(E) Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße und Steinerstr…

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(E) Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße und Steinerstraße

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  • 26-32 _ V 00694_V 00694 Verkehrssicherheit der Kreuzung Floessergasse _ Toelzer Strasse und Steinerstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00694_V 00694 Verkehrssicherheit der Kreuzung Floessergasse _ Toelzer Strasse und Steinerstrasse A.pdf
  • B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 16..pdf
  • 20-26 _ E 03105_E 03105 Herstellung_Verkehrssicherheit_Kreuzung.pdf
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=== 26-32 _ V 00694_V 00694 Verkehrssicherheit der Kreuzung Floessergasse _ Toelzer Strasse und Steinerstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01522 17 26560 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße und Steinerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / 00694 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 Beschluss des Bezirksausschusses des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln hat am 29.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 beschlossen. Darin wird die Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße / Steinerstraße beantragt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Thema Verkehrssicherheit ist ein zentrales Anliegen der Landeshauptstadt München. Am 25. April 2018 hat der Stadtrat die „Vision Zero“ als Grundlage und strategisches Ziel der Münchner Verkehrssicherheitsarbeit beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10837). Das bedeutet, dass es keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr geben soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wird in München nach und nach eine Verkehrsinfrastruktur geschaf- fen, die intuitiv sicheres Verhalten fördert und Fehler verzeiht. Im Fokus der Vision Zero stehen dabei besonders vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen, zu denen auch Kinder gehören. Die Kreuzung zwischen der Flößergasse, der Tölzer Straße und der Steinerstraße liegt in einem Viertel, das in den letzten Jahren einen Nutzungswandel von Industrie hin zu Wohnen und Gewerbe erfahren hat. Im Umfeld des Knotenpunktes befinden sich neben drei Kitas auch die Neuhof-Schulen sowie die im Antrag benannte Grundschule Boschetsrieder Straße. Dementsprechend sind dort viele schutzbedürftige Nutzergruppen unterwegs. Die Situation vor Ort ist den Mitarbeitenden der Verwaltung bereits bekannt. Die letzten Ortsbesichtigungen fanden am 29.01.2026 und zuvor am 21.02.2025 statt. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist der Knotenpunkt objektiv als sicher einzustufen. Die Polizei teilte uns auf Anfrage Folgendes mit: „Unsere umfassende Recherche hat an der Kreuzung ein recht unauffälliges Unfallbild ergeben. Seit 2017 gab es dort insbesondere keinen Verkehrsunfall mit Beteiligung von Fußgänger*innen oder (Schul-)Kindern. Die registrierten Unfälle sind primär auf Vorfahrtsverstöße durch PKW zurückzuführen, eine auffällige Häufung stellen wir auch hier nicht fest. Anhand der Unfallzahlen können wir keine besondere Gefahrensituation feststellen. Besondere Beschwerden in diesem Bereich sind ebenso nicht bekannt.“ Auch, wenn die Kreuzung objektiv als sicher eingeschätzt wird, ist dem Mobilitätsreferat durchaus bewusst, dass der bauliche Zustand der Kreuzung mangelhaft und die verkehrliche Infrastruktur für das mittlerweile entstandene Umfeld nicht mehr zeitgemäß ist. Wir teilen deshalb die Auffassung, dass der öffentliche Straßenraum aufgrund der Nutzungsänderung von Industrie zu Wohnen / Gewerbe und der veralteten Straßenquerschnitte einer Neuordnung bedarf. Bislang gibt es für dieses Vorhaben folgenden Sachstand: Nördlicher Teil: Für den nördlichen Kreuzungsbereich existiert bereits eine Planung. Er ist Teil eines Bauvorhabens zur Neugestaltung der Flößergasse und Zechstraße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01909 vom 11.11.2020). Das Baureferat erarbeitet in Abstimmung mit weiteren Referaten derzeit eine detaillierte Gesamtkonzeption des Straßenzuges Flößergasse / Zechstraße sowie des Neuhofener Platzes. Aktuell befindet sich das Projekt in der Entwurfsplanung. Im Zuge der Maßnahme soll die Querungsstrecke über die Flößergasse durch vorgezogene Aufstellflächen verkürzt und somit die vorliegende Querungssituation deutlich verbessert werden. Südlicher Teil: Für den restlichen Kreuzungsbereich sowie die Steinerstraße und die Tölzer Straße im Abschnitt zwischen Steiner Straße und Boschetsrieder Straße läuft derzeit eine erste Prüfung einer im Kreuzungsbereich analog wirksamen Baumaßnahme. Die Maßnahme wurde hinsichtlich der Finanzierung für das Eckdatenverfahren (Anmeldung und Planung von Haushaltsmitteln) angemeldet. Sollte der Stadtrat der Finanzierung zustimmen, so wird noch dieses Jahr die Planung finalisiert und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 29.10.2025 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: a. Eine Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs ist bereits beschlossen. b. Eine Umgestaltung des südlichen Kreuzungsbereichs wird geprüft. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 29.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 19 - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.141 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00694_V 00694 Verkehrssicherheit der Kreuzung Floessergasse _ Toelzer Strasse und Steinerstrasse A.pdf === Anlage === B 19_VG 10.06.2026 oeff. 5 16..pdf === Datum: 11.06.2026 Telefon: +49 89 233 733883 Telefax: +49 89 233 12 733883 Email: ba19@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße und Steinerstraße Neuordnung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit der Kreuzung Flößergasse / Tölzer Straße und Steinerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03105 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen vom 29.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00694 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 10. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03105_E 03105 Herstellung_Verkehrssicherheit_Kreuzung.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

10.06.2026 um 19:00 Uhr

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