Verbesserung der Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg Baierbrunner Straße

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=== 26-32 _ B 00260_B00000_Verbesserung_Sichtbeziehungen_BaierbrunnerStr.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Markus Salzinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 28.07.2026 Antrag Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München, die Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg mit unmittelbar angrenzender Radfurt südlich der Baierbrunner Straße 55 durch die Anordnung zusätzlicher Haltverbote zu verbessern. Hierzu sollen die vier jeweils unmittelbar anschließenden Stellplätze entfallen. Auf der südöstlichen Seite sollen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwei Stellplätze entfallen. Die freizuhaltenden Bereiche sollen zusätzlich durch Sperrflächen markiert werden, um die Sichtfelder dauerhaft freizuhalten und ein verbotswidriges Abstellen von Fahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Die derzeit bis unmittelbar an den Querungsbereich heranreichenden Parkstände schränken die Sichtbeziehungen zwischen dem Kfz-Verkehr und querenden Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden erheblich ein. Insbesondere parkende Fahrzeuge erschweren es Kraftfahrzeugführenden, Personen, die den Fußgängerüberweg oder die unmittelbar daneben verlaufende Radfurt nutzen, rechtzeitig zu erkennen. Umgekehrt können auch querende Verkehrsteilnehmende den herannahenden Kfz-Verkehr häufig erst verspätet wahrnehmen. Der Fußgängerüberweg wird von einer unmittelbar angrenzenden Radfurt begleitet. Während Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Zebrastreifen bevorrechtigt sind, gilt dies für den Radverkehr auf der Radfurt nicht. Die unmittelbare räumliche Nähe beider Querungsanlagen kann jedoch zu Missverständnissen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung führen. Gute Sichtbeziehungen sind deshalb von besonderer Bedeutung, damit alle Verkehrsteilnehmenden frühzeitig aufeinander reagieren können. Durch den Entfall der unmittelbar an den Querungsbereich angrenzenden Stellplätze werden die erforderlichen Sichtfelder deutlich verbessert. Die zusätzliche Markierung der freizuhaltenden Bereiche mittels Sperrflächen verdeutlicht, dass diese Flächen aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft von haltenden und parkenden Fahrzeugen freizuhalten sind. Die Maßnahme entspricht dem Grundgedanken der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), wonach an Fußgängerüberwegen ausreichende Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und querenden Personen sicherzustellen sind. Ebenso sehen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) vor, dass Radfurten so gestaltet werden, dass frühzeitige Sichtkontakte zwischen dem Kfz- Verkehr und dem Radverkehr gewährleistet sind. Die beantragte Freihaltung der Sichtdreiecke trägt diesen anerkannten Regelwerken Rechnung und erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Verlust von insgesamt fünf Stellplätzen ist angesichts des erheblichen Sicherheitsgewinns an dieser stark frequentierten Querungsstelle angemessen und verhältnismäßig. === 26-32 _ B 00260_B 00260_Verbesserung_Sichtbeziehungen_BaierbrunnerStr_AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 80313 München schulwegsicherheit.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln Unterausschuss Mobilität Herrn Vorsitzenden Markus Salzinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 18.08.2026 Baierbrunner Straße – Verbesserung der Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg Sehr geehrter Herr Salzinger, wir haben die o.g. Anfrage vom Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes vom 28.07.2026 erhalten und können Ihnen heute hierzu Folgendes mitteilen: Der thematisierte Fußgängerüberweg in der Baierbrunner Straße wurde im Jahr 2014 aus Gründen der Schulwegsicherheit eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die baulichen Aufstellflächen für die Fußgänger*innen, sowie die Querungsstelle für den Radverkehr vorhanden. Im Zuge der Einrichtung des Fußgängerüberweges wurde die östliche Aufstellfläche nach Süden verlängert. Gleichzeitig wurde zu schulrelevanten Zeiten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Im Jahr 2024 wurde darüber hinaus, jeweils aus Fahrtrichtung kommend, vor dem Fußgängerüberweg das Parken auf PKW beschränkt. Das Parken in dem Abschnitt der Baierbrunner Straße erfolgt in Parkbuchten. Darüber hinaus wurde beidseitig ein Radschutzstreifen eingerichtet. Die Baierbrunner Straße verläuft in diesem Bereich geradeaus. Der Fußgängerüberweg ist vom Fahrverkehr rechtzeitig erkennbar. Im Jahr 2019 wurde zudem jeweils vor dem Fußgängerüberweg eine Gefahrzeichenbeschilderung aufgestellt. Das Vorhandensein von Aufstellflächen ermöglicht es den querungswilligen Fußgänger*innen bis an den Fahrbahnrand zu treten und den Fahrverkehr zu beobachten. Die hierbei erforderlichen Sichtweiten gem. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden eingehalten. Aufgrund der zur schulrelevanten Zeit geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist eine Sichtweite von 30 m zwischen dem Fuß- und Fahrverkehr nach der R-FGÜ 2001 ausreichend. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Da der Radverkehr an dieser Stelle ggü. dem Fahrverkehr wartungspflichtig ist, handelt es sich nicht um eine Radwegfurt im eigentlichen Sinne. Die Wartepflicht ist eindeutig durch Beschilderung (Zeichen 205 StVO), sowie Markierung einer Haltlinie (Zeichen 293 StVO) gekennzeichnet. Die Sichtweiten für wartende Radfahrer*innen beträgt gem. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 03) ebenfalls 30 m auf den ankommenden Fahrverkehr. Diese Sichtbeziehungen sind hier ebenfalls eingehalten. Nördlich des Fußgängerüberweges wurde auf der Ostseite zwischenzeitlich eine Abstellanlage für Fahrräder und elektrische Kleinstfahrzeuge eingerichtet. Dies verbessert die Sichtbeziehungen zwischen den Querenden und dem Fahrverkehr zusätzlich. Die vom Bezirksausschuss geforderte Verbesserung der Sichtbeziehungen ist an dieser Örtlichkeit nicht erforderlich, da die notwendigen Sichtweiten, sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr, eingehalten sind. Insbesondere der Radverkehr muss bereits durch die bestehende Wartepflicht anhalten und ggf. den Fahrverkehr passieren lassen. Auch dem querungswilligen Fußverkehr ist es zumutbar, dass dieser, zwecks „Blickkontakt“ mit dem Fahrverkehr, kurz anhalten muss. Fazit: Das Mobilitätsreferat – Unterabteilung Schulwegsicherheit – sieht aus o.g. Gründen keine Notwendigkeit für verkehrsrechtliche Maßnahmen, insbesondere für zusätzliche Haltverbote in der unmittelbaren Nähe des thematisierten Fußgängerüberweges. Mit freundlichen Grüßen Team Schulwegsicherheit

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

08.09.2026 um 19:00 Uhr

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