(Anfrage) Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19

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=== 20-26 _ B 07640_B07640 Fragenkatalog Umgang EScooter.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Anfrage Vorsitzender Dr. Ludwig Weidinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-33883 Telefax: (089) 233-989-33885 E-Mail: ba19@muenchen.de München, den 08.04.2025 Fragenkatalog an das Mobilitätsreferat zum Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19 Verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter führen im Stadtbezirk 19 immer wieder zu Beschwerden, sowohl in direkter Form an den BA gerichtet als auch auf der Bürgerversammlung. Wir möchten daher noch einmal die Problematiken für Sie zusammenfassen und offene Fragen aufführen: Ausgangslage Das MOR richtet derzeit im Gebiet des BA 19 Mobilitätspunkte, Carsharing-Zonen (CS) und GAFs (Gemeinschafts-Abstellflächen) ein. Diese zentralen Knotenpunkte sind auch nachts gut mit dem ÖPNV erreichbar. Besonders junge Verkehrsteilnehmer nutzen von hier aus E-Scooter für die "letzte Meile". In den Wohngebieten in Stadtrandlage sind die Gehwege jedoch oft schmaler als 2,50 m. Vor Haustüren abgestellte E-Scooter führen dort zwangsläufig zu Behinderungen von Fußgänger*innen. Dieses Problem lässt sich in diesen Gebieten nicht allein durch zusätzliche GAFs lösen. Entweder wird der Weg bis zur Haustür damit zu lang, oder es müssten flächendeckend GAFs an jeder Ecke eingerichtet werden. Bürgerbeschwerden betreffen jedoch vor allem quer oder schief abgestellte Scooter. Hier ist eine durchgreifende Lösung notwendig. Die freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen der Anbieter erweisen sich in der Praxis als nicht praktikabel, da unverbindlich. Die Verantwortung wird an die Nutzer*innen delegiert, Verstöße bleiben meist folgenlos, da weder Verkehrsüberwachung noch Polizei personell in der Lage sind, Verstöße konsequent zu ahnden. Eine effektive Steuerung kann aus unserer Sicht daher nur durch technische Lösungen erfolgen – etwa durch verpflichtende Abstellfotos, deren Auswertung mittels KI erfolgt. Strengere Auflagen dürfen dabei nicht zu einer schlechteren Nutzbarkeit führen, sondern stellen im Sinne der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ein Qualitätskriterium dar. Fragen an das Mobilitätsreferat Abstell- und Fahrverbotszonen • Wie will das MOR das Problem lösen, dass E-Scooter in Wohngebieten mit Gehwegbreiten unter 2,50 m abgestellt werden, obwohl damit Barrieren für Fußgänger*innen entstehen? • Wie wird sichergestellt, dass Abstellverbotszonen an sensiblen Orten wie U-/S- Bahn- Zugängen und Bushaltestellen für alle Nutzer*innen erkennbar sind? Wie kann deren Einhaltung gewährleistet werden? • Warum werden die von der Stadt zur Verfügung gestellten, georeferenzierten Abstell- und Fahrverbotszonen von den Anbietern nicht einheitlich in den Apps dargestellt? • Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um blinde und sehbehinderte Menschen vor Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu schützen (z. B. Ausschluss von Gehwegen, barrierefreie Abstellzonen, Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden)? Prävention, Kontrolle und Ahndung von Verstößen • Welche konkreten Maßnahmen zur Information über die ordnungsgemäße Nutzung von E-Scootern und zur Prävention von Verstößen wurden bisher vonseiten des MOR und der E-Scooter-Anbieter umgesetzt? • Wie viele Verstöße gegen Abstellregeln wurden im Stadtgebiet München in den letzten 12 Monaten registriert – und wie viele davon geahndet? • Plant die Stadt, das bestehende Kontrollsystem (z. B. durch städtische Außendienstkräfte oderdigitale Meldesysteme) zu verstärken? • Gibt es Überlegungen zu einer zentralen städtischen Beschwerdeplattform oder einer gemeinsamen Meldestelle für alle Anbieter? • Warum kann die Stadt München die Anbieter nicht zur verbindlichen Einführung von KI- Tools zur Auswertung von Abstellfotos verpflichten, wie es in