Lkw-Durchfahrtsverbot in der Steinmetzstraße

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  • 26-32 _ B 00261_B00000_Lkw-Durchfahrtsverbot_Steinmetzstr.pdf
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=== 26-32 _ B 00261_B00000_Lkw-Durchfahrtsverbot_Steinmetzstr.pdf === Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Landeshauptstadt München, Direktorium BA-Geschäftsstelle Süd, Meindlstr. 14, 81373 München Unterausschuss Mobilität Vorsitzender Markus Salzinger Geschäftsstelle: Meindlstr. 14, 81373 München Telefon: (089) 233-733883 Telefax: (089) 233-12-733883 E-Mail: ba19@muenchen.de Homepage: www.ba19.de München, 23.07.2026 Antrag Der Bezirksausschuss 19 bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für die Steinmetzstraße ein Lkw-Durchfahrtsverbot (ausgenommen Anliegerverkehr und Lieferverkehr, soweit erforderlich) anzuordnen. Begründung: Die Steinmetzstraße weist aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten eine geringe Fahrbahnbreite auf. Der Straßenraum ist durch beidseitige Parkmöglichkeiten, Gehwege sowie die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende stark eingeengt. Bereits der Begegnungsverkehr zwischen Pkw gestaltet sich teilweise schwierig. Besonders problematisch ist die Durchfahrt von Lastkraftwagen. Diese benötigen aufgrund ihrer Fahrzeugbreite und ihres Wendekreises deutlich mehr Verkehrsraum. Häufig müssen andere Verkehrsteilnehmende ausweichen oder anhalten, wodurch unübersichtliche und potenziell gefährliche Situationen entstehen. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen verschlechtert sich dadurch die Verkehrssicherheit erheblich. Darüber hinaus ist die Steinmetzstraße keine Straße, die für den allgemeinen Lkw- Durchgangsverkehr ausgelegt ist. Ein wesentlicher Teil des Schwerverkehrs dient nicht der Erschließung der Straße selbst, sondern nutzt sie als Abkürzung oder Ausweichroute. Dieser Durchgangsverkehr belastet die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm, Erschütterungen und Abgase. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot, mit Ausnahmen für Anlieger- und notwendigen Lieferverkehr, würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Wohnqualität nachhaltig stärken, ohne die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke einzuschränken. Vor diesem Hintergrund wird die Landeshauptstadt München gebeten, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Lkw-Durchfahrtsverbot zu prüfen und dieses zeitnah umzusetzen. === 26-32 _ B 00261_B 00261_Lkw-Durchfahrtsverbot_Steinmetzstr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den BA 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Herrn Dr. Weidinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.09.2026 Lkw-Durchfahrtsverbot in der Steinmetzstraße BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00261 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 04.08.2026 Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, wir nehmen Bezug auf Ihren o.g. Antrag, der darauf abzielt, Lkw-Verkehr, der die Steinmetzstraße bis dato lediglich als Transitstrecke benutzt, durch Sperrbeschilderung auszuschließen. Der Antrag wird einerseits damit begründet, dass die Straße baulich vielleicht gar nicht dafür ausgelegt sei und andererseits, dass durch die momentane Benutzung der Straße durch Lkw Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstünden. Nach Überprüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Steinmetzstraße ist eine geradlinige von Ziel- und Quellverkehr gekennzeichnete Wohngebietsstraße und mündet nördlich in die Zielstattstraße und südlich in die Boschetsrieder Straße. Das Mobilitätsreferat hat das Baureferat mit den im Antrag gehegten Bedenken hinsichtlich der Beschaffenheit / Tragfähigkeit des Fahrbahnbelags konfrontiert (Stichwort: „dass die Straße baulich vielleicht gar nicht dafür ausgelegt sei“). Das Baureferat - Straßenunterhalt teilte daraufhin mit, dass die derzeitige Ausbauform der Steinmetzstraße aufgrund der Unterhaltsklasse tatsächlich nicht geeignet sei, um jedweden Schwerlastverkehr aufzunehmen (momentane Baustellensituationen im Umgriff der Straße verschärfen gegenwärtig die Situation). I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Um kostenintensive Schäden des Fahrbahnbelags vorzubeugen, wird von Seiten des Baureferates daher die Empfehlung ausgesprochen, eine Tonnagebeschränkung für die Steinmetzstraße – wie schon auch in den östlichen Nebenstraßen Nelkenweg und Tulpenweg vorhanden – zu beschildern (in Form der Anordnung des Zeichens 262 StVO). Im Rahmen der ‘Anhörung zur geplanten verkehrsrechtlichen Anordnung im Vorfeld der geplanten Umsetzung‘ informiert das Mobilitätsreferat den Bezirksausschuss über weitere Anordnungsdetails. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 2.211 II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

06.10.2026 um 19:00 Uhr

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