(E) Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs Hofmannstraße – Aidenbachstraße

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=== 20-26 _ V 19331_V 19331 Beleuchtung Verkehrssicherheit Schulweg BE.pdf === Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs Hofmannstraße – Aidenbachstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19331 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10.03.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Landeshauptstadt München folgende Maßnahmen ergreifen bzw. unterlassen soll: „Antrag 3 a) Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstraße und Aidenbachstraße zur Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge auszustatten. Antrag 3 b) Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten, dass eine Gefährdung von Fussgänger*innen und Radfahrer*innen, insbesondere von Kindern, nahezu ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss fehlertolerant für Fussgänger*innen und Radfahrer*innen sein. Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine Zusammenlegung der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Antrag 3 3. Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden.“ Telefon: 233 - 61000 Telefax: 233 - 61005 Baureferat Tiefbau Seite 2 Das Baureferat nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Zu Antrag 3 a): In der Regel werden städtische Wege in Parks bzw. öffentlichen Grünanlagen dann mit einer Beleuchtung ausgestattet, wenn sie eine besondere oder übergeordnete Bedeutung haben. Dies trifft zu, wenn sie entweder Teil des Haupt-Radwegenetzes sind, als offizielle „Schulwege“ ausgewiesen wurden oder als direkte Wegebeziehung zu Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel dienen. Außerdem sollen keine oder nur unzumutbar längere Alternativstrecken im gewidmeten Straßenraum vorhanden sein Der in dem Antrag beschriebene Weg zwischen der Hofmann- und Aidenbachstraße hat keine besondere oder übergeordnete Bedeutung im Sinne der Kriterien. Eine als Schulweg geeignete, beleuchtete Alternativstrecke besteht entlang der Boschetsrieder Straße. Wie in der nachfolgenden Stellungnahme des Mobilitätsreferats dargestellt, steht hier zudem ein umfassender Umbau bevor, der insbesondere die Schulwegbedarfe auch der Schüler*innen der Grundschule berücksichtigt. Stellungnahme des Mobilitätsreferats zu Antrag 3 b) und Antrag 3 3.: „Für den Verkehrsknoten samt Lichtsignalanlage am Ratzingerplatz (LSA 363: Aiden- bachstraße | Boschetsriederstraße) steht in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Boschetsriederstraße im Abschnitt zwischen Plinganserstraße und Aidenbachstraße so- wie in Zusammenhang mit dem Neubau der Tram Westtangente in naher Zukunft ein umfassender Umbau bevor. Dabei wird die Landeshauptstadt München gemeinsam mit den Stadtwerken München (Ressort Mobilität: SWM/MVG) die örtlichen Gegebenheiten vor allem für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV (Tram | Bus) deutlich verbes- sern. Fußgänger*innen werden künftig breitere und durchgehend barrierefreie Fußwege sowie ausreichend große Aufstellflächen an den Fußverkehrsampeln und Mittelfurten vorfinden. Im Zuge der Detailplanung hat das Mobilitätsreferat die Schulwegbedarfe der Schüler*innen der Grundschule, aber auch der nahegelegenen weiterführenden Schulen fest im Blick. Ein Radfahrstreifen in Mittellage ist derzeit nicht geplant. Baubeginn für die o.a. Neugestaltung der Boschetsriederstraße war 2025, der zweite Planfeststellungsabschnitt der Tram-Westtangente soll 2027 in Bau gehen.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 kann nach Maßgabe des Vortrags teilweise entsprochen werden. Seite 3 Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Schönemann, haben je einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der in dem Antrag beschriebene Weg hat keine übergeordnete Bedeutung und wird somit nicht beleuchtet. Es besteht eine geeignete, beleuchtete Alternativstrecke entlang der Boschetsrieder Straße. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Boschetsrieder Straße steht in naher Zukunft ein umfassender Umbau bevor. Im Zuge der Detailplanung werden die Schulwegbedarfe der Schüler*innen der Grundschule, aber auch der nahegelegenen weiterführenden Schulen berücksichtigt. Ein Radfahrstreifen in Mittellage ist derzeit nicht geplant. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Dr. Ludwig Weidinger Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 19 An das Direktorium - HA II / BA - Geschäftsstelle Süd An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Referat für Bildung und Sport An das Mobilitätsreferat An das Baureferat - G, H, T An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Tiefbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht voll- zogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 19 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren ein- zuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19331_V 19331 Beleuchtung Verkehrssicherheit Schulweg A1.pdf === Inhalt 1. 2. 3. Gehweg Beleuchtung 28.10.2025 QUELLE 28.10.2025 QUELLE Blick von der Aidenbachstrasse Richtung Hofmannstr. 28.10.2025 QUELLE Blick von der Hofmannstrasse Richtung … Aidenbachstrasse Baierbrunnerstrasse Antrag 3 a. Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstr. und Aidenbachstrasse zur Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge auszustatten. b. Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten, dass eine Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, nahezu ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss Fehlertolerant für Fussgänger und Radfahrer sein. Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine Zusammenlegung der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. 3. Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden. 28.10.2025 QUELLE === B 19_VG 14.04.2026 oeff. 7 2..pdf === Datum: 16.04.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Baureferat (E) Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs Hofmannstraße – Aidenbachstraße Beleuchtung und verkehrssichere Gestaltung des Schulwegs Hofmannstraße - Aidenbachstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03150 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19331 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 14. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03150_E 03150_Beleuchtung_Verkehrssicherheit_Schulweg.pdf === Inhalt 1. 2. 3. Gehweg Beleuchtung 28.10.2025 QUELLE 28.10.2025 QUELLE Blick von der Aidenbachstrasse Richtung Hofmannstr. 28.10.2025 QUELLE Blick von der Hofmannstrasse Richtung … Aidenbachstrasse Baierbrunnerstrasse Antrag 3 a. Die Stadt möge unverzüglich den Gehweg zwischen Hofmannstr. und Aidenbachstrasse zur Grundschule mit einer Beleuchtung auf seiner gesamten Länge auszustatten. b. Der Kreuzungsbereich an der Grundschule ist durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten, dass eine Gefährdung von Fussgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, nahezu ausgeschlossen ist. Die Wegführung muss Fehlertolerant für Fussgänger und Radfahrer sein. Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sind hinzunehmen. Dies schließt eine Zusammenlegung der Fahrbahnen auf die Nordseite ein, inklusive einer Reduzierung auf je einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. 3. Ein Radweg in Mittellage (RIM oder Todesstreifen) darf nicht gebaut werden. 28.10.2025 QUELLE

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

14.04.2026 um 19:00 Uhr

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