=== 26-32 _ V 00582_V 00582 Uebergeordnetes Verkehrskonzept BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Tel.: 01522 17 26560 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
[ LHM-Schutzbedarf: 2]
Übergeordnetes Verkehrskonzept für den Münchener Süden
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 -
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00582
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144
Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling
- Forstenried - Fürstenried - Solln vom 10.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144 beschlossen. Darin
wird aus Anlass der aktuellen Baustellen in der Wolfratshauser Straße und des zugleich
eingeschränkten Betriebs der S-Bahnlinie S7 der Schleich- bzw. überregionale
Durchgangsverkehr in Solln bemängelt und deshalb die Erstellung eines übergeordneten
Verkehrskonzepts für den Münchner Süden bzw. den Landkreis durch die Landeshauptstadt
München beantragt. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer Umgehungsstraße angeregt.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Wie im Antrag beschrieben wird die Wolfratshauser Straße derzeit auf dem Abschnitt zwischen
Siemensallee und der Einmündung Josephinenstraße nach vorangegangenen Maßnahmen
der Fernwärmeerschließung und des Fernwärmeausbaus wiederhergestellt und im Zuge des-
sen in ihrem Straßenquerschnitt neugeordnet und neugestaltet. Die Baumaßnahmen erfolgen
unter einseitiger Sperrung des Kfz-Verkehrs. Der stadteinwärtige Kfz-Verkehr wird dement-
sprechend über die Hofbrunnstraße umgeleitet. Auf diese Weise kann der (überregionale)
Umleitungsverkehr außerhalb von kleineren Wohnstraßen geführt werden. Zugleich gelingt es,
eine effiziente Umfahrungsmöglichkeit zu gewährleisten. Witterungsbedingt konnten die Bau-
maßnahmen in der Wolfratshauser Straße nicht mehr in 2025 beendet werden. Die verbleiben-
den Arbeiten werden nun im Frühjahr ausgeführt und voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlos-
sen. Die S-Bahnlinie S7 ist nach Auskunft der Deutschen Bahn (DB) aufgrund der Sanierungs-
bedürftigkeit der in weiten Teilen eingleisigen Gleistrasse seit einigen Jahren sehr betriebs-
anfällig (Verspätungen, Zugausfälle). Eine umfassende Trassensanierung durch die Deutsche
Bahn ist aus diesem Grund noch in den 2020er Jahren vorgesehen. Ein unmittelbarer Zusam-
menhang zwischen der aktuellen Betriebsschwäche der S-Bahnlinie und dem Verkehrsauf-
kommen in Solln lässt sich verkehrsfachlich allerdings nicht belegen.
Unabhängig von zeitlich begrenzten Sondersituationen ist dem Mobilitätsreferat das Problem
des zunehmenden Verkehrs im Münchner Süden bewusst. Gerade im 19. Stadtbezirk ist
aufgrund größerer Entwicklungsprojekte in der kommenden Zeit mit einem Anstieg der
Wohnbevölkerung sowie der Arbeitsplätze zu rechnen. In den letzten Jahren hat das
Mobilitätsreferat mehrere verkehrliche Untersuchungen durch externe Gutachter anfertigen
lassen, die sich den Themen Durchgangsverkehr und Schleichverkehr auf unterschiedlicher
Maßstabsebene widmen.
Umfassende Informationen zu den Ergebnissen dieser Untersuchungen stehen auf der
Website der Landeshauptstadt München in der Rubrik Bezirksausschuss 19 - Mobilität zur
Verfügung: https://stadt.muenchen.de/infos/bezirksausschuss19_mobilitaet.html
Nachstehend ein Überblick:
2013 - 2018: Verkehrspolitisches Gesamtkonzept für den 19. Stadtbezirk Thalkirchen -
Obersendling - Forstenried - Fürstenried – Solln
Diese Untersuchung wurde beauftragt, nachdem der Versuch gescheitert war, mithilfe eines
Durchstichs der Stäblistraße bis zum Neurieder Kreisel den Ortskern von Solln zu entlasten.
Das verkehrspolitische Gesamtkonzept diente der Erarbeitung alternativer Entlastungsmaß-
nahmen, vor allem aufgrund des von Bürger*innen wahrgenommenen Durchgangsverkehrs.
