(Antrag) Lkw-Durchfahrtsverbot in der Steinmetzstraße

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  • 26-32 _ T 004471_2026-08-04_5.6_Antrag_oeff_Lkw-Durchfahrtsverbot_in_der_Steinmetzstrasse2.pdf
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=== 26-32 _ T 004471_2026-08-04_5.6_Antrag_oeff_Lkw-Durchfahrtsverbot_in_der_Steinmetzstrasse2.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Markus Salzinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 23.07.2026 Antrag Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für die Steinmetzstraße ein Lkw-Durchfahrtsverbot (ausgenommen Anliegerverkehr und Lieferverkehr, soweit erforderlich) anzuordnen. Begründung: Die Steinmetzstraße weist aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten eine geringe Fahrbahnbreite auf. Der Straßenraum ist durch beidseitige Parkmöglichkeiten, Gehwege sowie die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende stark eingeengt. Bereits der Begegnungsverkehr zwischen Pkw gestaltet sich teilweise schwierig. Besonders problematisch ist die Durchfahrt von Lastkraftwagen. Diese benötigen aufgrund ihrer Fahrzeugbreite und ihres Wendekreises deutlich mehr Verkehrsraum. Häufig müssen andere Verkehrsteilnehmende ausweichen oder anhalten, wodurch unübersichtliche und potenziell gefährliche Situationen entstehen. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen verschlechtert sich dadurch die Verkehrssicherheit erheblich. Darüber hinaus ist die Steinmetzstraße keine Straße, die für den allgemeinen Lkw- Durchgangsverkehr ausgelegt ist. Ein wesentlicher Teil des Schwerverkehrs dient nicht der Erschließung der Straße selbst, sondern nutzt sie als Abkürzung oder Ausweichroute. Dieser Durchgangsverkehr belastet die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm, Erschütterungen und Abgase. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot, mit Ausnahmen für Anlieger- und notwendigen Lieferverkehr, würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Wohnqualität nachhaltig stärken, ohne die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke einzuschränken. Vor diesem Hintergrund wird die Landeshauptstadt München gebeten, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Lkw-Durchfahrtsverbot zu prüfen und dieses zeitnah umzusetzen.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

04.08.2026 um 19:00 Uhr

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