=== 20-26 _ V 19331_V 19331 Beleuchtung Verkehrssicherheit Schulweg BE.pdf ===
Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs
Hofmannstraße – Aidenbachstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19331
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10.03.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach
die Landeshauptstadt München folgende Maßnahmen ergreifen bzw. unterlassen soll:
„Antrag 3 a)
Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstraße und
Aidenbachstraße zur Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge
auszustatten.
Antrag 3 b)
Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so
umzugestalten, dass eine Gefährdung von Fussgänger*innen und Radfahrer*innen,
insbesondere von Kindern, nahezu ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss
fehlertolerant für Fussgänger*innen und Radfahrer*innen sein. Einschränkungen für den
motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine Zusammenlegung
der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung.
Antrag 3 3.
Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden.“
Telefon: 233 - 61000
Telefax: 233 - 61005
Baureferat
Tiefbau
Seite 2
Das Baureferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch
gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Zu Antrag 3 a):
In der Regel werden städtische Wege in Parks bzw. öffentlichen Grünanlagen dann mit
einer Beleuchtung ausgestattet, wenn sie eine besondere oder übergeordnete
Bedeutung haben. Dies trifft zu, wenn sie entweder Teil des Haupt-Radwegenetzes sind,
als offizielle „Schulwege“ ausgewiesen wurden oder als direkte Wegebeziehung zu
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel dienen. Außerdem sollen keine oder nur
unzumutbar längere Alternativstrecken im gewidmeten Straßenraum vorhanden sein
Der in dem Antrag beschriebene Weg zwischen der Hofmann- und Aidenbachstraße hat
keine besondere oder übergeordnete Bedeutung im Sinne der Kriterien. Eine als
Schulweg geeignete, beleuchtete Alternativstrecke besteht entlang der Boschetsrieder
Straße. Wie in der nachfolgenden Stellungnahme des Mobilitätsreferats dargestellt, steht
hier zudem ein umfassender Umbau bevor, der insbesondere die Schulwegbedarfe auch
der Schüler*innen der Grundschule berücksichtigt.
Stellungnahme des Mobilitätsreferats zu
Antrag 3 b) und Antrag 3 3.:
„Für den Verkehrsknoten samt Lichtsignalanlage am Ratzingerplatz (LSA 363: Aiden-
bachstraße | Boschetsriederstraße) steht in Zusammenhang mit der Neugestaltung der
Boschetsriederstraße im Abschnitt zwischen Plinganserstraße und Aidenbachstraße so-
wie in Zusammenhang mit dem Neubau der Tram Westtangente in naher Zukunft ein
umfassender Umbau bevor. Dabei wird die Landeshauptstadt München gemeinsam mit
den Stadtwerken München (Ressort Mobilität: SWM/MVG) die örtlichen Gegebenheiten
vor allem für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV (Tram | Bus) deutlich verbes-
sern. Fußgänger*innen werden künftig breitere und durchgehend barrierefreie Fußwege
sowie ausreichend große Aufstellflächen an den Fußverkehrsampeln und Mittelfurten
vorfinden. Im Zuge der Detailplanung hat das Mobilitätsreferat die Schulwegbedarfe der
Schüler*innen der Grundschule, aber auch der nahegelegenen weiterführenden Schulen
fest im Blick. Ein Radfahrstreifen in Mittellage ist derzeit nicht geplant.
Baubeginn für die o.a. Neugestaltung der Boschetsriederstraße war 2025, der zweite
Planfeststellungsabschnitt der Tram-Westtangente soll 2027 in Bau gehen.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 kann nach Maßgabe des Vortrags
teilweise entsprochen werden.
Seite 3
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Schönemann, haben je einen Abdruck der
Sitzungsvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis
genommen.
Der in dem Antrag beschriebene Weg hat keine übergeordnete Bedeutung und wird
somit nicht beleuchtet. Es besteht eine geeignete, beleuchtete Alternativstrecke
entlang der Boschetsrieder Straße. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der
Boschetsrieder Straße steht in naher Zukunft ein umfassender Umbau bevor. Im
Zuge der Detailplanung werden die Schulwegbedarfe der Schüler*innen der
Grundschule, aber auch der nahegelegenen weiterführenden Schulen berücksichtigt.
Ein Radfahrstreifen in Mittellage ist derzeit nicht geplant.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Dr. Ludwig Weidinger Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 4
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 19
An das Direktorium - HA II / BA - Geschäftsstelle Süd
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Referat für Bildung und Sport
An das Mobilitätsreferat
An das Baureferat - G, H, T
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Tiefbau
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 5
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht voll-
zogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 19 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 19 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren ein-
zuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 19331_V 19331 Beleuchtung Verkehrssicherheit Schulweg A1.pdf ===
Inhalt
1.
2.
3. Gehweg Beleuchtung
28.10.2025
QUELLE
28.10.2025
QUELLE
Blick von der Aidenbachstrasse Richtung Hofmannstr.
28.10.2025
QUELLE
Blick von der Hofmannstrasse Richtung …
Aidenbachstrasse
Baierbrunnerstrasse
Antrag 3
a. Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstr. und Aidenbachstrasse zur
Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge auszustatten.
b. Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten,
dass eine Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, nahezu
ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss Fehlertolerant für Fussgänger und Radfahrer sein.
Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine
Zusammenlegung der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung.
3. Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden.
28.10.2025
QUELLE
=== B 19_VG 14.04.2026 oeff. 7 2..pdf ===
Datum: 16.04.2026
Telefon: +49 89 233 733883
Telefax: +49 89 233 12 733883
Email: ba19@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Baureferat
(E) Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs
Hofmannstraße – Aidenbachstraße
Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs Hofmannstraße -
Aidenbachstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19331
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 14. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03150_E 03150_Beleuchtung_Verkehrssicherheit_Schulweg.pdf ===
Inhalt
1.
2.
3. Gehweg Beleuchtung
28.10.2025
QUELLE
28.10.2025
QUELLE
Blick von der Aidenbachstrasse Richtung Hofmannstr.
28.10.2025
QUELLE
Blick von der Hofmannstrasse Richtung …
Aidenbachstrasse
Baierbrunnerstrasse
Antrag 3
a. Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstr. und Aidenbachstrasse zur
Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge auszustatten.
b. Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten,
dass eine Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, nahezu
ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss Fehlertolerant für Fussgänger und Radfahrer sein.
Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine
Zusammenlegung der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung.
3. Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden.
28.10.2025
QUELLE