Zur Bestandsaufnahme wurde neben einer Verkehrsflussverfolgung und einer Verkehrsbe-
fragung auch eine Bürgerwerkstatt durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil des Durchgangsverkehrs nach den erhobenen Zahlen
eine untergeordnete Rolle spielt. Der Hauptanteil des Verkehrsaufkommens geht auf den Ziel-
und Quellverkehr durch Fahrten von Pendler*innen zur Arbeit zurück, die im Bezirk auch
enden. Im Vergleich der Messpunkte findet sich der größte Anteil des Durchgangsverkehrs auf
der Herterichstraße, der sich aber ebenfalls im durchschnittlichen Bereich bewegt.
Bezüglich des Schleichverkehrs zieht die Untersuchung das Fazit, "dass der bestehende
Verkehr im Bezirk auf den [dafür] ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen stattfindet." Die
"Grenzen der lokalen Handlungsmöglichkeiten und der geltenden Gesetze bezüglich der
Lenkung der Verkehre durch das Stadtgebiet [sind] weitestgehend ausgeschöpft.
Weitergehende Verbesserungen können nur über Veränderungen im Mobilitätsverhalten im
gesamtstädtischen Kontext erreicht werden." Der demnach benötigte Umstieg auf andere
Verkehrsmittel als das Auto ist ein zentrales Ziel der Mobilitätsstrategie 2035, welche der
Stadtrat am 23.06.2021 beschlossen hat (Sitzungsvorlage 20-26 / V 03507). Die darin
angestrebte Verkehrswende wird stadtweit und somit auch im BA 19 fortwährend
vorangetrieben.
Die Ergebnisse der Erhebungen sowie der Bürgerwerkstatt mündeten nach einem aufwändi-
gen Prozess in mehreren Maßnahmenvorschlägen, zu denen neben einer attraktiveren Gestal-
tung des ÖPNV als alternative Mobilitätsform, der Beauftragung einer Verkehrstechnischen
Untersuchung für Solln (siehe unten) und der Ertüchtigung mehrerer Fuß- und Radwegverbin-
dungen im Bezirk auch der Bau einer Umgehungsstraße im Südwesten von München gehört.
Näheres dazu im Abschnitt „Umgehungsstraße“.
2024: Verkehrstechnische Untersuchung Solln
Anlass der Untersuchung waren gehäufte Beschwerden zu den Themen Verkehrssicherheit,
Durchgangs- und Schleichverkehr im Bereich Eberlestraße, Muttenthalerstraße, Wilhelm-Leibl-
Straße, Melchiorstraße. Da Einzelmaßnahmen wenig erfolgreich waren, wurde eine Machbar-
keitsstudie für Verbesserungsvorschläge beauftragt. Die Erhebung umfasste neben einer
Flussverfolgung und einer Leistungsfähigkeitsberechnung der Knotenpunkte auch die Prüfung
der Straßenquerschnitte sowie eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Fazit der „ausführlichen Bestandsanalyse der verkehrlichen Situation im Untersuchungs-
gebiet wird deutlich, dass nach dem derzeitigen Stand der Regeln der Technik keine
verkehrlichen Maßnahmen notwendig sind. An keinem der untersuchten Knotenpunkte ist die
Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden kritisch und an keinem Straßenquerschnitt wurde
mehr Verkehr gezählt, als die Straße aufnehmen kann.“ Dennoch ist der ermittelte
Durchgangsverkehrsanteil an manchen Erhebungsstellten wie der Wilhelm-Leibl-Straße
erhöht. Die drei daraufhin vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen wurden anschließend
geprüft, allerdings erwiesen sich zwei davon als straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Die
dritte Maßnahme wäre eine Umgestaltung des Wilhelm-Leibl-Platzes für mehr Aufenthaltsqua-
lität. Inzwischen wurde seitens Mobilitätsreferat die Ampelschaltung entlang der Herterich-
straße optimiert, um die eigentlich für den Hauptverkehr vorgesehene Route für den MIV
attraktiver zu machen.
