(E) Verkehr auf der Königswieser Straße und Maxhofstraße

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  • 26-32 _ V 00543_V 00543 Verkehr auf der Koenigswieser Strasse und Maxhofstrasse BE.pdf
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  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 6..pdf
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=== 26-32 _ V 00543_V 00543 Verkehr auf der Koenigswieser Strasse und Maxhofstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39737 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verkehr auf der Königswieser Straße und Maxhofstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00543 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen- Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 beschlossen. In der Maxhof- und Königswieser Straße werden die Gehwege befahren, um dem entgegenkommenden Verkehr auszuweichen. Es wird eine Begehung der Gefahrenstellen zur Hauptverkehrszeit gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat – Schulwegsicherheit – hat gemeinsam mit dem Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes, sowie der zuständigen Polizeiinspektion 29 eine Begehung der Örtlichkeiten durchgeführt. Diese fand am 30.10.2025 statt. Als Ergebnis daraus hat der Bezirksausschuss einen BA-Antrag (20-26 / B 08336) gestellt. Als in Frage kommende Maßnahmen wurde die Versetzung von Verkehrszeichen entlang der Königswieser Straße, sowie die Einrichtung zusätzlicher Haltverbote in der Maxhofstraße beantragt. Die Prüfung dieser Maßnahmen ist nun abgeschlossen und folgendes Ergebnis kann mitgeteilt werden: In der Zwischenzeit wurde das entsprechende Haltverbot in der Maxhofstraße, südlich der Kreuzung mit der Königswieser Straße angeordnet und auch umgesetzt. Dies wird den Verkehrsfluss, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten verbessern. Rückstauungen und gefährliche Fahrmanöver sollen hierdurch vermieden werden. Bzgl. dem Aufstellen von Pollern auf dem Gehweg entlang der Königswieser Straße teilte das Baureferat auf Nachfrage Folgendes mit: „Poller sind nicht nur in der Erstaufstellung, sondern vor allem im Unterhalt mit einem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Das Baureferat handhabt daher die Aufstellung restriktiv und legt strenge Kriterien für den Einsatz an. In der Regel setzt das Baureferat Poller nur bei besonderen Gefahrenlagen ein, wenn es keine alternative Lösungsmöglichkeit gibt und wenn mit einer geringen Anzahl an Pollern eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. Weitere Kriterien sind der Schutz von städtebaulich besonderen Flächen und die Absicherung von Anlagen mit besonderem Schutzbedürfnis. Diese Kriterien sind entlang der Königswieser Straße nicht erfüllt. Wir bitten um Verständnis, dass der Einsatz von Pollern, daher nicht möglich ist.“ Das Mobilitätsreferat hat auch die Versetzung der Haltverbotsbeschilderung geprüft. Hierzu ist mitzuteilen, dass Schilderpfosten grundsätzlich nicht dazu gedacht sind, das Befahren des Gehweges zu unterbinden. Im betreffenden Abschnitt der Königswieser Straße gibt es theoretisch eine Vielzahl an Stellen, wo der Fahrverkehr durch Randsteinabsenkungen „einfach“ auf den Gehweg auffahren kann. Die Versetzung von Verkehrszeichen ist hier auch nur in wenigen Fällen möglich, so dass der Effekt nicht im Verhältnis zum erforderlichen Aufwand stehen würde. Darüber hinaus würde die Gehwegbreite stellenweise unter das Mindestmaß fallen, da auch ein Mindestabstand zum Randstein eingehalten werden muss. Aus Sicht des Mobilitätsreferates bestehen zudem genügend Ausweichmöglichkeiten, um den entgegenkommenden Verkehr abzuwarten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 wird nach Maßgabe der obengenannten Ausführungen entsprochen. Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der in der BV-Empfehlung geforderte Ortstermin mit allen beteiligten Behörden hat am 30.10.2025 stattgefunden. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln – hat in einem separaten Antrag beim Mobilitätsreferat entsprechende Maßnahmen beantragt. Die Prüfung der Maßnahmen ist abgeschlossen. Das daraus resultierende Haltverbot in der Maxhofstraße wurde bereits umgesetzt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen- Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00543_V 00543 Verkehr auf der Koenigswieser Strasse und Maxhofstrasse A.pdf === Anlage === B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 6..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Verkehr auf der Königswieser Straße und Maxhofstraße Verkehr auf der Königswieser Straße und Maxhofstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03131 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00543 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03131_E 03131_Verkehr_Koenigswieserstr_Maxhofstraße.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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