(E) Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern

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  • 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens BE.pdf
  • 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens A.pdf
  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 13..pdf
  • 20-26 _ E 01471_17_Antrag_oeff_Abstellen_von_E-Scootern.pdf
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=== 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens BE.pdf === Telefon: 0 233-24746 Mobilitätsreferat Geteilte und vernetzte Mobilität MOR-GB1.32 Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14653 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 Beschluss des Bezirksausschusses des 19 Stadtbezirkes - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 11.02.2024 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln hat am 26.10.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 beschlossen. Darin wird gefordert, dass die Landeshauptstadt München das verkehrsbehinderte Abstellen von E- Tretrollern beendet und die Anbieter hierzu ein Konzept vorlegen sollen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Wir gehen hiermit auf Ihre Ablehnung der ersten Beschlussvorlage und den zugehörigen Anmerkungen in Ihrem Schreiben vom 06.06.2024 sowie auf die Entwicklungen zu diesem Thema seit Juni 2024 ein: Bezüglich Ihrer Forderungen können wir Ihnen mitteilen, dass das Mobilitätsreferat das Problem gefährdend abgestellter E-Tretroller sehr ernst nimmt und hierzu wie untenstehend vermerkt Lösungen erarbeitet. Detaillierte Informationen zu Geteilten Abstellflächen (u.a. für E-Tretroller), Mobilitätspunkten und auch Carsharing-Stellflächen gingen dem Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks im Juni 2024 als „Teilstrategie Shared Mobility – Konzept für den Stadtbezirk 19“ über die Geschäftsstelle ein. Diese Informationen enthielten u.a. Definitionen und allg. Informationen zu geteilten Abstellflächen. Darüber hinaus wurden bereits detaillierte Verortungen, Informationen Seite 2 von 5 zu Aussehen, Gestaltung und Anzahl der Abstellflächen für den BA 19 vorgestellt. Am 08.08.2024 erhielt das Mobilitätsreferat dazu Rückmeldung, dass sich der BA 19 in seiner Sitzung am 06.08.2024 mit der Anhörung „Teilstrategie Shared Mobility – Konzept für den Stadtbezirk 19“ befasst und mehrheitlich die Stellungnahme der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat. Die in der Stellungnahme vermerkten Hinweise und Vorschläge wurden daraufhin eingehend vom Mobilitätsreferat geprüft. Der BA 19 hat hierzu Anfang Oktober vom Mobilitätsreferat eine Rückmeldung erhalten, in welcher die nun festgelegten Planungen aufgeführt sind. Die Flächen des BA 19 werden derzeit vom technischen Dienst vor Ort geprüft. Vorbehaltlich der Vor-Ort Prüfung sowie abhängig der Kapazitäten beim Baureferat und der Witterung sollen die Flächen gemäß den in den Informationsunterlagen angegebenen Zeiträumen umgesetzt werden. Das Mobilitätsreferat wird die Umsetzung von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität weiter beschleunigen, weshalb teilweise Standorte, die ursprünglich für 2025 angedacht waren auf 2024 vorgezogen werden und nachfragestarke Stadtbezirke nachverdichtet werden. Im Folgenden sind zudem allgemeine Informationen zum stadtweiten Vorgehen bezüglich Shared-Mobility und im Speziellen E-Tretroller aufgeführt. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München" vom November 2023, Sitzungsvorlage 20-26 / V 10861 den Grundstein für ein geordnetes Abstellen von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen in München gelegt. In der Landeshauptstadt München sollen künftig gemeinsam genutzte Mikromobilitätsangebote gebündelt und auf ausgewiesenen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden können. Diese sogenannten geteilten Abstellflächen sollen vor allem die Abstellsituation für gemeinsam genutzte Mikromobilitätsfahrzeuge (E-Tretroller, Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, E-Motorroller) verbessern und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und insbesondere für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen erhöhen. Potenzielle Standorte für zusätzliche geteilte Abstellflächen werden aus den Ergebnissen der Grundsatzuntersuchung Mikromobilität (https://muenchenunterwegs.de/angebote/grundsatzuntersuchung-mikromobilitaet- inmuenchen) abgeleitet. Der in dieser Studie entwickelte Potenzialscore bildet die Grundlage für die Verortung von geteilten Abstellflächen. Das Mobilitätsreferat prüft, welcher Abstellbedarf für diese Fahrzeuge im Stadtgebiet besteht und wie dieser im Einklang mit den Zielen der Stadt am besten gedeckt werden kann. Die Ausweitung der geteilten Abstellflächen erfolgt u.a. im Rahmen des Ausbaus der Mobilitätspunkte. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem Geofencing in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten Radius nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Ein Abstellfoto ist bei den in München tätigen Anbietern obligatorisch. In der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung, die alle Anbieter unterschrieben haben, ist dies unter Punkt „4 Aufstell- und Abstellstandorte“ geregelt: „Der Anbieter stellt sicher, dass die Vorgaben zum Abstellverhalten den Kund*innen in geeigneter Weise vermittelt werden und ergreift ausreichend (rechtlich zulässige) organisatorische und technische Maßnahmen, die zur Beachtung der Vorgaben beitragen. Dazu gehören insbesondere die Dokumentation des Abstellvorgangs durch Kund*innen mit einem Foto, die Entwicklung und Installation eines geeigneten Prüfmechanismus zur Kontrolle Seite 3 von 5 eines regelkonformen Abstellvorgangs und regelmäßige Rundgänge mit Sichtkontrollen.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023 kann entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Stadtbezirk 19 wurde im Juni und August bzgl. der Abstellflächen und Mobilitätspunkten informiert und am Planungsprozess beteiligt. Mit den vom Mobilitätsreferat bereitgestellten Informationen inklusive der detaillierten Planungen wird der Ausbau von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 19 weiter vorangetrieben. Vorbehaltlich der Vor-Ort Prüfung sowie abhängig der Kapazitäten werden die ersten Flächen bereits im Jahr 2025 umgesetzt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1.32 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens A.pdf === Betreff Abstellen von E-Scootern Die Stadt beendet das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern und verlangt dazu von den Firmen innerhalb von 4 Wochen ein überzeugendes Konzept, andernfalls wird der Betrieb untersagt. Begründung und Vorschlag: Das wilde Abstellen von Rollern ist immer wieder ein Ärgernis - nicht nur in der Innenstadt. Außerhalb der Innenstadt mag es Sinn machen, keine festen Abstellflächen zuzuweisen, damit die Flexibiltät des Systems bleiben kann. Die Firmen könnten etwa von jeder Nutzerin ein Foto vom Abstellen verlangen, eine spätere Bewegung des Rollers könnte über GPS festgestellt und damit nicht dem letzten Mieter angelastet werden. Falls aber feststeht, dass ein Scooter so abgestellt wurde, dass er den (Fußgänger-)Verkehr behindert, könnten die Firmen verpflichtet werden, für jedes "Falschparken" 50 € an die Stadt zu leisten, die wiederum von der Firma bei der letzten Mieterin abzubuchen wäre. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 13..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 26.10.2023 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14653 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01471_17_Antrag_oeff_Abstellen_von_E-Scootern.pdf === Betreff Abstellen von E-Scootern Die Stadt beendet das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern und verlangt dazu von den Firmen innerhalb von 4 Wochen ein überzeugendes Konzept, andernfalls wird der Betrieb untersagt. Begründung und Vorschlag: Das wilde Abstellen von Rollern ist immer wieder ein Ärgernis - nicht nur in der Innenstadt. Außerhalb der Innenstadt mag es Sinn machen, keine festen Abstellflächen zuzuweisen, damit die Flexibiltät des Systems bleiben kann. Die Firmen könnten etwa von jeder Nutzerin ein Foto vom Abstellen verlangen, eine spätere Bewegung des Rollers könnte über GPS festgestellt und damit nicht dem letzten Mieter angelastet werden. Falls aber feststeht, dass ein Scooter so abgestellt wurde, dass er den (Fußgänger-)Verkehr behindert, könnten die Firmen verpflichtet werden, für jedes "Falschparken" 50 € an die Stadt zu leisten, die wiederum von der Firma bei der letzten Mieterin abzubuchen wäre. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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