(E) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Melchiorstraße

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  • 20-26 _ V 19605_V 19605 Verkehrsberuhigungsmassnahmen Melchiorstrasse BE.pdf
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  • 20-26 _ V 19605_V 19605 Verkehrsberuhigungsmassnahmen Melchiorstrasse A2.pdf
  • B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 8..pdf
  • 20-26 _ E 03129_E 03129_Verkehrsueberwachung_Vorfahrtsregelung_Melchiorstraße.pdf
  • 20-26 _ E 03137_E 03137_Massnahmen_Verkehrsberuhigung_Melchiorstraße.pdf
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=== 20-26 _ V 19605_V 19605 Verkehrsberuhigungsmassnahmen Melchiorstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Melchiorstraße Stärkere Verkehrsüberwachung und Änderung der Vorfahrtsregelung in der Melchiorstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03129 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03137 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19605 Anlagen: - BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03129 - BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03137 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03129 und Nr. 20-26 / E 03137 beschlossen. Sie zielen darauf ab, aufgrund von Bürgern wahrgenommenen Beschleunigungsvorgängen in der Melchiorstraße – insbesondere im Abschnitt zwischen Whistlerweg und Sintzenichstraße – Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorzunehmen bzw. auf die geltende Höchstgeschwindigkeit mittels Schriftzugs „30“ auf der Fahrbahn hinzuweisen. Weiterhin sollen Geschwindigkeitsüberwachungen vorgenommen und die Vorfahrtsregelung geändert werden. Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu deren Information Folgendes auszuführen ist: Die Melchiorstraße in Solln führt vom Ludwig-Werder-Weg zum Randelshoferweg und ist eingebettet in eine Tempo 30-Zone (Zonengeschwindigkeitsbeschränkung). Für die Anordnung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen wurden detaillierte, bundesweit gültige Verwaltungsvorschriften erlassen, die für die Verkehrsbehörden bindend sind und u.a. Ausführungen über die Kennzeichnung der Tempo 30-Zonen beinhalten. Danach ist am Anfang eines Bereiches mit Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen das Schild „Tempo 30-Zone“ so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen vor Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es zum Beispiel nach dem Einbiegen in den Bereich deutlich wahrgenommen wird. Eine klare Abgrenzung der Tempo 30-Zone jeweils in Höhe des Eingangsbereiches des Gebietes ist Voraussetzung, dass die Zonenregelung hinreichend beachtet wird und sich ein „Zonenbewusstsein“ einstellen kann. Hinzu kommt, dass die Verkehrsteilnehmer*innen innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen müssen. Eine wiederholte Aufstellung von Tempo 30-Schildern im Straßenverlauf ist nach den Vorgaben nicht zulässig. Es ist zwar möglich, die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch das Aufbringen von „30“ auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Allerdings wird vom Mobilitätsreferat von einer generellen Anwendung dieser Maßnahme abgesehen, zumal im Stadtgebiet derzeit über 400 Tempo 30-Zonen bestehen und aus Konsequenzgründen dann überall „30“ abmarkiert werden müsste. Andernfalls würde eine im Einzelfall aufgebrachte Bodenmarkierung oder Beschilderung dazu führen, dass Kraftfahrer*innen in unmarkierten Straßenteilen des Zonengebietes annehmen, hier gelte keine Tempobegrenzung. Im Interesse der Einheitlichkeit und Klarheit einer Zonenkennzeichnung kann nur in ganz besonders gelagerten und durch Stadtratsbeschluss genau festgelegten Fällen eine weitere Kennzeichnung der 30 km/h-Zonen außerhalb des Eingangsbereiches einer Zone in Betracht gezogen werden. Diese sind: 1) im Bereich vor Kindergärten sowie Grund- und Mittelschulen bei Vorliegen struktureller Besonderheiten wie schmaler Gehwege vor den jeweiligen Objekten oder wenn die Gefahr des unvermittelten Herauslaufens der Kinder auf die Fahrbahn gegeben ist sowie 2) in Straßen, für die Zeichen 301 StVO („Vorfahrt“) an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist und dabei gleichzeitig eine erheblich über dem Durchschnitt in Tempo 30- Zonen liegende durchschnittliche Beanstandungsquote bei der Geschwindigkeitsüberwachung besteht. Ein solcher Fall liegt in Melchiorstraße vor, weswegen im Bereich zwischen Whistlerweg und Sollner Straße bereits zwei Fahrbahnmarkierungen mit Schriftzug „30“ aufgebracht sind. Diese Schriftzüge waren jedoch bis vor Kurzem stark abgefahren und kaum mehr zu erkennen. Deshalb hat das Baureferat die Schriftzüge im Herbst markierungstechnisch erneuert. Die Melchiorstraße ist schon länger Bestandteil des Messprogrammes der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), welches derzeit über 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet umfasst. Die betroffene Örtlichkeit wird im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcen bei der Einsatzplanung regelmäßig berücksichtigt und durch die Mitarbeiter*innen der KVÜ zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen entsprechend angefahren. Allein 2024 führte die KVÜ 42 Geschwindigkeitsmessungen durch. Um die Verkehrssicherheit vor Ort hochzuhalten, wird die KVÜ die Empfehlung zum Anlass nehmen, die Melchiorstraße im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcenverfügbarkeiten auch weiterhin bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu berücksichtigen. Die Vornahme baulicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen – lt. Antrag wie in der Wilhelm- Leibl-Straße – in Form von z.B. Fahrbahnverschwenkungen und -verengungen oder Gehwegvorziehungen können im Sinne einer reibungslosen Abwicklung des Buslinienverkehrs nicht in Betracht gezogen werden. Gleiches gilt für die Änderungen der Vorfahrtsregelungen (hin zu „Rechts vor links“). Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03129 und Nr. 20-26 / E 03137 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann nach Maßgabe der o.g. Ausführung in Teilen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße wurde überprüft. Die seit längerem existierenden Boden-Schriftzüge „30“ in der Melchiorstraße zwischen Whistlerweg und Sollner Straße wurden erneuert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert im Rahmen ihrer Ressourcen die gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Vornahme baulicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bzw. die Änderung der Vorfahrtsregelung scheidet insb. aufgrund des durch die Straße verkehrenden MVG-Buslinienverkehrs aus. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03129 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03137 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19605_V 19605 Verkehrsberuhigungsmassnahmen Melchiorstrasse A1.pdf === Anlage 1 === 20-26 _ V 19605_V 19605 Verkehrsberuhigungsmassnahmen Melchiorstrasse A2.pdf === Anlage 2 === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 5 8..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Melchiorstraße Stärkere Verkehrsüberwachung und Änderung der Vorfahrtsregelung in der Melchiorstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03129 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03137 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19605 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03129_E 03129_Verkehrsueberwachung_Vorfahrtsregelung_Melchiorstraße.pdf === === 20-26 _ E 03137_E 03137_Massnahmen_Verkehrsberuhigung_Melchiorstraße.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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