=== 26-32 _ B 00260_B00000_Verbesserung_Sichtbeziehungen_BaierbrunnerStr.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Unterausschuss
Mobilität
Vorsitzender
Markus Salzinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-733883
Telefax: (089) 233-12-733883
E-Mail: ba19@muenchen.de
Homepage: www.ba19.de
München, 28.07.2026
Antrag
Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München, die Sichtbeziehungen am
Fußgängerüberweg mit unmittelbar angrenzender Radfurt südlich der Baierbrunner Straße 55
durch die Anordnung zusätzlicher Haltverbote zu verbessern.
Hierzu sollen die vier jeweils unmittelbar anschließenden Stellplätze entfallen. Auf der
südöstlichen Seite sollen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwei Stellplätze entfallen.
Die freizuhaltenden Bereiche sollen zusätzlich durch Sperrflächen markiert werden, um die
Sichtfelder dauerhaft freizuhalten und ein verbotswidriges Abstellen von Fahrzeugen wirksam
zu verhindern.
Begründung:
Die derzeit bis unmittelbar an den Querungsbereich heranreichenden Parkstände schränken
die Sichtbeziehungen zwischen dem Kfz-Verkehr und querenden Fußgängerinnen und
Fußgängern sowie Radfahrenden erheblich ein. Insbesondere parkende Fahrzeuge
erschweren es Kraftfahrzeugführenden, Personen, die den Fußgängerüberweg oder die
unmittelbar daneben verlaufende Radfurt nutzen, rechtzeitig zu erkennen. Umgekehrt können
auch querende Verkehrsteilnehmende den herannahenden Kfz-Verkehr häufig erst verspätet
wahrnehmen.
Der Fußgängerüberweg wird von einer unmittelbar angrenzenden Radfurt begleitet. Während
Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Zebrastreifen bevorrechtigt sind, gilt dies für den
Radverkehr auf der Radfurt nicht. Die unmittelbare räumliche Nähe beider Querungsanlagen
kann jedoch zu Missverständnissen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung führen. Gute
Sichtbeziehungen sind deshalb von besonderer Bedeutung, damit alle Verkehrsteilnehmenden
frühzeitig aufeinander reagieren können.
Durch den Entfall der unmittelbar an den Querungsbereich angrenzenden Stellplätze werden
die erforderlichen Sichtfelder deutlich verbessert. Die zusätzliche Markierung der
freizuhaltenden Bereiche mittels Sperrflächen verdeutlicht, dass diese Flächen aus Gründen
der Verkehrssicherheit dauerhaft von haltenden und parkenden Fahrzeugen freizuhalten sind.
Die Maßnahme entspricht dem Grundgedanken der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), wonach an Fußgängerüberwegen ausreichende
Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und querenden Personen
sicherzustellen sind. Ebenso sehen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
vor, dass Radfurten so gestaltet werden, dass frühzeitige Sichtkontakte zwischen dem Kfz-
Verkehr und dem Radverkehr gewährleistet sind. Die beantragte Freihaltung der Sichtdreiecke
trägt diesen anerkannten Regelwerken Rechnung und erhöht die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden.
Der Verlust von insgesamt fünf Stellplätzen ist angesichts des erheblichen Sicherheitsgewinns
an dieser stark frequentierten Querungsstelle angemessen und verhältnismäßig.
=== 26-32 _ B 00260_B 00260_Verbesserung_Sichtbeziehungen_BaierbrunnerStr_AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
80313 München
schulwegsicherheit.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes
Thalkirchen – Obersendling – Forstenried –
Fürstenried – Solln
Unterausschuss Mobilität
Herrn Vorsitzenden
Markus Salzinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
18.08.2026
Baierbrunner Straße – Verbesserung der Sichtbeziehungen am Fußgängerüberweg
Sehr geehrter Herr Salzinger,
wir haben die o.g. Anfrage vom Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes vom 28.07.2026
erhalten und können Ihnen heute hierzu Folgendes mitteilen:
Der thematisierte Fußgängerüberweg in der Baierbrunner Straße wurde im Jahr 2014 aus
Gründen der Schulwegsicherheit eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die
baulichen Aufstellflächen für die Fußgänger*innen, sowie die Querungsstelle für den
Radverkehr vorhanden. Im Zuge der Einrichtung des Fußgängerüberweges wurde die östliche
Aufstellfläche nach Süden verlängert. Gleichzeitig wurde zu schulrelevanten Zeiten eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Im Jahr 2024 wurde darüber hinaus,
jeweils aus Fahrtrichtung kommend, vor dem Fußgängerüberweg das Parken auf PKW
beschränkt.
Das Parken in dem Abschnitt der Baierbrunner Straße erfolgt in Parkbuchten. Darüber hinaus
wurde beidseitig ein Radschutzstreifen eingerichtet. Die Baierbrunner Straße verläuft in
diesem Bereich geradeaus. Der Fußgängerüberweg ist vom Fahrverkehr rechtzeitig
erkennbar. Im Jahr 2019 wurde zudem jeweils vor dem Fußgängerüberweg eine
Gefahrzeichenbeschilderung aufgestellt.
Das Vorhandensein von Aufstellflächen ermöglicht es den querungswilligen Fußgänger*innen
bis an den Fahrbahnrand zu treten und den Fahrverkehr zu beobachten. Die hierbei
erforderlichen Sichtweiten gem. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden eingehalten. Aufgrund der zur schulrelevanten
Zeit geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist eine Sichtweite von 30 m zwischen dem
Fuß- und Fahrverkehr nach der R-FGÜ 2001 ausreichend.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Da der Radverkehr an dieser Stelle ggü. dem Fahrverkehr wartungspflichtig ist, handelt es sich
nicht um eine Radwegfurt im eigentlichen Sinne. Die Wartepflicht ist eindeutig durch
Beschilderung (Zeichen 205 StVO), sowie Markierung einer Haltlinie (Zeichen 293 StVO)
gekennzeichnet. Die Sichtweiten für wartende Radfahrer*innen beträgt gem. Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 03) ebenfalls 30 m auf den ankommenden Fahrverkehr. Diese
Sichtbeziehungen sind hier ebenfalls eingehalten.
Nördlich des Fußgängerüberweges wurde auf der Ostseite zwischenzeitlich eine Abstellanlage
für Fahrräder und elektrische Kleinstfahrzeuge eingerichtet. Dies verbessert die
Sichtbeziehungen zwischen den Querenden und dem Fahrverkehr zusätzlich.
Die vom Bezirksausschuss geforderte Verbesserung der Sichtbeziehungen ist an dieser
Örtlichkeit nicht erforderlich, da die notwendigen Sichtweiten, sowohl für den Fuß- als auch für
den Radverkehr, eingehalten sind. Insbesondere der Radverkehr muss bereits durch die
bestehende Wartepflicht anhalten und ggf. den Fahrverkehr passieren lassen. Auch dem
querungswilligen Fußverkehr ist es zumutbar, dass dieser, zwecks „Blickkontakt“ mit dem
Fahrverkehr, kurz anhalten muss.
Fazit:
Das Mobilitätsreferat – Unterabteilung Schulwegsicherheit – sieht aus o.g. Gründen keine
Notwendigkeit für verkehrsrechtliche Maßnahmen, insbesondere für zusätzliche Haltverbote in
der unmittelbaren Nähe des thematisierten Fußgängerüberweges.
Mit freundlichen Grüßen
Team Schulwegsicherheit