anderen europäischen Städten bereits geschieht? Verfügbarkeit von E-Scootern an den GAFs • Wie wird die gleichmäßige Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet gesteuert? • Gibt es vertragliche Vorgaben gegenüber Anbietern, auch weniger lukrative Gebiete (z. B. Stadtrand) zu bedienen? • Wie kann die LHM sicherstellen, dass die Anbieter neue GAFs zügig mit Fahrzeugen bestücken? • Gibt es Überlegungen zu Anreizsystemen (z. B. Bonusprogramme), um Nutzer*innen zur Rückgabe von E-Scootern an GAFs zu bewegen? Einsatz von Geofencing Welche technischen Lösungen (z. B. größere Abstellkorridore, Bluetooth-Beacons, KI- Auswertung von Fotos) plant die Stadt, um die Probleme durch GPS-Ungenauigkeit beim Geofencing zu beheben? Weiterentwicklung von Abstellflächen auf Basis realer Nutzungsdaten • Nach welchen Kriterien hat das MOR bisher die Standorte für Mobilitätspunkte, Carsharing- Parkplätze und GAFs festgelegt? • Inwieweit werden Daten zum Nutzerverhalten durch das MOR ausgewertet und bei der Entscheidung berücksichtigt, wo weitere GAFs oder Mobilitätspunkte eingerichtet werden sollten? • Warum wurde der Bezirksausschuss nicht im Vorfeld über alle Maßnahmen informiert und mit einer nachvollziehbaren Begründung für die jeweilige Standortwahl eingebunden? Wir bitten um die Beantwortung dieser Fragen, um gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat an einer pragmatischen, sozialverträglichen Nutzung von Shared Mobility-Angeboten in unserem Stadtbezirk arbeiten zu können. === 20-26 _ B 07640_B 07640 Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19 AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geteilte und vernetzte Mobilität MOR-GB1.32 gb1-32.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Herr Dr. Weidinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 26.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] (Anfrage) Umgang mit E-Scootern im Stadtbezirk 19 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07640 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Solln Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, zu Ihrem Antrag vom 08.04.2025 teilen wir Ihnen in Anlehnung an Ihren Fragenkatalog Folgendes mit: Abstell- und Fahrverbotszonen 1) Wie will das MOR das Problem lösen, dass E-Scooter in Wohngebieten mit Gehwegbreiten unter 2,50 m abgestellt werden, obwohl damit Barrieren für Fußgänger*innen entstehen? Die derzeit gültige Gesetzgebung erlaubt zwar das Abstellen von E-Tretrollern und Fahrrädern (analog zu Privaträdern) auf Gehwegen, allerdings ist ein behinderndes Abstellen unzulässig und wird sanktioniert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung sowie die Kolleg*innen des Polizeipräsidiums München ahnden behindernd abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge gemäß dem (bundeseinheitlichen) Tatbestandskatalog. Bei einem Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro verhängt werden, welches sich bei einer Gefährdung auf 30 Euro erhöht. Ein wesentliches Steuerungsinstrument stellt daher der Ausbau eines stadtweiten Netzes an Abstellflächen dar, wie auch Vergleiche mit anderen Städten zeigen. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt des Mobilitätsreferats weiterhin auf der Schaffung eines stadtweiten Netzes an geteilten Abstellflächen für Mikromobilität (vgl. Stadtratsbeschluss "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München" aus dem November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800)). I. Seite 2 von 8 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Die stadtweite Ausweisung geteilter Abstellflächen führt zu einer deutlichen Verbesserung der Abstellsituation, was auch die Erfahrungen der letzten Jahre in Stadtbezirken, die bereits seit längerem Shared-Mobility Infrastruktur haben, untermauern. Zusätzlich arbeiten die Anbieterfirmen intensiv daran, das behindernde Abstellen durch Nutzende zu minimieren. Zur Beendigung eines Mietvorgangs ist ein sogenanntes Abstellfoto obligatorisch und wird auch zuverlässig umgesetzt. Mithilfe von KI- Technologien werden, gemäß den Aussagen der Anbieterfirmen, Behinderungen sowie Gehwegbreiten auf diesen Fotos identifiziert, um entsprechende Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren derzeit ihre eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch und zuverlässiger zu erkennen. Ebenso arbeiten die Anbieterfirmen mit sog. In-App-Informationen und Push-Nachrichten zum korrekten Abstellen von Leihfahrzeugen. 