Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ B 00096_B00096_Einschraenkung_LKW_Parken.pdf
  • 26-32 _ B 00096_B 00096_Einschraenkung_LKW_Parken AS.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ B 00096_B00096_Einschraenkung_LKW_Parken.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Markus Salzinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 02.07.2026 Antrag Der Bezirksausschuss beantragt, in der Graubündner Straße im Abschnitt zwischen der Engadiner Straße und der Forst-Kasten-Allee eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „Nur PKW“ (Beschränkung der Parkberechtigung auf Personenkraftwagen) anzuordnen. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt befindet sich im unmittelbaren Umfeld mehrerer Schulen und wird regelmäßig von zahlreichen Schülerinnen und Schülern auf ihrem Schulweg genutzt. Der Bezirksausschuss sieht dort weiterhin eine erhebliche Gefährdung der Schulwegsicherheit. Insbesondere kommt es regelmäßig vor, dass Lastkraftwagen in diesem Bereich parken. Aufgrund ihrer Fahrzeuggröße ragen diese teilweise in den Radweg hinein oder beeinträchtigen dessen Nutzung erheblich. Darüber hinaus versperren die abgestellten Lkw die Sichtbeziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie dem fließenden Verkehr auf der Graubündner Straße. Kinder können herannahende Fahrzeuge dadurch erst sehr spät erkennen; umgekehrt werden sie von den Kraftfahrzeugführenden ebenfalls erst verspätet wahrgenommen. Hierdurch entsteht eine vermeidbare Gefahrenlage. Die bislang ergriffenen Maßnahmen reichen nach Auffassung des Bezirksausschusses nicht aus, um die bestehenden Sicherheitsrisiken wirksam zu minimieren. Durch die Anordnung „Nur PKW“ würden Lastkraftwagen aus diesem sensiblen Bereich ausgeschlossen und die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit für den Radverkehr, insbesondere für den Schulweg, deutlich verbessert. Darüber hinaus wäre ein Verstoß gegen die angeordnete Parkbeschränkung bußgeldbewehrt. Dies würde die Einhaltung der Regelung zusätzlich fördern und eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit bewirken. Der Bezirksausschuss bittet die Verwaltung daher, die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und die entsprechende Anordnung zeitnah umzusetzen. === 26-32 _ B 00096_B 00096_Einschraenkung_LKW_Parken AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 schulwegsicherheit.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Herr Dr. Weidinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.09.2026 Parkverbot für Schwerlaster und Anhänger auf der Graubündener Straße BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00096 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen- Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, zu Ihrem Antrag vom 07.07.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Mobilitätsreferat hat den o.g. BA-Antrag zum Anlass genommen, sich die verkehrliche Situation in der Graubündner Straße anzuschauen. Hierzu fand am 24.09.2026 eine Ortsbesichtigung statt. Die im BA-Antrag vorgebrachten Probleme bzgl. des Parkens von LKW konnte nur sehr vereinzelt festgestellt werden. Der Radweg war auf der gesamten Strecke und auf beiden Seiten nutzbar, auch wenn es einzelne Verengungen durch parkende Fahrzeuge gab. An den Querungsstellen waren die Sichtbeziehungen durchweg gegeben. Gefährdungen durch abgestellte Fahrzeuge und Anhänger konnten nicht beobachtet werden. Die Auswertung der Unfallstatistik für den Zeitraum 01.01.2022 bis 24.09.2026 ergab, dass in diesem Zeitraum lediglich ein Unfall im Zusammenhang mit der Querung der Graubündener Straße registriert wurde. Bei diesem Unfall überquerte eine 12-Jährige die Graubündener Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Unfall ereignete sich auf Höhe der MVG- Haltestelle Bellinzonastraße. Aufgrund der baulichen Ausgestaltung der Haltestelle sind die Sichtbeziehungen zwischen Querenden und dem Fahrverkehr gegeben. Zur Querung der Graubündener Straße steht für die Schüler*innen eine Fußgängerampel auf Höhe des Pontresinaweges zur Verfügung. Durch das Mobilitätsreferat wurden in der Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit umgesetzt. So gilt im Bereich der Fußgängerampel (Pontresinaweg) Tempo 30 während der Schulzeiten. Zusätzlich wurde dort eine Gefahrzeichenbeschilderung aufgestellt. Das Parken im unmittelbaren Bereich der Ampel wurde auf PKW beschränkt. Auch im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz in der Graubündener Straße 102 (Bezirkssportanlage Fürstenried) wurde das Parken auf PKW beschränkt. Alle umgesetzten Maßnahmen haben die Schulwegsicherheit für zu Fuß gehende und Rad fahrende Schüler*innen verbessert. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind aus Sicht des Mobilitätsreferates nicht erforderlich und nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch rechtlich nicht umsetzbar. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Schulwegsicherheit

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

06.10.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar