Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser-Ausbau Forstenried

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=== 20-26 _ B 08761_B08761_Standortverlegung_Lagerplatz_Glasfaser.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Landeshauptstadt München Vorsitzender Dr. Ludwig Weidinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 10.03.2026 Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser-Ausbau Forstenried Antrag Der Bezirksausschuss 19 hat sich in seiner Sitzung am 10.03.2026 mit dem beiliegenden Antrag befasst und diesem einstimmig zugestimmt. Der Antrag fordert die Standortverlegung des Lagerplatzes für den Glasfaser-Ausbau in Forstenried. Begründung: Ein Teil der städtischen Fläche an der Forstenrieder Allee ist vom Kommunalreferat für 1 ½ bis 2 Jahre an eine Firma als Lagerplatz für den geplanten Glasfaser-Ausbau vermietet worden. Für diese Zeit können auf dieser Fläche dann weder das Dorffest Forstenried noch Circus-Veranstaltungen und voraussichtlich auch nicht der Christbaumverkauf stattfinden. Anlage WG: Antrag der Freunde des Ortskerns Forstenried an den BA 19 Freunde des Ortskerns Forstenried e.V. Lagerplatz der Telekom tauschen, Gefahren vom Schulweg abwenden ANTRAG Der BA 19 ersucht das Kommunalreferat zu prüfen und gegebenenfalls folgenden Tausch zu ermöglichen: Die Telekom lagert das Material für den Glasfaserausbau in Forstenried statt auf dem Grundstück an der Forstenrieder Allee auf dem Grundstück an der Liesl- Karlstadt-Straße, nahe dem Autobahnanschluss der A95. Auch das Gelände um das geschlossene "Bad Forstenrieder Park" in der Stäblistraße ist für einen Tausch in Betracht zu ziehen. Begründung Die Lagerung von Baumaterialien von Mai 2026 bis Ende 2027 in unmittelbarer Nähe zum ensemblegeschützten Dorfkern von Forstenried wäre ein deutlicher Störfaktor für das Erscheinungsbild dieses Ensembles. Der notwendige Baustellenverkehr hätte keine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück und müsste so, unmittelbar vor einer Fußgängerampel, rückwärts rausfahren. Das bedeutet, in der gegebenen Verkehrssituation, eine nicht verantwortbare Gefahr für viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die hier die Forstenrieder Allee überqueren müssen. Auch für Radfahrerinnen und Radfahrer würden das Fahren durch den engen Dorfkern noch gefährlicher. Zudem könnten Veranstaltungen, wie Zirkusaufführunen, das traditionelle Dorffest und Schulveranstaltungen mindestens zwei Jahre nicht stattfinden. Alles Verluste für die Lebensqualität in Forstenried. Die Verkehrsabwicklung von dem möglichen Lagerplatz in der Liest- Karlstadt- Straße aus, ist einfacher und sicherer als im engen Dorfkern. Hannelore Prechtel (Vors. Freundes Ortskerns Forstenried e.V.) München, 28.2.2026 === 20-26 _ B 08761_B 08761 Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser AS.pdf === Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233 722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München Landeshauptstadt München Kommunalreferat II. Edwin Grodeke Leiter des Kommunalreferats An den Vorsitzenden des BA 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Herrn Dr. Ludwig Weidinger Meindlstr. 14 81373 München 04.05.2026 Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser-Ausbau Forstenried BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08761 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried - Solln vom 10.03.2026 Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln (BA 19) das Kommunalreferat (KR) auf, den Standort des Lagerplatzes für den Glasfaser-Ausbau in Forstenried zu verlegen. Weiterhin ersucht der BA 19 das Kommunalreferat, einen Tausch mit einer vom BA 19 vorgeschlagenen Fläche an der Liesl-Karlstadt-Str. zu prüfen und ggf. zu ermöglichen. Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weshalb die Beantwortung mit diesem Schreiben erfolgt. Eine zentrale Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft ist die Existenz einer zukunftsweisenden Infrastruktur. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in München ist von großer Bedeutung für die zukünftige digitale Versorgung der Bürger*innen und soll unter anderem dafür sorgen, dass München sich auch in Zukunft als wirtschaftsstarke und lebenswerte Stadt weiterentwickelt. Aufgrund dessen wird der Glasfaser-Ausbau ausdrücklich von der Landeshauptstadt München unterstützt und vorangetrieben, zuletzt z.B. mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 14.10.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17284). Ihre Befürchtung, dass die Lagerung von Baumaterialien in unmittelbarer Nähe zum ensemblegeschützten Dorfkern von Forstenried ein deutlicher Störfaktor für das Seite 2 von 2 Erscheinungsbild dieses Ensembles wäre, können wir verstehen. Wir möchten jedoch daran erinnern, dass die Vermietung ausschließlich temporär erfolgt und auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine zeitlich klar befristete Beeinträchtigung, die im Verhältnis zur langfristigen infrastrukturellen Verbesserung zu sehen ist. Gemeinsam mit der für den Glasfaser-Ausbau beauftragten Firma (Mieter) wurden vorab mögliche Alternativflächen, unter anderem die Flurstücke 576/5 und 578/58 Gemarkung Forstenried an der Liesl-Karlstadt-Straße geprüft, jedoch aufgrund der ungeeigneten Bodenbeschaffenheit verworfen. Bei dem Gelände um das geschlossene „Bad Forstenrieder Park“ an der Stäblistraße (Flurstück 348/2 Gemarkung Forstenried) handelt es sich nicht um städtisches Eigentum, so dass dieses vom KR nicht zur Vermietung angeboten werden kann. Wir können Ihre Sorge um den möglichen Wegfall wichtiger Veranstaltungen wie Zirkusaufführungen, des traditionellen Dorffestes oder von Schulveranstaltungen nachvollziehen, weshalb es uns ein Anliegen ist, hierfür gemeinsam eine Lösung zu finden. Denkbar wären hierfür als Ersatzfläche die Flurstücke 576/5 und 578/58 Gemarkung Forstenried an der Liesl-Karlstadt-Straße. Teilen Sie uns gerne mit, ob der Bezirksausschuss diese Flächen befürwortet. Im Zuge der Abstimmung zur Vermietung wurde auch das Mobilitätsreferat (MOR) eingebunden, welches mitgeteilt hat, dass aus verkehrsplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Vermietung bestehen. Das MOR hat die Risiken durch häufigeres Ein- und Ausfahren auf das bzw. vom Flurstück 23/0 und 24/0 Forstenried über den Gehweg, insbesondere im Hinblick auf die Wege der Kinder von und zur gegenüberliegenden Grundschule und Kindertageseinrichtung, abgewogen: Der südliche Arm der Forstenrieder Allee an der Kreuzung Forstenrieder Allee/ Stäblistraße besitzt keine Fußgängerfurt. Die gesicherte Straßenquerung der Forstenrieder Allee kann 70 m weiter südlich per eigenständiger Fußgängerampel stattfinden. Weiterhin hat die Firma mitgeteilt, dass für den Transport des Materials ein LKW genutzt werde, der auf der angemieteten Fläche wenden und das Grundstück vorwärts verlassen kann. Sofern im Laufe der Vermietung vor Ort an Sie Probleme herangetragen werden, können Sie sich oder Betroffene gerne an im-gw-s.kom@muenchen.de wenden. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom 10.03.2026 damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Edwin Grodeke Leiter des Kommunalreferats

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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