Straßen, für die Zeichen 301 StVO („Vorfahrt“) an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist und dabei gleichzeitig eine erheblich über dem Durchschnitt in Tempo 30-Zonen liegende durchschnittliche Beanstandungsquote bei der Geschwindigkeitsüberwachung besteht. Die genannten Voraussetzungen liegen in Schaffhauser Straße allesamt nicht vor. Auf aktuelle Nachfrage teilte die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) mit, dass die Schaffhauser Straße bereits Bestandteil ihres Messprogramms ist. Die im – der Empfehlung vorgelagerten – Bürgerantrag vorgebrachten gefahrenen Geschwindigkeiten von über 80 km/h können nach den Erfahrungen der KVÜ nicht bestätigt werden: Weder liegen entsprechende Beobachtungen noch diesbezügliche weitere Beschwerden oder Erkenntnisse vor. Dies bestätigen auch zwei Messungen im September und Oktober, welche eine – im Vergleich zur durchschnittlichen stadtweiten Beanstandungsquote von ca. 8% – durchschnittliche Beanstandungsquote von 2,47% ergaben (ein ganz bewusstes Fehlverhalten von Einzelnen kann natürlich niemals ganz ausgeschlossen werden). Um die Verkehrssicherheit vor Ort hochzuhalten, wird die KVÜ die Empfehlung zum Anlass nehmen, die Schaffhauser Straße im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcenverfügbarkeiten auch weiterhin bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu berücksichtigen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Für eine zusätzliche Kenntlichmachung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Schaffhauser Straße liegen keine Besonderheiten vor, die dies rechtfertigen könnten. Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert im Rahmen ihrer Ressourcen die gefahrenen Geschwindigkeiten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19604_V 19604 Kennzeichnung Tempo-30-Zone Schaffhauser Strasse A.pdf === Anlage === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 7..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße Kennzeichnung Tempo-30-Zone in der Schaffhauser Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03106 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19604 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03106_E 03106 Kennzeichnung_Tempo30_Schaffhausenerstrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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