Geteilte Abstellfläche E-Mobilität Zeismeringer Straße

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  • 20-26 _ B 08120_B08120 GAF Abstellflaeche Zeismeringerstr.pdf
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=== 20-26 _ B 08120_B08120 GAF Abstellflaeche Zeismeringerstr.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Landeshauptstadt München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Reinhold Wirthl Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-33883 Telefax: (089) 233-33885 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 16.09.2025 Geteilte Abstellfläche E-Mobilität Zeismeringer Straße Antrag Der BA fordert die Landeshauptstadt München auf, den GAF-Abstellplatz in der Zeismeringerstraße in die Aidenbachstraße zwischen Sentilostraße und Zeismeringerstr. zu verlegen. Begründung: Dem Bürgerantrag vom 01.08.2025 wird damit Rechnung getragen: Aufgrund der Abstellfläche für E-Roller und der damit einhergehenden Verengung der Fahrbahn in der Zeismeringerstr., kommt es zu vermehrten Hupkonzerten der durchfahrenden Autos wegen der blockierenden, parkenden Fahrzeuge bzw. auch dann, wenn bei Gegenverkehr keine Einigung besteht, wer nun ausweichen oder zurücksetzen muss. Der Gehweg ist zudem zugeparkt. Die PI29 ist einverstanden. Reinhold Wirthl Vorsitzender UA-Mobilität und Lutz. Eine Anlieferung mit LKW von der Aidenbachstr wurde damit erschwert bzw.zeitweise unmöglich gemacht (siehe 5.). 5. Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei den Einkaufmärkten kein Halte-, bzw.Parkverbot existiert, wird die Seite als Parkfläche genutzt, so dass ein Durchkommen für den LKW, ebenso der PKWs der Anwohnern erschwert bzw unmöglich gemacht wird, - insbesondere bei Gegenverkehr. 6. Das wiederum führt zu gefährlichen Ausweich- und Rückfahrtgebaren auf die Aidenbachstr.. Dabei muss, -unübersichtlich durch die Müllcontainer-, ein Fußweg und Fahrradweg gekreuzt werden und provoziert somit eine unnötige Gefahrenquelle im Straßenverkehr. 7. Durch die Versetzung auf die Aidenbachstr. erfolgt eine Entzerrung und deutlichere Sichtbarkeit einer vorhandenen Abstellfläche und führt folgerichtig zu einer höheren Akzeptanz und Nutzung.. 8. Sie liegt noch näher bei den Bushaltestellen "Marienstern". 9. Die Verkehrsbehinderung in der Zeismeringerstr wäre somit aufgehoben. 10. Da es sich um eine Erprobungsphase handelt und derzeit Umfragen an willkürlich ausgewählte Anwohner seitens der Stadt München erfolgt, die wiederum ihren Unmut äussern, wäre es schön, wenn mein Antrag Ihrerseits Unterstützung findet und bin gespannt auf Ihre Rückmeldung. E-Mail – bag-sued.dir@muenchen.de https://mail.muenchen.de/owa/bag-sued.dir@muenchen.de/?offline=dis... 3 von 3 12.08.2025, 07:40 === 20-26 _ B 08120_B 08120 E-Mobilitaet Zeismeringer Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Herr Dr. Weidinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 14.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Geteilte Abstellfläche E-Mobilität Zeismeringer Straße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08120 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Solln Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, zu Ihrem Antrag vom 16.09.2025 teilen wir Ihnen mit, dass wir die vorgeschlagene Verlegung der geteilten Abstellfläche sorgfältig geprüft haben. Leider können wir Ihrem Anliegen im Ergebnis nicht entsprechen. Eine Verlagerung der Abstellfläche in die Aidenbachstraße ist nicht möglich. Dort gilt derzeit lediglich eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die Einrichtung einer geteilten Abstellfläche ist aus Gründen der Verkehrssicherheit in solchen Fällen nur ausnahmsweise zulässig und setzt insbesondere eine unmittelbare Anbindung an einen straßenbegleitenden Radweg voraus. Diese Voraussetzung ist an der von Ihnen vorgeschlagenen Stelle aufgrund des vorhandenen Baumgrabens nicht gegeben. Gleiches gilt für die angrenzenden Parkstreifen im nördlichen wie im südlichen Bereich. Darüber hinaus würde der Rückbau der bestehenden geteilten Abstellfläche in der Zeismeringer Straße dazu führen, dass die entsprechenden Flächen wieder dem allgemeinen Parken zur Verfügung stehen. Eine Verbesserung der Durchfahrbarkeit wäre damit nicht verbunden, da kein zusätzlicher Verkehrsraum gewonnen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die derzeit abgestellten Mikromobilitätsfahrzeuge durch parkende Kraftfahrzeuge ersetzt werden. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team MOR-GB 1 Strategie

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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