=== 26-32 _ B 00261_B00000_Lkw-Durchfahrtsverbot_Steinmetzstr.pdf ===
Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Thalkirchen - Obersendling - Forstenried -
Fürstenried - Solln
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München
Unterausschuss
Mobilität
Vorsitzender
Markus Salzinger
Geschäftsstelle:
Meindlstr. 14, 81373 München
Telefon: (089) 233-733883
Telefax: (089) 233-12-733883
E-Mail: ba19@muenchen.de
Homepage: www.ba19.de
München, 23.07.2026
Antrag
Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen und geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um für die Steinmetzstraße ein Lkw-Durchfahrtsverbot
(ausgenommen Anliegerverkehr und Lieferverkehr, soweit erforderlich) anzuordnen.
Begründung:
Die Steinmetzstraße weist aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten eine geringe
Fahrbahnbreite auf. Der Straßenraum ist durch beidseitige Parkmöglichkeiten, Gehwege
sowie die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende stark
eingeengt. Bereits der Begegnungsverkehr zwischen Pkw gestaltet sich teilweise schwierig.
Besonders problematisch ist die Durchfahrt von Lastkraftwagen. Diese benötigen aufgrund
ihrer Fahrzeugbreite und ihres Wendekreises deutlich mehr Verkehrsraum. Häufig müssen
andere Verkehrsteilnehmende ausweichen oder anhalten, wodurch unübersichtliche und
potenziell gefährliche Situationen entstehen. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie
mobilitätseingeschränkte Personen verschlechtert sich dadurch die Verkehrssicherheit
erheblich.
Darüber hinaus ist die Steinmetzstraße keine Straße, die für den allgemeinen Lkw-
Durchgangsverkehr ausgelegt ist. Ein wesentlicher Teil des Schwerverkehrs dient nicht der
Erschließung der Straße selbst, sondern nutzt sie als Abkürzung oder Ausweichroute. Dieser
Durchgangsverkehr belastet die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm,
Erschütterungen und Abgase.
Ein Lkw-Durchfahrtsverbot, mit Ausnahmen für Anlieger- und notwendigen Lieferverkehr,
würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die
Wohnqualität nachhaltig stärken, ohne die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke
einzuschränken.
Vor diesem Hintergrund wird die Landeshauptstadt München gebeten, die
straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Lkw-Durchfahrtsverbot
zu prüfen und dieses zeitnah umzusetzen.
=== 26-32 _ B 00261_B 00261_Lkw-Durchfahrtsverbot_Steinmetzstr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Herrn Dr. Weidinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.09.2026
Lkw-Durchfahrtsverbot in der Steinmetzstraße
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00261 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom
04.08.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger,
wir nehmen Bezug auf Ihren o.g. Antrag, der darauf abzielt, Lkw-Verkehr, der die
Steinmetzstraße bis dato lediglich als Transitstrecke benutzt, durch Sperrbeschilderung
auszuschließen. Der Antrag wird einerseits damit begründet, dass die Straße baulich vielleicht
gar nicht dafür ausgelegt sei und andererseits, dass durch die momentane Benutzung der
Straße durch Lkw Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstünden.
Nach Überprüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Steinmetzstraße ist eine geradlinige von Ziel- und Quellverkehr gekennzeichnete
Wohngebietsstraße und mündet nördlich in die Zielstattstraße und südlich in die
Boschetsrieder Straße.
Das Mobilitätsreferat hat das Baureferat mit den im Antrag gehegten Bedenken hinsichtlich der
Beschaffenheit / Tragfähigkeit des Fahrbahnbelags konfrontiert (Stichwort: „dass die Straße
baulich vielleicht gar nicht dafür ausgelegt sei“). Das Baureferat - Straßenunterhalt teilte
daraufhin mit, dass die derzeitige Ausbauform der Steinmetzstraße aufgrund der
Unterhaltsklasse tatsächlich nicht geeignet sei, um jedweden Schwerlastverkehr aufzunehmen
(momentane Baustellensituationen im Umgriff der Straße verschärfen gegenwärtig die
Situation).
I.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Um kostenintensive Schäden des Fahrbahnbelags vorzubeugen, wird von Seiten des
Baureferates daher die Empfehlung ausgesprochen, eine Tonnagebeschränkung für die
Steinmetzstraße – wie schon auch in den östlichen Nebenstraßen Nelkenweg und Tulpenweg
vorhanden – zu beschildern (in Form der Anordnung des Zeichens 262 StVO).
Im Rahmen der ‘Anhörung zur geplanten verkehrsrechtlichen Anordnung im Vorfeld der
geplanten Umsetzung‘ informiert das Mobilitätsreferat den Bezirksausschuss über weitere
Anordnungsdetails.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 2.211
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.211