=== 20-26 _ B 07640_B07640 Fragenkatalog Umgang EScooter.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Anfrage
Vorsitzender
Dr. Ludwig Weidinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-33883
Telefax: (089) 233-989-33885
E-Mail: ba19@muenchen.de
München, den 08.04.2025
Fragenkatalog an das Mobilitätsreferat zum Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19
Verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter führen im Stadtbezirk 19 immer wieder zu
Beschwerden, sowohl in direkter Form an den BA gerichtet als auch auf der
Bürgerversammlung. Wir möchten daher noch einmal die Problematiken für Sie
zusammenfassen und offene Fragen aufführen:
Ausgangslage
Das MOR richtet derzeit im Gebiet des BA 19 Mobilitätspunkte, Carsharing-Zonen (CS)
und GAFs (Gemeinschafts-Abstellflächen) ein. Diese zentralen Knotenpunkte sind auch
nachts gut mit dem ÖPNV erreichbar. Besonders junge Verkehrsteilnehmer nutzen von
hier aus E-Scooter für die "letzte Meile". In den Wohngebieten in Stadtrandlage sind die
Gehwege jedoch oft schmaler als 2,50 m. Vor Haustüren abgestellte E-Scooter führen dort
zwangsläufig zu Behinderungen von Fußgänger*innen. Dieses Problem lässt sich in
diesen Gebieten nicht allein durch zusätzliche GAFs lösen. Entweder wird der Weg bis zur
Haustür damit zu lang, oder es müssten flächendeckend GAFs an jeder Ecke eingerichtet
werden. Bürgerbeschwerden betreffen jedoch vor allem quer oder schief abgestellte
Scooter. Hier ist eine durchgreifende Lösung notwendig. Die freiwilligen
Selbstverpflichtungserklärungen der Anbieter erweisen sich in der Praxis als nicht
praktikabel, da unverbindlich. Die Verantwortung wird an die Nutzer*innen delegiert,
Verstöße bleiben meist folgenlos, da weder Verkehrsüberwachung noch Polizei personell
in der Lage sind, Verstöße konsequent zu ahnden. Eine effektive Steuerung kann aus
unserer Sicht daher nur durch technische Lösungen erfolgen – etwa durch verpflichtende
Abstellfotos, deren Auswertung mittels KI erfolgt. Strengere Auflagen dürfen dabei nicht zu
einer schlechteren Nutzbarkeit führen, sondern stellen im Sinne der Barrierefreiheit und
Verkehrssicherheit ein Qualitätskriterium dar.
Fragen an das Mobilitätsreferat
Abstell- und Fahrverbotszonen
• Wie will das MOR das Problem lösen, dass E-Scooter in Wohngebieten mit
Gehwegbreiten unter 2,50 m abgestellt werden, obwohl damit Barrieren für
Fußgänger*innen entstehen?
• Wie wird sichergestellt, dass Abstellverbotszonen an sensiblen Orten wie U-/S-
Bahn- Zugängen und Bushaltestellen für alle Nutzer*innen erkennbar sind? Wie
kann deren Einhaltung gewährleistet werden?
• Warum werden die von der Stadt zur Verfügung gestellten, georeferenzierten
Abstell- und Fahrverbotszonen von den Anbietern nicht einheitlich in den Apps
dargestellt?
• Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um blinde und sehbehinderte
Menschen vor Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu schützen (z. B.
Ausschluss von Gehwegen, barrierefreie Abstellzonen, Zusammenarbeit mit
Behindertenverbänden)?
Prävention, Kontrolle und Ahndung von Verstößen
• Welche konkreten Maßnahmen zur Information über die ordnungsgemäße Nutzung
von E-Scootern und zur Prävention von Verstößen wurden bisher vonseiten des
MOR und der E-Scooter-Anbieter umgesetzt?
• Wie viele Verstöße gegen Abstellregeln wurden im Stadtgebiet München in den
letzten 12 Monaten registriert – und wie viele davon geahndet?
• Plant die Stadt, das bestehende Kontrollsystem (z. B. durch städtische
Außendienstkräfte oderdigitale Meldesysteme) zu verstärken?
• Gibt es Überlegungen zu einer zentralen städtischen Beschwerdeplattform oder
einer gemeinsamen Meldestelle für alle Anbieter?
