(Antrag) Verbesserung der Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg Baierbrunner Straße

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  • 26-32 _ T 004800_2026-08-04_5.9N_Antrag_Verbesserung_Sichtbeziehungen_Fussgaengerueberweg_Radfurt_BaierbrunnerStr.pdf
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=== 26-32 _ T 004800_2026-08-04_5.9N_Antrag_Verbesserung_Sichtbeziehungen_Fussgaengerueberweg_Radfurt_BaierbrunnerStr.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Markus Salzinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 28.07.2026 Antrag Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München, die Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg mit unmittelbar angrenzender Radfurt südlich der Baierbrunner Straße 55 durch die Anordnung zusätzlicher Haltverbote zu verbessern. Hierzu sollen die vier jeweils unmittelbar anschließenden Stellplätze entfallen. Auf der südöstlichen Seite sollen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwei Stellplätze entfallen. Die freizuhaltenden Bereiche sollen zusätzlich durch Sperrflächen markiert werden, um die Sichtfelder dauerhaft freizuhalten und ein verbotswidriges Abstellen von Fahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Die derzeit bis unmittelbar an den Querungsbereich heranreichenden Parkstände schränken die Sichtbeziehungen zwischen dem Kfz-Verkehr und querenden Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden erheblich ein. Insbesondere parkende Fahrzeuge erschweren es Kraftfahrzeugführenden, Personen, die den Fußgängerüberweg oder die unmittelbar daneben verlaufende Radfurt nutzen, rechtzeitig zu erkennen. Umgekehrt können auch querende Verkehrsteilnehmende den herannahenden Kfz-Verkehr häufig erst verspätet wahrnehmen. Der Fußgängerüberweg wird von einer unmittelbar angrenzenden Radfurt begleitet. Während Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Zebrastreifen bevorrechtigt sind, gilt dies für den Radverkehr auf der Radfurt nicht. Die unmittelbare räumliche Nähe beider Querungsanlagen kann jedoch zu Missverständnissen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung führen. Gute Sichtbeziehungen sind deshalb von besonderer Bedeutung, damit alle Verkehrsteilnehmenden frühzeitig aufeinander reagieren können. Durch den Entfall der unmittelbar an den Querungsbereich angrenzenden Stellplätze werden die erforderlichen Sichtfelder deutlich verbessert. Die zusätzliche Markierung der freizuhaltenden Bereiche mittels Sperrflächen verdeutlicht, dass diese Flächen aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft von haltenden und parkenden Fahrzeugen freizuhalten sind. Die Maßnahme entspricht dem Grundgedanken der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), wonach an Fußgängerüberwegen ausreichende Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und querenden Personen sicherzustellen sind. Ebenso sehen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) vor, dass Radfurten so gestaltet werden, dass frühzeitige Sichtkontakte zwischen dem Kfz- Verkehr und dem Radverkehr gewährleistet sind. Die beantragte Freihaltung der Sichtdreiecke trägt diesen anerkannten Regelwerken Rechnung und erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Verlust von insgesamt fünf Stellplätzen ist angesichts des erheblichen Sicherheitsgewinns an dieser stark frequentierten Querungsstelle angemessen und verhältnismäßig.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

04.08.2026 um 19:00 Uhr

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