=== 20-26 _ B 08761_B08761_Standortverlegung_Lagerplatz_Glasfaser.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Landeshauptstadt München
Vorsitzender
Dr. Ludwig Weidinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-733883
Telefax: (089) 233-12-733883
E-Mail: ba19@muenchen.de
Homepage: www.ba19.de
München, 10.03.2026
Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser-Ausbau Forstenried
Antrag
Der Bezirksausschuss 19 hat sich in seiner Sitzung am 10.03.2026 mit dem beiliegenden
Antrag befasst und diesem einstimmig zugestimmt. Der Antrag fordert die Standortverlegung
des Lagerplatzes für den Glasfaser-Ausbau in Forstenried.
Begründung:
Ein Teil der städtischen Fläche an der Forstenrieder Allee ist vom Kommunalreferat für
1 ½ bis 2 Jahre an eine Firma als Lagerplatz für den geplanten Glasfaser-Ausbau
vermietet worden. Für diese Zeit können auf dieser Fläche dann weder das Dorffest
Forstenried noch Circus-Veranstaltungen und voraussichtlich auch nicht der
Christbaumverkauf stattfinden.
Anlage
WG: Antrag der Freunde des Ortskerns Forstenried an den BA 19
Freunde des Ortskerns Forstenried e.V.
Lagerplatz der Telekom tauschen, Gefahren vom Schulweg abwenden
ANTRAG
Der BA 19 ersucht das Kommunalreferat zu prüfen und gegebenenfalls
folgenden Tausch zu ermöglichen:
Die Telekom lagert das Material für den Glasfaserausbau in Forstenried statt
auf dem Grundstück an der Forstenrieder Allee auf dem Grundstück
an der Liesl- Karlstadt-Straße, nahe dem Autobahnanschluss der A95.
Auch das Gelände um das geschlossene "Bad Forstenrieder Park" in
der Stäblistraße ist für einen Tausch in Betracht zu ziehen.
Begründung
Die Lagerung von Baumaterialien von Mai 2026 bis Ende 2027 in unmittelbarer
Nähe zum ensemblegeschützten Dorfkern von Forstenried wäre ein
deutlicher Störfaktor für das Erscheinungsbild dieses Ensembles.
Der notwendige Baustellenverkehr hätte keine Wendemöglichkeit auf dem
Grundstück und müsste so, unmittelbar vor einer Fußgängerampel, rückwärts
rausfahren. Das bedeutet, in der gegebenen Verkehrssituation, eine nicht
verantwortbare Gefahr für viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die
hier die Forstenrieder Allee überqueren müssen. Auch für Radfahrerinnen
und Radfahrer würden das Fahren durch den engen Dorfkern noch gefährlicher.
Zudem könnten Veranstaltungen, wie Zirkusaufführunen, das traditionelle
Dorffest und Schulveranstaltungen mindestens zwei Jahre nicht stattfinden.
Alles Verluste für die Lebensqualität in Forstenried.
Die Verkehrsabwicklung von dem möglichen Lagerplatz in der Liest- Karlstadt- Straße
aus, ist einfacher und sicherer als im engen Dorfkern.
Hannelore Prechtel (Vors. Freundes Ortskerns Forstenried e.V.)
München, 28.2.2026
=== 20-26 _ B 08761_B 08761 Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser AS.pdf ===
Denisstraße 2
80335 München
Telefon: 089 233 722871
Telefax: 089 233-726057
r.kom@muenchen.de
Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
II.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des BA 19 –
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln
Herrn Dr. Ludwig Weidinger
Meindlstr. 14
81373 München
04.05.2026
Standortverlegung Lagerplatz Glasfaser-Ausbau Forstenried
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08761 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried - Solln
vom 10.03.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19
Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln (BA 19) das Kommunalreferat
(KR) auf, den Standort des Lagerplatzes für den Glasfaser-Ausbau in Forstenried zu verlegen.
Weiterhin ersucht der BA 19 das Kommunalreferat, einen Tausch mit einer vom BA 19
vorgeschlagenen Fläche an der Liesl-Karlstadt-Str. zu prüfen und ggf. zu ermöglichen.
Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung
und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weshalb die Beantwortung mit diesem
Schreiben erfolgt.
Eine zentrale Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung von Gesellschaft und
Wirtschaft ist die Existenz einer zukunftsweisenden Infrastruktur. Der Ausbau der
Glasfaserinfrastruktur in München ist von großer Bedeutung für die zukünftige digitale
Versorgung der Bürger*innen und soll unter anderem dafür sorgen, dass München sich auch
in Zukunft als wirtschaftsstarke und lebenswerte Stadt weiterentwickelt. Aufgrund dessen wird
der Glasfaser-Ausbau ausdrücklich von der Landeshauptstadt München unterstützt und
vorangetrieben, zuletzt z.B. mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom
14.10.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17284).
Ihre Befürchtung, dass die Lagerung von Baumaterialien in unmittelbarer Nähe zum
ensemblegeschützten Dorfkern von Forstenried ein deutlicher Störfaktor für das
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Erscheinungsbild dieses Ensembles wäre, können wir verstehen. Wir möchten jedoch daran
erinnern, dass die Vermietung ausschließlich temporär erfolgt und auf einen Zeitraum von ein
bis zwei Jahren begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine zeitlich klar
befristete Beeinträchtigung, die im Verhältnis zur langfristigen infrastrukturellen Verbesserung
zu sehen ist.
Gemeinsam mit der für den Glasfaser-Ausbau beauftragten Firma (Mieter) wurden vorab
mögliche Alternativflächen, unter anderem die Flurstücke 576/5 und 578/58 Gemarkung
Forstenried an der Liesl-Karlstadt-Straße geprüft, jedoch aufgrund der ungeeigneten
Bodenbeschaffenheit verworfen. Bei dem Gelände um das geschlossene „Bad Forstenrieder
Park“ an der Stäblistraße (Flurstück 348/2 Gemarkung Forstenried) handelt es sich nicht um
städtisches Eigentum, so dass dieses vom KR nicht zur Vermietung angeboten werden kann.
Wir können Ihre Sorge um den möglichen Wegfall wichtiger Veranstaltungen wie
Zirkusaufführungen, des traditionellen Dorffestes oder von Schulveranstaltungen
nachvollziehen, weshalb es uns ein Anliegen ist, hierfür gemeinsam eine Lösung zu finden.
Denkbar wären hierfür als Ersatzfläche die Flurstücke 576/5 und 578/58 Gemarkung
Forstenried an der Liesl-Karlstadt-Straße. Teilen Sie uns gerne mit, ob der Bezirksausschuss
diese Flächen befürwortet.
Im Zuge der Abstimmung zur Vermietung wurde auch das Mobilitätsreferat (MOR)
eingebunden, welches mitgeteilt hat, dass aus verkehrsplanerischer Sicht keine Einwände
gegen die Vermietung bestehen. Das MOR hat die Risiken durch häufigeres Ein- und
Ausfahren auf das bzw. vom Flurstück 23/0 und 24/0 Forstenried über den Gehweg,
insbesondere im Hinblick auf die Wege der Kinder von und zur gegenüberliegenden
Grundschule und Kindertageseinrichtung, abgewogen: Der südliche Arm der Forstenrieder
Allee an der Kreuzung Forstenrieder Allee/ Stäblistraße besitzt keine Fußgängerfurt. Die
gesicherte Straßenquerung der Forstenrieder Allee kann 70 m weiter südlich per
eigenständiger Fußgängerampel stattfinden.
Weiterhin hat die Firma mitgeteilt, dass für den Transport des Materials ein LKW genutzt
werde, der auf der angemieteten Fläche wenden und das Grundstück vorwärts verlassen
kann.
Sofern im Laufe der Vermietung vor Ort an Sie Probleme herangetragen werden, können Sie
sich oder Betroffene gerne an im-gw-s.kom@muenchen.de wenden.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling –
Forstenried – Fürstenried – Solln vom 10.03.2026 damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats