=== 26-32 _ B 00098_B00098_Einfuehrung_Tempo30_Pognerstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Vorsitzender
Dr. Ludwig Weidinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-733883
Telefax: (089) 233-12-733885
E-Mail: ba19@muenchen.de
München, 07.07.2026
Einführung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in
der Pognerstraße (Abschnitt Pullacher Platz bis Schäftlarnstraße)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BA 19 hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 den anliegenden Bürgerantrag einstimmig
beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Ludwig Weidinger
Vorsitzender
Antrag an den Bezirksausschuss 19
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
München, 29. Juni 2026
Betreff:
Einführung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der
Pognerstraße
Antrag
Der Bezirksausschuss 19 möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München – Mobilitätsreferat – wird aufgefordert, für die
Pognerstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Tempo 30)
anzuordnen und zeitnah umzusetzen.
Hilfsweise: Sollte eine vollflächige streckenbezogene Anordnung aus
verkehrsrechtlichen Gründen auf der Gesamtlänge nicht sofort
möglich sein, ist die Begrenzung prioritär als Lückenschluss zwischen den privilegierten
Abschnitten der sozialen Einrichtungen sowie aus Gründen des Lärm- und
Denkmalschutzes zu prüfen und anzuordnen.
Begründung
Die Pognerstraße ist dem untergeordneten Straßennetz mit überwiegender
Quartierserschließungsfunktion zuzuordnen. Sie dient primär dem Ziel- und
Quellverkehr der angrenzenden Wohnbebauung. Im engmaschigen Zusammenspiel von
Wohnnutzung, dichtem Fuß- und Radverkehr, starkem Freizeitverkehr (Isarnähe) sowie
Lieferverkehr bestehen hier akut erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherheit und
den Gesundheitsschutz.
Die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der
Regelgeschwindigkeit sind aus folgenden Gründen gegeben:
1. Die neue StVO-Novelle (Erleichterungen für Kommunen)
Mit der jüngsten Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der StVO haben
Kommunen ausdrücklich mehr Handlungsspielraum erhalten. Tempo 30 kann nun nicht
mehr nur zur Abwehr konkreter Gefahren angeordnet werden, sondern explizit auch aus
Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit sowie der städtebaulichen
Entwicklung.
Der Antrag stützt sich zudem auf die erweiterten Handlungsspielräume der aktuellen
StVO-Novelle. Die Anordnung von Tempo 30 in der Pognerstraße ist eine
verhältnismäßige Maßnahme, die nun explizit den Zielen des städtebaulichen
Gesundheitsschutzes und der Förderung der Nahmobilität entspricht, ohne dass ein
Unfallschwerpunkt zwingend nachgewiesen werden muss.
2. Rechtliche Privilegierung durch sensible Einrichtungen (§ 45 Abs. 9 StVO)
Gemäß der StVO ist die Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kitas,
Schulen und Altenheimen ausdrücklich privilegiert. Die Pognerstraße fungiert hier als
direkte Zu- und Abfahrtsstraße sowie als Querungsachse für folgende Einrichtungen im
unmittelbaren Nahbereich:
Kindergärten (Bring- und Holzeiten):
• Kath. Kindergarten St. Maria Thalkirchen (Kirchweg 1a)
• Kindergarten Münchner Straße 23
Medizinische & soziale Infrastruktur:
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr
mobilitätseingeschränkter Personen, die auf sichere Querungen angewiesen sind:
• Kursana Villa München (Greinerberg 17)
• Alten- und Service-Zentrum Thalkirchen (Emil-Geis-Str. 35)
• Physiotherapie am Greinerberg (Schachnerstr. 2 / Eingang Pognerstr.)
• Chiro Lounge (Pognerstr. 24)
3. Lebensrettende Physik: Der Anhalteweg
Der Brems- und Anhalteweg ist das stärkste objektive Argument für die
Verkehrssicherheit, insbesondere in Bereichen mit Kindern und Radverkehr. Aufgrund der
starken Frequentierung durch schwächere Verkehrsteilnehmende ist die
Reduzierung auf Tempo 30 lebensrettend. Bei 30 km/h beträgt der Anhalteweg
(Reaktions- plus Bremsweg) rund 13 Meter. Bei 50 km/h liegt dieser bei etwa 27 Metern.
An dem Punkt, an dem ein Pkw mit 30 km/h bereits steht, hat ein Fahrzeug mit 50 km/h
noch eine Restgeschwindigkeit von knapp 50 km/h. Bei den bestehenden
Sichtkonflikten durch parkende Fahrzeuge ist dieser Unterschied für querende Kinder
entscheidend.
4. Denkmalschutz und baulicher Lärmschutz
Entlang des betroffenen Straßenabschnitts befinden sich bedeutende
denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles der Landeshauptstadt:
• Ensemble Pognerstraße: D-1-62-000-5449 (Pognerstraße 19, 21, 23, 25 inkl.