• Warum kann die Stadt München die Anbieter nicht zur verbindlichen Einführung
von KI- Tools zur Auswertung von Abstellfotos verpflichten, wie es in anderen
europäischen Städten bereits geschieht?
Verfügbarkeit von E-Scootern an den GAFs
• Wie wird die gleichmäßige Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet gesteuert?
• Gibt es vertragliche Vorgaben gegenüber Anbietern, auch weniger lukrative
Gebiete (z. B. Stadtrand) zu bedienen?
• Wie kann die LHM sicherstellen, dass die Anbieter neue GAFs zügig mit
Fahrzeugen bestücken?
• Gibt es Überlegungen zu Anreizsystemen (z. B. Bonusprogramme), um
Nutzer*innen zur Rückgabe von E-Scootern an GAFs zu bewegen?
Einsatz von Geofencing
Welche technischen Lösungen (z. B. größere Abstellkorridore, Bluetooth-Beacons, KI-
Auswertung von Fotos) plant die Stadt, um die Probleme durch GPS-Ungenauigkeit beim
Geofencing zu beheben?
Weiterentwicklung von Abstellflächen auf Basis realer Nutzungsdaten
• Nach welchen Kriterien hat das MOR bisher die Standorte für Mobilitätspunkte,
Carsharing- Parkplätze und GAFs festgelegt?
• Inwieweit werden Daten zum Nutzerverhalten durch das MOR ausgewertet und bei
der Entscheidung berücksichtigt, wo weitere GAFs oder Mobilitätspunkte
eingerichtet werden sollten?
• Warum wurde der Bezirksausschuss nicht im Vorfeld über alle Maßnahmen
informiert und mit einer nachvollziehbaren Begründung für die jeweilige
Standortwahl eingebunden?
Wir bitten um die Beantwortung dieser Fragen, um gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat
an einer pragmatischen, sozialverträglichen Nutzung von Shared Mobility-Angeboten in
unserem Stadtbezirk arbeiten zu können.
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U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geteilte und vernetzte Mobilität
MOR-GB1.32
gb1-32.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Herr Dr. Weidinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
26.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
(Anfrage) Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07640 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-
Obersendling-Forstenried-Solln
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger,
zu Ihrem Antrag vom 08.04.2025 teilen wir Ihnen in Anlehnung an Ihren Fragenkatalog
Folgendes mit:
Abstell- und Fahrverbotszonen
1) Wie will das MOR das Problem lösen, dass E-Scooter in Wohngebieten mit Gehwegbreiten
unter 2,50 m abgestellt werden, obwohl damit Barrieren für Fußgänger*innen entstehen?
Die derzeit gültige Gesetzgebung erlaubt zwar das Abstellen von E-Tretrollern und
Fahrrädern (analog zu Privaträdern) auf Gehwegen, allerdings ist ein behinderndes
Abstellen unzulässig und wird sanktioniert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung sowie
die Kolleg*innen des Polizeipräsidiums München ahnden behindernd abgestellte
Elektrokleinstfahrzeuge gemäß dem (bundeseinheitlichen) Tatbestandskatalog. Bei einem
Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro verhängt werden, welches sich bei einer
Gefährdung auf 30 Euro erhöht. Ein wesentliches Steuerungsinstrument stellt daher der
Ausbau eines stadtweiten Netzes an Abstellflächen dar, wie auch Vergleiche mit anderen
Städten zeigen. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt des Mobilitätsreferats weiterhin auf
der Schaffung eines stadtweiten Netzes an geteilten Abstellflächen für Mikromobilität (vgl.
Stadtratsbeschluss "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München" aus dem
November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800)).
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Die stadtweite Ausweisung geteilter Abstellflächen führt zu einer deutlichen Verbesserung
der Abstellsituation, was auch die Erfahrungen der letzten Jahre in Stadtbezirken, die
bereits seit längerem Shared-Mobility Infrastruktur haben, untermauern.
Zusätzlich arbeiten die Anbieterfirmen intensiv daran, das behindernde Abstellen durch
Nutzende zu minimieren. Zur Beendigung eines Mietvorgangs ist ein sogenanntes
Abstellfoto obligatorisch und wird auch zuverlässig umgesetzt. Mithilfe von KI-
Technologien werden, gemäß den Aussagen der Anbieterfirmen, Behinderungen sowie
Gehwegbreiten auf diesen Fotos identifiziert, um entsprechende Konsequenzen für die
Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren derzeit ihre eingesetzten KI-Systeme,
um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch und zuverlässiger zu
erkennen.
Ebenso arbeiten die Anbieterfirmen mit sog. In-App-Informationen und Push-Nachrichten
zum korrekten Abstellen von Leihfahrzeugen.
2) Wie wird sichergestellt, dass Abstellverbotszonen an sensiblen Orten wie U-/S-Bahn-
Zugängen und Bushaltestellen für alle Nutzer*innen erkennbar sind? Wie kann deren
Einhaltung gewährleistet werden?
Alle gültigen Abstellverbotszonen, bzw. Geofences sind in den jeweiligen Anbieterapps
sowie der MVGo für Nutzende einsehbar. Die physische Markierung eines Abstellverbots
an sensiblen Orten ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine Beendigung der Miete in den o.g. Zonen ist nicht möglich, was zu einer monetären
Bestrafung der Nutzenden bei Nichteinhaltung führt.
3) Warum werden die von der Stadt zur Verfügung gestellten, georeferenzierten Abstell- und
Fahrverbotszonen von den Anbietern nicht einheitlich in den Apps dargestellt?
Das Mobilitätsreferat stellt den Anbieterfirmen über das städtische Geoportal
(https://geoportal.muenchen.de/portal/opendata/#) die Mindestanforderungen an Park- und
Fahrverbotszonen zur Verfügung. Der Layer wird laufend fortgeschrieben und umfasst
überwiegend Grün- und Gewässerflächen oder auch neuralgische Beschwerdepunkte und
gilt als verbindliche Grundlage in den jeweiligen Anbieterapps.
Die Anbieterfirmen können die Mindestanforderungen des Mobilitätsreferats beliebig
fortschreiben und je nach individueller Beschwerdelast zusätzliche Park- oder
Fahrverbotszonen implementieren.
Jede Anbieterfirma verfügt über firmeneigene Systeme, in denen die von der
Landeshauptstadt vorgegebenen Regelungen umgesetzt werden. So kann beispielsweise
die Farbgebung der Zonen differieren. Unabhängig dessen werden die Regelungen der
Landeshauptstadt eingehalten.
4) Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um blinde und sehbehinderte Menschen
vor Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu schützen (z. B. Ausschluss von
Gehwegen, barrierefreie Abstellzonen, Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden)?
Das Mobilitätsreferat, Fachgruppe Elektrokleinstfahrzeuge berichtet regelmäßig im sog.
Halbjahresgespräch mit den Behinderten- und Seniorenbeiräten über aktuelle Projekte und
steht bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Des Weiteren erfolgen Einzelfallprüfungen
im Falle von hoher Beschwerdelage im Umkreis der Wohnorte von blinden oder
sehbehinderten Personen und die Einleitung entsprechender Schritte bei Bedarf.
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E-Tretroller und Leihräder, als privatwirtschaftliche Sharing-Angebote gelten im Freistaat
Bayern als genehmigungsfreier Gemeingebrauch, weshalb ein Verbot des Abstellens auf
Gehwegen bzw. weitere Forderungen, die über die Freiwillige
Selbstverpflichtungserklärung hinausgehen, bis dato nicht rechtssicher möglich sind.
Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens wird aktuell eine Anpassung der
städtischen Vorgaben erarbeitet und die aktuell gültige Freiwillige
Selbstverpflichtungserklärung (FSVE) in eine Sondernutzung überführt. Es wird geprüft
inwiefern eine digitale Kontrollmöglichkeit, wie ein Warnsystem für Sehbehinderte in die
neue Regulatorik inkludiert werden kann (bspw. LOC.id oder Lazarillo).
Prävention, Kontrolle und Ahndung von Verstößen
5) Welche konkreten Maßnahmen zur Information über die ordnungsgemäße Nutzung von
E-Scootern und zur Prävention von Verstößen wurden bisher vonseiten des MOR und der
E-Scooter-Anbieter umgesetzt?
Das Mobilitätsreferat verfolgt breit angele...