=== 20-26 _ B 08120_B08120 GAF Abstellflaeche Zeismeringerstr.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Landeshauptstadt München
Unterausschuss
Mobilität
Vorsitzender
Reinhold Wirthl
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-33883
Telefax: (089) 233-33885
E-Mail: ba19@muenchen.de
Homepage: www.ba19.de
München, 16.09.2025
Geteilte Abstellfläche E-Mobilität Zeismeringer Straße
Antrag
Der BA fordert die Landeshauptstadt München auf, den GAF-Abstellplatz in der
Zeismeringerstraße in die Aidenbachstraße zwischen Sentilostraße und
Zeismeringerstr. zu verlegen.
Begründung:
Dem Bürgerantrag vom 01.08.2025 wird damit Rechnung getragen:
Aufgrund der Abstellfläche für E-Roller und der damit einhergehenden Verengung der
Fahrbahn in der Zeismeringerstr., kommt es zu vermehrten Hupkonzerten der
durchfahrenden Autos wegen der blockierenden, parkenden Fahrzeuge bzw. auch
dann, wenn bei Gegenverkehr keine Einigung besteht, wer nun ausweichen oder
zurücksetzen muss. Der Gehweg ist zudem zugeparkt.
Die PI29 ist einverstanden.
Reinhold Wirthl
Vorsitzender UA-Mobilität
und Lutz. Eine Anlieferung mit LKW von der Aidenbachstr wurde damit erschwert
bzw.zeitweise unmöglich gemacht (siehe 5.).
5. Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei den Einkaufmärkten kein Halte-,
bzw.Parkverbot existiert, wird die Seite als Parkfläche genutzt, so dass ein Durchkommen für
den LKW, ebenso der PKWs der Anwohnern erschwert bzw unmöglich gemacht wird, -
insbesondere bei Gegenverkehr.
6. Das wiederum führt zu gefährlichen Ausweich- und Rückfahrtgebaren auf die
Aidenbachstr.. Dabei muss, -unübersichtlich durch die Müllcontainer-, ein Fußweg und
Fahrradweg gekreuzt werden und provoziert somit eine unnötige Gefahrenquelle im
Straßenverkehr.
7. Durch die Versetzung auf die Aidenbachstr. erfolgt eine Entzerrung und deutlichere
Sichtbarkeit einer vorhandenen Abstellfläche und führt folgerichtig zu einer höheren
Akzeptanz und Nutzung..
8. Sie liegt noch näher bei den Bushaltestellen "Marienstern".
9. Die Verkehrsbehinderung in der Zeismeringerstr wäre somit aufgehoben.
10. Da es sich um eine Erprobungsphase handelt und derzeit Umfragen an willkürlich
ausgewählte Anwohner seitens der Stadt München erfolgt, die wiederum ihren Unmut
äussern, wäre es schön, wenn mein Antrag Ihrerseits Unterstützung findet und bin gespannt
auf Ihre Rückmeldung.
E-Mail – bag-sued.dir@muenchen.de https://mail.muenchen.de/owa/bag-sued.dir@muenchen.de/?offline=dis...
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=== 20-26 _ B 08120_B 08120 E-Mobilitaet Zeismeringer Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Herr Dr. Weidinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
14.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Geteilte Abstellfläche E-Mobilität Zeismeringer Straße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08120 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Solln
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger,
zu Ihrem Antrag vom 16.09.2025 teilen wir Ihnen mit, dass wir die vorgeschlagene Verlegung
der geteilten Abstellfläche sorgfältig geprüft haben. Leider können wir Ihrem Anliegen im
Ergebnis nicht entsprechen.
Eine Verlagerung der Abstellfläche in die Aidenbachstraße ist nicht möglich.
Dort gilt derzeit lediglich eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h. Die Einrichtung einer geteilten Abstellfläche ist aus Gründen der Verkehrssicherheit
in solchen Fällen nur ausnahmsweise zulässig und setzt insbesondere eine unmittelbare
Anbindung an einen straßenbegleitenden Radweg voraus. Diese Voraussetzung ist an der von
Ihnen vorgeschlagenen Stelle aufgrund des vorhandenen Baumgrabens nicht gegeben.
Gleiches gilt für die angrenzenden Parkstreifen im nördlichen wie im südlichen Bereich.
Darüber hinaus würde der Rückbau der bestehenden geteilten Abstellfläche in der
Zeismeringer Straße dazu führen, dass die entsprechenden Flächen wieder dem allgemeinen
Parken zur Verfügung stehen. Eine Verbesserung der Durchfahrbarkeit wäre damit nicht
verbunden, da kein zusätzlicher Verkehrsraum gewonnen würde. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass die derzeit abgestellten Mikromobilitätsfahrzeuge durch parkende
Kraftfahrzeuge ersetzt werden.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team MOR-GB 1 Strategie