(E) Übergeordnetes Verkehrskonzept für den Münchener Süden

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  • 26-32 _ V 00582_V 00582 Uebergeordnetes Verkehrskonzept BE.pdf
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  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 7..pdf
  • 20-26 _ E 03144_E 03144_Uebergeordnetes_Verkehrskonzept_MuenchenSued.pdf
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=== 26-32 _ V 00582_V 00582 Uebergeordnetes Verkehrskonzept BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01522 17 26560 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 [ LHM-Schutzbedarf: 2] Übergeordnetes Verkehrskonzept für den Münchener Süden BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00582 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 10.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03144 beschlossen. Darin wird aus Anlass der aktuellen Baustellen in der Wolfratshauser Straße und des zugleich eingeschränkten Betriebs der S-Bahnlinie S7 der Schleich- bzw. überregionale Durchgangsverkehr in Solln bemängelt und deshalb die Erstellung eines übergeordneten Verkehrskonzepts für den Münchner Süden bzw. den Landkreis durch die Landeshauptstadt München beantragt. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer Umgehungsstraße angeregt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Wie im Antrag beschrieben wird die Wolfratshauser Straße derzeit auf dem Abschnitt zwischen Siemensallee und der Einmündung Josephinenstraße nach vorangegangenen Maßnahmen der Fernwärmeerschließung und des Fernwärmeausbaus wiederhergestellt und im Zuge des- sen in ihrem Straßenquerschnitt neugeordnet und neugestaltet. Die Baumaßnahmen erfolgen unter einseitiger Sperrung des Kfz-Verkehrs. Der stadteinwärtige Kfz-Verkehr wird dement- sprechend über die Hofbrunnstraße umgeleitet. Auf diese Weise kann der (überregionale) Umleitungsverkehr außerhalb von kleineren Wohnstraßen geführt werden. Zugleich gelingt es, eine effiziente Umfahrungsmöglichkeit zu gewährleisten. Witterungsbedingt konnten die Bau- maßnahmen in der Wolfratshauser Straße nicht mehr in 2025 beendet werden. Die verbleiben- den Arbeiten werden nun im Frühjahr ausgeführt und voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlos- sen. Die S-Bahnlinie S7 ist nach Auskunft der Deutschen Bahn (DB) aufgrund der Sanierungs- bedürftigkeit der in weiten Teilen eingleisigen Gleistrasse seit einigen Jahren sehr betriebs- anfällig (Verspätungen, Zugausfälle). Eine umfassende Trassensanierung durch die Deutsche Bahn ist aus diesem Grund noch in den 2020er Jahren vorgesehen. Ein unmittelbarer Zusam- menhang zwischen der aktuellen Betriebsschwäche der S-Bahnlinie und dem Verkehrsauf- kommen in Solln lässt sich verkehrsfachlich allerdings nicht belegen. Unabhängig von zeitlich begrenzten Sondersituationen ist dem Mobilitätsreferat das Problem des zunehmenden Verkehrs im Münchner Süden bewusst. Gerade im 19. Stadtbezirk ist aufgrund größerer Entwicklungsprojekte in der kommenden Zeit mit einem Anstieg der Wohnbevölkerung sowie der Arbeitsplätze zu rechnen. In den letzten Jahren hat das Mobilitätsreferat mehrere verkehrliche Untersuchungen durch externe Gutachter anfertigen lassen, die sich den Themen Durchgangsverkehr und Schleichverkehr auf unterschiedlicher Maßstabsebene widmen. Umfassende Informationen zu den Ergebnissen dieser Untersuchungen stehen auf der Website der Landeshauptstadt München in der Rubrik Bezirksausschuss 19 - Mobilität zur Verfügung: https://stadt.muenchen.de/infos/bezirksausschuss19_mobilitaet.html Nachstehend ein Überblick: 2013 - 2018: Verkehrspolitisches Gesamtkonzept für den 19. Stadtbezirk Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried – Solln Diese Untersuchung wurde beauftragt, nachdem der Versuch gescheitert war, mithilfe eines Durchstichs der Stäblistraße bis zum Neurieder Kreisel den Ortskern von Solln zu