Umgehungsstraße:
Auch eine Umgehungsstraße im Süd-Westen wurde seitens des Mobilitätsreferats bereits
mehrfach analysiert. Untersucht wurde eine überregionale Straße, welche die im Netz bislang
fehlende West-Ost-Verbindung im Münchner Süden herstellt. Diese würde die Autobahn A 95
mit der Wolfratshauser Straße verbinden und somit parallel zur Achse aus Liesl-Karlstadt-
Straße und Herterichstraße verlaufen, um diese zu entlasten. Konkret würde die Tangente
südlich der Wohnbebauung an die Autobahn angeschlossen, über die Felder von Forstenried
führen und schließlich südlich des Waldfriedhofs Solln in die Wolfratshauser Straße münden.
Rein unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsentlastung kamen die Untersuchungen zu
folgendem Ergebnis:
Eine Umgehungsstraße würde zu einer Verkehrsverlagerung und somit zur Entlastung
einiger Straßen im Münchner Süden führen. Besonders auf der Wolfratshauser-, der
Aidenbach- und Herterichstraße würde die Verkehrsbelastung reduziert werden. Auch
der alte Ortskern von Forstenried mit der Liesl-Karlstadt-Straße könnte in geringerem
Umfang von einer Umfahrung profitieren.
Eine Umgehungsstraße wurde unter anderem als Erschließung des vormals geplanten
Wohngebiets Muttenthalerstraße (Bebauungsplan Nr. 1433) untersucht. Die Planung
für dieses Wohngebiet wird jedoch nicht weiterverfolgt, nachdem 2022 eine Petition
und ein Antrag des BA 19 eingereicht wurden, die 2024 zur Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens führten bzw. in die Anpassung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) münden (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
12413, beschlossen am 02.10.2024). Durch die Abkehr von der Planung des
Wohngebietes entfällt auch ein elementarer Teil der Begründung für den Bau der
Umgehungsstraße.
In Bezug auf die landschaftsplanerischen und freiraumbezogenen Aspekte schätzt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung eine Umgehungsstraße wie folgt ein:
„Für ein derartiges Vorhaben müsste auf Grünflächen im Süden Münchens zurück-
gegriffen werden, die einen maßgeblichen Teil der städtischen „grünen Infrastruktur“
darstellen und somit vielfältige ökologische und soziale Funktionen übernehmen. Der
FNP stellt für den Bereich neben zwei übergeordneten Grünbeziehungen und zwei
örtlichen Grünverbindungen v.a. diverse Flächen mit landschaftsplanerischen Zielen
dar (u.a. Allgemeine Grünflächen oder Flächen für die Landwirtschaft). Des Weiteren
liegen die für einen Straßenbau benötigten Flächen im Landschaftsschutzgebiet
„Gebiet um das Kloster Warnberg mit anschließenden Waldstücken in Richtung
Forstenried und Solln“. Zudem befinden sich im Umgriff diverse Biotopflächen sowie
über Bebauungsplanverfahren rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen.
Das Vorhaben liegt außerdem im Regionalen Grünzug. Diese sind Teil der
überörtlichen landschaftsräumlichen Gliederung und sollen über die im FNP
dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht durch größere Infrastrukturmaßnahmen
unterbrochen werden. Neben ihren ökologischen Funktionen dienen sie der
landschaftlichen Erholung. Daraus ergeben sich für diese Räume strenge Maßstäbe
bezüglich der Erhaltung und Weiterentwicklung von Grünfunktionen und der
Verhinderung weiterer Belastungen durch Baumaßnahmen, vor allem durch den
Ausbau von Verkehrsstraßen.
Schließlich wurden im März 2026 durch den Stadtrat die Leitideen und Empfehlungen
der freiraumbezogenen Masterplanung für Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel
beschlossen („Masterplanungen in den Münchner Parkmeilen, Ergebnisse für Südpark-
Warnberger Riedel sowie Fortsetzung der Planungen und Maßnahmen“,
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16021, VV, 25.03.2026). Parkmeilen verbinden die
großen Grünflächen der Stadt mit den Landschaftsräumen des Grüngürtels und
übernehmen zahlreiche Funktionen für Erholung, Natur- oder Klimaschutz. Die
Parkmeilen-Masterplanung empfiehlt für den Vorhabensbereich u.a. die Sicherung der
Feldflur als produktive Landschaft um das Kloster Warnberg, die Förderung...