(E) Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße

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  • 26-32 _ V 00649_V 00649 Parkverbot fuer Schwerlaster und Anhaenger auf der Graubuendener Strasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00649_V 00649 Parkverbot fuer Schwerlaster und Anhaenger auf der Graubuendener Strasse A.pdf
  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 11..pdf
  • 20-26 _ E 03142_E 03142_Parkverbot_Schwerlaster_Anhaenger.pdf
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=== 26-32 _ V 00649_V 00649 Parkverbot fuer Schwerlaster und Anhaenger auf der Graubuendener Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / 00649 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 beschlossen. Sie zielt darauf ab, in der Graubündener Straße das Parken für Schwerlaster und Anhänger mittels Beschilderung zu verbieten. Untermauert wird die Forderung insbesondere damit, dass Lastwägen aufgrund ihrer Breite entweder auf den angrenzenden baulichen Radweg auffahren oder die Fahrbahn insbesondere für den Linienbusverkehr stark behindernd einengen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die vorliegende Empfehlung ist inhaltlich nahezu identisch mit der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02304 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17498) aus der Bürgerversammlung vom 17.10.2024, auf deren Ausführungen vollumfänglich verwiesen wird. Tenor der durch das Mobilitätsreferat erarbeiteten Beschlussvorlage war seinerzeit folgender: Die Verkehrssicherheit in der Graubündner Straße zwischen Höhe Appenzeller Straße/ Engadiner Straße und Bellinzonastraße wurde überprüft. Für die Anordnung eines generellen „nur Pkw-Parkens“ in den Parkbuchten auf beiden Straßenseiten liegen aktuell keine hinreichenden verkehrsrechtlich relevanten Gründe vor. Verkehrsteilnehmer, die mit ihren großen bzw. zu breiten Fahrzeugenmit 2 Rädern auf dem Radweg mitparken, tun dies bewusst und begehen eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens auch sanktioniert wird. Der Bezirksausschuss hat der einschlägigen Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17498 am 16.09.2025 zugestimmt. Die vorliegende Empfehlung zum Anlass nehmend, hat das Mobilitätsreferat im Austausch mit der Polizei erneut eine Bewertung der Situation vorgenommen. Demnach liegen weiterhin keine für einen straßenverkehrsrechtlichen Eingriff notwendige besonderen Gefahrenlagen vor, die die Aufstellung parkverbietender Beschilderung rechtfertigen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 kann unter Maßgabe der Ausführungen weiterhin nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssituation in der Graubündener Straße wurde erneut überprüft. Es liegen unverändert keine Gründe für die Vornahme eines straßenverkehrsrechtlichen Eingriffs durch Beschilderung vor. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00649_V 00649 Parkverbot fuer Schwerlaster und Anhaenger auf der Graubuendener Strasse A.pdf === Anlage === B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 11..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03142 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00649 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03142_E 03142_Parkverbot_Schwerlaster_Anhaenger.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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