=== 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens BE.pdf ===
Telefon: 0 233-24746 Mobilitätsreferat
Geteilte und vernetzte Mobilität
MOR-GB1.32
Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen -
Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14653
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471
Beschluss des Bezirksausschusses des 19 Stadtbezirkes - Thalkirchen - Obersendling
- Forstenried - Fürstenried - Solln vom 11.02.2024
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln hat am 26.10.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 beschlossen. Darin
wird gefordert, dass die Landeshauptstadt München das verkehrsbehinderte Abstellen von E-
Tretrollern beendet und die Anbieter hierzu ein Konzept vorlegen sollen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Wir gehen hiermit auf Ihre Ablehnung der ersten Beschlussvorlage und den zugehörigen
Anmerkungen in Ihrem Schreiben vom 06.06.2024 sowie auf die Entwicklungen zu diesem
Thema seit Juni 2024 ein:
Bezüglich Ihrer Forderungen können wir Ihnen mitteilen, dass das Mobilitätsreferat das
Problem gefährdend abgestellter E-Tretroller sehr ernst nimmt und hierzu wie untenstehend
vermerkt Lösungen erarbeitet.
Detaillierte Informationen zu Geteilten Abstellflächen (u.a. für E-Tretroller), Mobilitätspunkten
und auch Carsharing-Stellflächen gingen dem Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks im Juni
2024 als „Teilstrategie Shared Mobility – Konzept für den Stadtbezirk 19“ über die
Geschäftsstelle ein. Diese Informationen enthielten u.a. Definitionen und allg. Informationen zu
geteilten Abstellflächen. Darüber hinaus wurden bereits detaillierte Verortungen, Informationen
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zu Aussehen, Gestaltung und Anzahl der Abstellflächen für den BA 19 vorgestellt.
Am 08.08.2024 erhielt das Mobilitätsreferat dazu Rückmeldung, dass sich der BA 19 in seiner
Sitzung am 06.08.2024 mit der Anhörung „Teilstrategie Shared Mobility – Konzept für den
Stadtbezirk 19“ befasst und mehrheitlich die Stellungnahme der SPD-Fraktion und Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat.
Die in der Stellungnahme vermerkten Hinweise und Vorschläge wurden daraufhin eingehend
vom Mobilitätsreferat geprüft. Der BA 19 hat hierzu Anfang Oktober vom Mobilitätsreferat eine
Rückmeldung erhalten, in welcher die nun festgelegten Planungen aufgeführt sind.
Die Flächen des BA 19 werden derzeit vom technischen Dienst vor Ort geprüft. Vorbehaltlich
der Vor-Ort Prüfung sowie abhängig der Kapazitäten beim Baureferat und der Witterung sollen
die Flächen gemäß den in den Informationsunterlagen angegebenen Zeiträumen umgesetzt
werden.
Das Mobilitätsreferat wird die Umsetzung von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität weiter
beschleunigen, weshalb teilweise Standorte, die ursprünglich für 2025 angedacht waren auf
2024 vorgezogen werden und nachfragestarke Stadtbezirke nachverdichtet werden.
Im Folgenden sind zudem allgemeine Informationen zum stadtweiten Vorgehen bezüglich
Shared-Mobility und im Speziellen E-Tretroller aufgeführt.
Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München"
vom November 2023, Sitzungsvorlage 20-26 / V 10861 den Grundstein für ein geordnetes
Abstellen von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen in München gelegt.
In der Landeshauptstadt München sollen künftig gemeinsam genutzte Mikromobilitätsangebote
gebündelt und auf ausgewiesenen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden
können. Diese sogenannten geteilten Abstellflächen sollen vor allem die Abstellsituation für
gemeinsam genutzte Mikromobilitätsfahrzeuge (E-Tretroller, Fahrräder, Pedelecs,
Lastenräder, E-Motorroller) verbessern und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen
und insbesondere für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen erhöhen.
Potenzielle Standorte für zusätzliche geteilte Abstellflächen werden aus den Ergebnissen der
Grundsatzuntersuchung Mikromobilität
(https://muenchenunterwegs.de/angebote/grundsatzuntersuchung-mikromobilitaet-
inmuenchen) abgeleitet. Der in dieser Studie entwickelte Potenzialscore bildet die Grundlage
für die Verortung von geteilten Abstellflächen. Das Mobilitätsreferat prüft, welcher
Abstellbedarf für diese Fahrzeuge im Stadtgebiet besteht und wie dieser im Einklang mit den
Zielen der Stadt am besten gedeckt werden kann.
Die Ausweitung der geteilten Abstellflächen erfolgt u.a. im Rahmen des Ausbaus der
Mobilitätspunkte. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem
Geofencing in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten
Radius nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können.
Ein Abstellfoto ist bei den in München tätigen Anbietern obligatorisch. In der Freiwilligen
Selbstverpflichtungserklärung, die alle Anbieter unterschrieben haben, ist dies unter Punkt „4
Aufstell- und Abstellstandorte“ geregelt:
„Der Anbieter stellt sicher, dass die Vorgaben zum Abstellverhalten den Kund*innen in
geeigneter Weise vermittelt werden und ergreift ausreichend (rechtlich zulässige)
organisatorische und technische Maßnahmen, die zur Beachtung der Vorgaben beitragen.
Dazu gehören insbesondere die Dokumentation des Abstellvorgangs durch Kund*innen mit
einem Foto, die Entwicklung und Installation eines geeigneten Prüfmechanismus zur Kontrolle
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eines regelkonformen Abstellvorgangs und regelmäßige Rundgänge mit Sichtkontrollen.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023 kann
entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel
Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Stadtbezirk 19 wurde im Juni und August bzgl. der Abstellflächen und
Mobilitätspunkten informiert und am Planungsprozess beteiligt. Mit den vom
Mobilitätsreferat bereitgestellten Informationen inklusive der detaillierten Planungen
wird der Ausbau von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 19
weiter vorangetrieben. Vorbehaltlich der Vor-Ort Prüfung sowie abhängig der
Kapazitäten werden die ersten Flächen bereits im Jahr 2025 umgesetzt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 26.10.2023 ist damit
gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Ludwig Weidinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried -
Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1.32
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 14653_V 14653 Beendigung verkehrsbehindernden Abstellens A.pdf ===
Betreff
Abstellen von E-Scootern
Die Stadt beendet das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern und
verlangt dazu von den Firmen innerhalb von 4 Wochen ein überzeugendes
Konzept, andernfalls wird der Betrieb untersagt. Begründung und Vorschlag:
Das wilde Abstellen von Rollern ist immer wieder ein Ärgernis - nicht nur in der
Innenstadt. Außerhalb der Innenstadt mag es Sinn machen, keine festen
Abstellflächen zuzuweisen, damit die Flexibiltät des Systems bleiben kann. Die
Firmen könnten etwa von jeder Nutzerin ein Foto vom Abstellen verlangen,
eine spätere Bewegung des Rollers könnte über GPS festgestellt und damit
nicht dem letzten Mieter angelastet werden. Falls aber feststeht, dass ein
Scooter so abgestellt wurde, dass er den (Fußgänger-)Verkehr behindert,
könnten die Firmen verpflichtet werden, für jedes "Falschparken" 50 € an die
Stadt zu leisten, die wiederum von der Firma bei der letzten Mieterin
abzubuchen wäre.
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage
=== B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 13..pdf ===
Datum: 11.06.2026
Telefon: +49 89 233 733883
Telefax: +49 89 233 12 733883
Email: ba19@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern
Beendigung des verkehrsbehindernden Abstellens von E-Scootern
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01471 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen vom 26.10.2023
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14653
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 10. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 01471_17_Antrag_oeff_Abstellen_von_E-Scootern.pdf ===
Betreff
Abstellen von E-Scootern
Die Stadt beendet das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern und
verlangt dazu von den Firmen innerhalb von 4 Wochen ein überzeugendes
Konzept, andernfalls wird der Betrieb untersagt. Begründung und Vorschlag:
Das wilde Abstellen von Rollern ist immer wieder ein Ärgernis - nicht nur in der
Innenstadt. Außerhalb der Innenstadt mag es Sinn machen, keine festen
Abstellflächen zuzuweisen, damit die Flexibiltät des Systems bleiben kann. Die
Firmen könnten etwa von jeder Nutzerin ein Foto vom Abstellen verlangen,
eine spätere Bewegung des Rollers könnte über GPS festgestellt und damit
nicht dem letzten Mieter angelastet werden. Falls aber feststeht, dass ein
Scooter so abgestellt wurde, dass er den (Fußgänger-)Verkehr behindert,
könnten die Firmen verpflichtet werden, für jedes "Falschparken" 50 € an die
Stadt zu leisten, die wiederum von der Firma bei der letzten Mieterin
abzubuchen wäre.
Antrag zum Themengebiet Verkehr