entlasten. Das verkehrspolitische Gesamtkonzept diente der Erarbeitung alternativer Entlastungsmaß- nahmen, vor allem aufgrund des von Bürger*innen wahrgenommenen Durchgangsverkehrs. Zur Bestandsaufnahme wurde neben einer Verkehrsflussverfolgung und einer Verkehrsbe- fragung auch eine Bürgerwerkstatt durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil des Durchgangsverkehrs nach den erhobenen Zahlen eine untergeordnete Rolle spielt. Der Hauptanteil des Verkehrsaufkommens geht auf den Ziel- und Quellverkehr durch Fahrten von Pendler*innen zur Arbeit zurück, die im Bezirk auch enden. Im Vergleich der Messpunkte findet sich der größte Anteil des Durchgangsverkehrs auf der Herterichstraße, der sich aber ebenfalls im durchschnittlichen Bereich bewegt. Bezüglich des Schleichverkehrs zieht die Untersuchung das Fazit, "dass der bestehende Verkehr im Bezirk auf den [dafür] ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen stattfindet." Die "Grenzen der lokalen Handlungsmöglichkeiten und der geltenden Gesetze bezüglich der Lenkung der Verkehre durch das Stadtgebiet [sind] weitestgehend ausgeschöpft. Weitergehende Verbesserungen können nur über Veränderungen im Mobilitätsverhalten im gesamtstädtischen Kontext erreicht werden." Der demnach benötigte Umstieg auf andere Verkehrsmittel als das Auto ist ein zentrales Ziel der Mobilitätsstrategie 2035, welche der Stadtrat am 23.06.2021 beschlossen hat (Sitzungsvorlage 20-26 / V 03507). Die darin angestrebte Verkehrswende wird stadtweit und somit auch im BA 19 fortwährend vorangetrieben. Die Ergebnisse der Erhebungen sowie der Bürgerwerkstatt mündeten nach einem aufwändi- gen Prozess in mehreren Maßnahmenvorschlägen, zu denen neben einer attraktiveren Gestal- tung des ÖPNV als alternative Mobilitätsform, der Beauftragung einer Verkehrstechnischen Untersuchung für Solln (siehe unten) und der Ertüchtigung mehrerer Fuß- und Radwegverbin- dungen im Bezirk auch der Bau einer Umgehungsstraße im Südwesten von München gehört. Näheres dazu im Abschnitt „Umgehungsstraße“. 2024: Verkehrstechnische Untersuchung Solln Anlass der Untersuchung waren gehäufte Beschwerden zu den Themen Verkehrssicherheit, Durchgangs- und Schleichverkehr im Bereich Eberlestraße, Muttenthalerstraße, Wilhelm-Leibl- Straße, Melchiorstraße. Da Einzelmaßnahmen wenig erfolgreich waren, wurde eine Machbar- keitsstudie für Verbesserungsvorschläge beauftragt. Die Erhebung umfasste neben einer Flussverfolgung und einer Leistungsfähigkeitsberechnung der Knotenpunkte auch die Prüfung der Straßenquerschnitte sowie eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Fazit der „ausführlichen Bestandsanalyse der verkehrlichen Situation im Untersuchungs- gebiet wird deutlich, dass nach dem derzeitigen Stand der Regeln der Technik keine verkehrlichen Maßnahmen notwendig sind. An keinem der untersuchten Knotenpunkte ist die Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden kritisch und an keinem Straßenquerschnitt wurde mehr Verkehr gezählt, als die Straße aufnehmen kann.“ Dennoch ist der ermittelte Durchgangsverkehrsanteil an manchen Erhebungsstellten wie der Wilhelm-Leibl-Straße erhöht. Die drei daraufhin vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen wurden anschließend geprüft, allerdings erwiesen sich zwei davon als straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Die dritte Maßnahme wäre eine Umgestaltung des Wilhelm-Leibl-Platzes für mehr Aufenthaltsqua- lität. Inzwischen wurde seitens Mobilitätsreferat die Ampelschaltung entlang der Herterich- straße optimiert, um die eigentlich für den Hauptverkehr vorgesehene Route für den MIV attraktiver zu machen. Umgehungsstraße: Auch eine Umgehungsstraße im Süd-Westen wurde seitens des Mobilitätsreferats bereits mehrfach analysiert. Untersucht wurde eine überregionale Straße, welche die im Netz bislang fehlende West-Ost-Verbindung im Münchner Süden herstellt. Diese würde die