2) Wie wird sichergestellt, dass Abstellverbotszonen an sensiblen Orten wie U-/S-Bahn- Zugängen und Bushaltestellen für alle Nutzer*innen erkennbar sind? Wie kann deren Einhaltung gewährleistet werden? Alle gültigen Abstellverbotszonen, bzw. Geofences sind in den jeweiligen Anbieterapps sowie der MVGo für Nutzende einsehbar. Die physische Markierung eines Abstellverbots an sensiblen Orten ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Beendigung der Miete in den o.g. Zonen ist nicht möglich, was zu einer monetären Bestrafung der Nutzenden bei Nichteinhaltung führt. 3) Warum werden die von der Stadt zur Verfügung gestellten, georeferenzierten Abstell- und Fahrverbotszonen von den Anbietern nicht einheitlich in den Apps dargestellt? Das Mobilitätsreferat stellt den Anbieterfirmen über das städtische Geoportal (https://geoportal.muenchen.de/portal/opendata/#) die Mindestanforderungen an Park- und Fahrverbotszonen zur Verfügung. Der Layer wird laufend fortgeschrieben und umfasst überwiegend Grün- und Gewässerflächen oder auch neuralgische Beschwerdepunkte und gilt als verbindliche Grundlage in den jeweiligen Anbieterapps. Die Anbieterfirmen können die Mindestanforderungen des Mobilitätsreferats beliebig fortschreiben und je nach individueller Beschwerdelast zusätzliche Park- oder Fahrverbotszonen implementieren. Jede Anbieterfirma verfügt über firmeneigene Systeme, in denen die von der Landeshauptstadt vorgegebenen Regelungen umgesetzt werden. So kann beispielsweise die Farbgebung der Zonen differieren. Unabhängig dessen werden die Regelungen der Landeshauptstadt eingehalten. 4) Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um blinde und sehbehinderte Menschen vor Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu schützen (z. B. Ausschluss von Gehwegen, barrierefreie Abstellzonen, Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden)? Das Mobilitätsreferat, Fachgruppe Elektrokleinstfahrzeuge berichtet regelmäßig im sog. Halbjahresgespräch mit den Behinderten- und Seniorenbeiräten über aktuelle Projekte und steht bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Des Weiteren erfolgen Einzelfallprüfungen im Falle von hoher Beschwerdelage im Umkreis der Wohnorte von blinden oder sehbehinderten Personen und die Einleitung entsprechender Schritte bei Bedarf. Seite 3 von 8 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] E-Tretroller und Leihräder, als privatwirtschaftliche Sharing-Angebote gelten im Freistaat Bayern als genehmigungsfreier Gemeingebrauch, weshalb ein Verbot des Abstellens auf Gehwegen bzw. weitere Forderungen, die über die Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung hinausgehen, bis dato nicht rechtssicher möglich sind. Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens wird aktuell eine Anpassung der städtischen Vorgaben erarbeitet und die aktuell gültige Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung (FSVE) in eine Sondernutzung überführt. Es wird geprüft inwiefern eine digitale Kontrollmöglichkeit, wie ein Warnsystem für Sehbehinderte in die neue Regulatorik inkludiert werden kann (bspw. LOC.id oder Lazarillo). Prävention, Kontrolle und Ahndung von Verstößen 5) Welche konkreten Maßnahmen zur Information über die ordnungsgemäße Nutzung von E-Scootern und zur Prävention von Verstößen wurden bisher vonseiten des MOR und der E-Scooter-Anbieter umgesetzt? Das Mobilitätsreferat verfolgt breit angele...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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