Nebenstraßen)
• Einzeldenkmäler: D-1-62-000-5448 (Gebäude Pognerstraße 1, 3, 5)
Aufgrund des strengen Denkmalschutzes sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den
Fassaden (wie der nachträgliche Einbau moderner Schallschutzfenster) nur sehr
eingeschränkt oder gar nicht möglich. Die Anwohnenden sind den Lärm- und
Erschütterungsbelastungen von Tempo 50 schutzlos ausgeliefert. Tempo 30 ist hier das
einzig wirksame, verhältnismäßige Mittel zum Schutz der historischen Bausubstanz und
der Gesundheit der Bürger.
Halbierung der gefühlten Verkehrsmenge (Lärmschutz)
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h
bewirkt eine Pegelminderung von bis zu 3 dB(A). Dies entspricht für das menschliche
Gehör einer Halbierung der Verkehrsmenge. Angesichts der unzureichenden baulichen
Schallschutzmöglichkeiten an den denkmalgeschützten Gebäuden ist dies eine
zwingend gebotene Maßnahme zur Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien.
5. Räumliche Beengtheit und Sichtkonflikte (Gefahrenlage)
Die Pognerstraße weist eine hohe Parkdichte und zahlreiche Grundstücks- sowie
Tiefgaragenausfahrten auf. Bei der bestehenden Fahrbahnbreite ist es Kraftfahrzeugen
bei Gegenverkehr oder bei Tempo 50 faktisch unmöglich, den gesetzlich
vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Fahrradfahrenden einzuhalten.
Diese weichen auf die Straße aus, da der Fahrradweg zumeist von langsamer fahrenden
Kindern oder Eltern belegt ist. Eine Reduzierung auf Tempo 30 ist zwingend erforderlich,
um die objektive Sicherheit im Mischverkehr zu gewährleisten.
6. Erhöhtes Konfliktpotenzial durch Liefer- und Freizeitverkehr
Lieferverkehr:
Durch die dichte Bebauung blockiert der Lieferverkehr regelmäßig Geh- und Radwege.
Fußgänger (darunter Kinder und Senioren) sowie Radfahrende werden gezwungen, auf
die Fahrbahn auszuweichen. Bei Tempo 50 entstehen hierbei lebensgefährliche
Konfliktsituationen.
Freizeitverkehr:
Der Spielplatz am Pullacher Platz sowie die Funktion der Straße als Hauptzubringer zu
den Isarauen/Flaucher führen insbesondere an Wochenenden zu einem extrem hohen
Aufkommen an Familien und Kindern im Straßenraum.
7. Luftreinhaltung und Feinstaubreduzierung
Eine gleichmäßigere Fahrweise (Verkehrsverstetigung) reduziert die Emissionen im
Quartier spürbar.
Tempo 30 führt auf dieser stark durch Anwohner und Erholungssuchende geprägten
Achse zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss. Weniger Beschleunigungs- und
Bremsvorgänge reduzieren den Reifenabrieb sowie die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-
Emissionen erheblich. Dies dient dem direkten Gesundheitsschutz der direkten Anlieger
sowie der zahlreichen Fußgänger.
8. Informelle Querungen stärken
Da es in solchen Straßen oft keine Zebrastreifen gibt, muss die Straße überall sicher
überquerbar sein.
Die Pognerstraße verfügt über die gesamte Strecke nur über eine formelle Querungshilfen,
die Gehwegnase zur Ecke Zennerstraße. Tempo 30 ermöglicht es Fußgängern, insbesondere
Senioren und Familien mit Kindergarten – und Kleinkindern aus den umliegenden
Einrichtungen, die Fahrbahn auch bei normalem Verkehrsaufkommen sicher und
selbstbestimmt zu queren.
9. Lückenschluss und Einheitlichkeit im Quartier
Das umliegende Wohngebiet ist bereits großflächig als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die Pognerstraße stellt eine verbleibende „Tempo-50-Insel“ dar. Eine Harmonisierung
der Geschwindigkeit sorgt für eine klare, intuitive Verkehrsführung, verhindert
gefährliche Beschleunigungsmanöver auf diesem kurzen Abschnitt und führt zu einer
Verkehrsverstetigung (weniger Stop-and-Go, weniger Emissionen).
10. Konsistenz mit laufenden Beschlüssen des BA 19
Der BA 19 hat bereits die Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen an der U-Bahn-
Station Thalkirchen beschlossen. Die dadurch politisch gewollte und prognostizierte
Zunahme des Radverkehrs in den Zufahrtsstraßen macht eine Anpassung der
Verkehrsregeln in der Pognerstraße unumgänglich, um den neu entstehenden
Mischverkehr sicher abzuwickeln.
Zielsetzung
Mit der Umsetzung dieses Antrags werden die erweiterten Spielräume der StVO-Reform
zur Förderung der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Quartier
konsequent genutzt. Lärmemissionen werden spürbar gesenkt, der Schulweg effektiv
gesichert und die historische Bausubstanz Thalkirchens geschützt.