Autobahn A 95 mit der Wolfratshauser Straße verbinden und somit parallel zur Achse aus Liesl-Karlstadt- Straße und Herterichstraße verlaufen, um diese zu entlasten. Konkret würde die Tangente südlich der Wohnbebauung an die Autobahn angeschlossen, über die Felder von Forstenried führen und schließlich südlich des Waldfriedhofs Solln in die Wolfratshauser Straße münden. Rein unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsentlastung kamen die Untersuchungen zu folgendem Ergebnis: Eine Umgehungsstraße würde zu einer Verkehrsverlagerung und somit zur Entlastung einiger Straßen im Münchner Süden führen. Besonders auf der Wolfratshauser-, der Aidenbach- und Herterichstraße würde die Verkehrsbelastung reduziert werden. Auch der alte Ortskern von Forstenried mit der Liesl-Karlstadt-Straße könnte in geringerem Umfang von einer Umfahrung profitieren. Eine Umgehungsstraße wurde unter anderem als Erschließung des vormals geplanten Wohngebiets Muttenthalerstraße (Bebauungsplan Nr. 1433) untersucht. Die Planung für dieses Wohngebiet wird jedoch nicht weiterverfolgt, nachdem 2022 eine Petition und ein Antrag des BA 19 eingereicht wurden, die 2024 zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens führten bzw. in die Anpassung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) münden (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12413, beschlossen am 02.10.2024). Durch die Abkehr von der Planung des Wohngebietes entfällt auch ein elementarer Teil der Begründung für den Bau der Umgehungsstraße. In Bezug auf die landschaftsplanerischen und freiraumbezogenen Aspekte schätzt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Umgehungsstraße wie folgt ein: „Für ein derartiges Vorhaben müsste auf Grünflächen im Süden Münchens zurück- gegriffen werden, die einen maßgeblichen Teil der städtischen „grünen Infrastruktur“ darstellen und somit vielfältige ökologische und soziale Funktionen übernehmen. Der FNP stellt für den Bereich neben zwei übergeordneten Grünbeziehungen und zwei örtlichen Grünverbindungen v.a. diverse Flächen mit landschaftsplanerischen Zielen dar (u.a. Allgemeine Grünflächen oder Flächen für die Landwirtschaft). Des Weiteren liegen die für einen Straßenbau benötigten Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Gebiet um das Kloster Warnberg mit anschließenden Waldstücken in Richtung Forstenried und Solln“. Zudem befinden sich im Umgriff diverse Biotopflächen sowie über Bebauungsplanverfahren rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen. Das Vorhaben liegt außerdem im Regionalen Grünzug. Diese sind Teil der überörtlichen landschaftsräumlichen Gliederung und sollen über die im FNP dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht durch größere Infrastrukturmaßnahmen unterbrochen werden. Neben ihren ökologischen Funktionen dienen sie der landschaftlichen Erholung. Daraus ergeben sich für diese Räume strenge Maßstäbe bezüglich der Erhaltung und Weiterentwicklung von Grünfunktionen und der Verhinderung weiterer Belastungen durch Baumaßnahmen, vor allem durch den Ausbau von Verkehrsstraßen. Schließlich wurden im März 2026 durch den Stadtrat die Leitideen und Empfehlungen der freiraumbezogenen Masterplanung für Parkmeile Südpark-Warnberger Riedel beschlossen („Masterplanungen in den Münchner Parkmeilen, Ergebnisse für Südpark- Warnberger Riedel sowie Fortsetzung der Planungen und Maßnahmen“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16021, VV, 25.03.2026). Parkmeilen verbinden die großen Grünflächen der Stadt mit den Landschaftsräumen des Grüngürtels und übernehmen zahlreiche Funktionen für Erholung, Natur- oder Klimaschutz. Die Parkmeilen-Masterplanung empfiehlt für den Vorhabensbereich u.a. die Sicherung der Feldflur als produktive Landschaft um das Kloster Warnberg, die Förderung...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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