Sendlinger Getränkemarkt aus der Schaidlerstraße 1

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=== 20-26 _ B 08645_B 08645_Sendlinger_Getraenkemarkt_Schaidlerstrasse.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 19 SPD-Fraktion im BA 19 Sprecherin: Dr. Dorle Baumann· Stellvertreter: Michael Kollatz, Miloš Vujoviċ Antrag 10.02.2026 Sendlinger Getränkemarkt aus der Schaidlerstr. 1 Der BA 19 bittet das Referat für Bau und Planung gegenüber dem Investor des Bauvorha- bens Schaidlerstraße/Rupert-Mayer-Straße/Wolfratshauser Straße darauf zu dringen, dass der Sendlinger Getränkemarkt im Neubauvorhaben nach wie vor berücksichtigt wird. Begründung Der Sendlinger Getränkemarkt ist eine Nahversorgungsstelle und ein kommunikativer Treffpunkt für etliche Menschen in der Nachbarschaft und die Lebensgrundlage für den Betreiber. Die Nachbarschaft hat mit zahlreichen Unterschriften für den Verbleib des Marktes die Bedeutung dieses Ladens unterstrichen. Der Investor hatte dem Betreiber den Verbleib im Neubau zugesichert. Davon ist jetzt offenbar keine Rede mehr. Antragsteller*in: Hannelore Prechtel, Michael Kollatz und SPD-Fraktion === 20-26 _ B 08645_B 08645 Sendlinger Getraenkemarkt Schaidlerstrasse AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Verwaltung Bezirk Ost PLAN-HAIV-33V Blumenstraße 28b 80331 München Telefon: Telefax: Dienstgebäude: Blumenstr. 19 Zimmer Sachbearbeitung: plan.ha4-33@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Herrn Dr. Ludwig Weidinger Meindlstr. 14 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.03.2026 Sendlinger Getränkemarkt aus der Schaidlerstr. 1 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08645 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10.02.2026 Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, sehr geehrte Damen und Herren, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin bitten Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, gegenüber dem Investor des Bauvorhabens Schaidlerstraße/Rupert-Mayer-Straße/Wolfratshauser Straße darauf zu drängen, dass der Sendlinger Getränkemarkt im Neubauvorhaben nach wie vor berücksichtigt wird. Gerne geben wir Ihnen hierzu folgende Rückmeldung: Die Lokalbaukommission hat für das betreffende Grundstück mit Bescheid vom 24.10.2025 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 40 Wohneinheiten, eines Hauses für Kinder und einer Tiefgarage mit Mobilitätskonzept erteilt. Gemäß Art. 68 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Insoweit besteht hierauf ein Rechtsanspruch des Bauherrn. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Es gibt grundsätzlich für die Lokalbaukommission keine rechtliche Handhabe bzw. rechtliche Grundlage dafür, die Umsetzung einer Baugenehmigung zu verhindern. Wir haben also keine Einflussmöglichkeit auf den Eigentümer, wie er mit seinem Baurecht umgeht bzw. ob er davon Gebrauch macht. Nach der uns aktuell bekannten Berichterstattung in den öffentlichen Medien ist es offensichtlich privatrechtlich (gerichtlich) bereits entschieden, dass eine parallele Nutzung Kita und Getränkemarkt vom Eigentümer nicht gewünscht bzw. nicht umsetzbar ist. Unabhängig davon, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung grundsätzlich keine Vermittlerrolle einnehmen kann, sehen wir bei dieser Konstellation auch keine Möglichkeit, aus öffentlich-rechtlicher Sicht Einfluss auf den Investor zu nehmen bzw. sich für den weiteren Erhalt des Getränkemarktes einzusetzen. Wir bedauern, dass wir leider nichts für den Erhalt des Getränkemarktes tun können. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08645 kann nicht entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen Dieses Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigt und ist ohne Unterschrift wirksam. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] II. Abdruck von I. an das Direktorium HA II BA-Geschäftsstelle Süd zum Auftrag vom 11.02.2026. III. Abdruck von I. und II. an SG 3 (per Email, zur Einstellung RIS und z.A. im DMS) an HA IV-Beschlusswesen IV. Zum Vorgang bei HA IV/33V Keßler Abteilungsleitung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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