(E) Tempo 30 Lärmschutz für die Wolfratshauser Straße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00389_V 00389 Tempo 30 Laermschutz Wolfratshauser Strasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00389_V 00389 Tempo 30 Laermschutz Wolfratshauser Strasse A.pdf
  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 2..pdf
  • 20-26 _ E 02309_30_Antrag_oeff_Tempo-30_Laermschutz_fuer_die_WolfratshauserStr.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00389_V 00389 Tempo 30 Laermschutz Wolfratshauser Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 5 07 60 Mobilitätsreferat Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tempo 30 Lärmschutz für die Wolfratshauser Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00389 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 17.10.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 beschlossen. Demnach liege durch die Baustellen der letzten Monate faktisch eine Tempobeschränkung auf der Wolfratshauser Straße vor, die sich mit deutlicher Minderung der Lärmbelastung bemerkbar mache. Dem Verkehrsfluss habe das soweit keinen Abbruch getan, der Rush-Hour Stau sei ohnehin deutlich langsamer. Es wurde daher Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für die Wolfratshauser Straße beantragt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h setzt regelmäßig eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung der beim Mobilitätsreferat angesiedelten Straßenverkehrsbehörde voraus. Wie bereits mit Schreiben vom 04.11.2024 mitgeteilt, ergab die Ersteinschätzung, dass in der Wolfratshauser Straße im Abschnitt Wolfratshauser Straße 1 bis Stadtgrenze aus Lärmschutzgründen grundsätzlich verkehrsrechtliche Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten. Hier sind für eine im pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Entscheidung allerdings weitere Ermittlungen erforderlich. Derzeit werden die vom Stadtrat im November 2024 beschlossenen Prüfaufträge des Lärmaktionsplans (LAP) zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen priorisiert auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. In der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind insgesamt 26 verkehrliche Maßnahmen enthalten, die durch das Mobilitätsreferat in den kommenden Jahren zu prüfen sind. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden sie unter https://stadt.muenchen.de/infos/laermaktionsplan.html. Aufgrund der großen Anzahl der zu prüfenden Maßnahmen sind die bestehenden Kapazitäten im Mobilitätsreferat und auch bei den regelmäßig zu beteiligenden Dienststellen so stark ausgelastet, so dass eine weitergehende Prüfung Ihres Anliegens derzeit leider nicht möglich ist. Die Priorisierung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans gegenüber einzelnen Anliegen aus der Bürgerschaft oder der 25 Bezirksausschüsse ist nicht nur mit Blick auf die begrenzten Kapazitäten der Fachdienststellen sinnvoll, sondern auch, da die Maßnahmen des Lärmaktionsplans in einem Prozess erarbeitet werden, der insbesondere die Anzahl der Betroffenen, was den Gesundheitsschutz anbelangt, gewichtet. Diesbezüglich wird um Verständnis gebeten. Ihr Anliegen wird somit im Hinblick auf die laufend erfolgende Fortentwicklung des Lärmaktionsplans vermerkt, so dass diese in die Betrachtung zur 5. Fortschreibung einfließen kann. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 17.10.2024 kann derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Ersteinschätzung für die Wolfratshauser Straße ergab, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen gerechtfertigt sein könnten. Derzeit werden die Prüfaufträge des LAP, 4. Fortschreibung priorisiert bearbeitet. Die Wolfratshauser Straße wird im Hinblick auf die Fortentwicklung des Lärmaktionsplans vermerkt und fließt in die Betrachtung zur 5. Fortschreibung ein. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 17.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ist r echtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00389_V 00389 Tempo 30 Laermschutz Wolfratshauser Strasse A.pdf === Betreff Tempo 30 Lärmschutz für die Wolfratshauser Strasse Durch die Baustellen der letzten Monate liegt faktisch eine Tempobeschränkung auf der Wolfratshauser Straße vor, die sich mit deutlicher Minderung der Lärmbelastung bemerkbar macht. Dem Verkehrsfluß hat das soweit keinen Abbruch getan, der Rush-Hour Stau ist eh deutlich langsamer. Hiermit Beantrage ich Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für die Wolfratshauser Straße Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 2..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Tempo 30 Lärmschutz für die Wolfratshauser Straße Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme für die Wolfratshauser Strasse BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02309 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 17.10.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00389 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02309_30_Antrag_oeff_Tempo-30_Laermschutz_fuer_die_WolfratshauserStr.pdf === Betreff Tempo 30 Lärmschutz für die Wolfratshauser Strasse Durch die Baustellen der letzten Monate liegt faktisch eine Tempobeschränkung auf der Wolfratshauser Straße vor, die sich mit deutlicher Minderung der Lärmbelastung bemerkbar macht. Dem Verkehrsfluß hat das soweit keinen Abbruch getan, der Rush-Hour Stau ist eh deutlich langsamer. Hiermit Beantrage ich Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für die Wolfratshauser Straße Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar