=== 26-32 _ B 00102_B00102_Staedtische_Gruenflaeche_TSVSolln.pdf ===
SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 19
SPD-Fraktion im BA 19
Sprecherin: Dr. Dorle Baumann·
Stellvertreter: Michael Kollatz, Miloš Vujoviċ
Antrag 07.07.2026
Städtische Grünfläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich
machen
Der BA 19 bittet das Kommunalreferat die städtische Fläche östlich der Halle des TSV Solln
öffentlich zugänglich zu machen und zu prüfen, welche Einrichtungen zur Verfügung gestellt
werden können, u. U. gemeinsam mit dem TSV Solln, wie z.B. Bouldern, Pickelball, Beach-
Ball oder ähnliches.
Begründung
Das städtische Grundstück östlich der Halle des TSV Solln ist ungepflegt, runter gekommen
und eine Müllkippe. Es jammert einen, dieses Grundstück so zu sehen ohne eine Verwen-
dung für die Öffentlichkeit.
Antragsteller*in: Hannelore Prechtel, Dorle Baumann und SPD-Fraktion
=== 26-32 _ B 00102_B 00102 Staedtische Gruenflaeche oestlich der Halle des TSV Solln oeffentlich zugaenglich machen AS.pdf ===
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Dr. Alexander Dietrich
Kommunalreferent
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd
bag-sued.dir@muenchen.de
An den Vorsitzenden des BA 19
Herrn Dr. Ludwig Weidinger
01.10.2026
Städtische Grünfläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich
machen
BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00102 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom
07.07.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger,
mit dem oben genannten Antrag bittet der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 -
Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln (BA 19) das Kommunalreferat
(KR) darum, die städtische Fläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich zu
machen und zu prüfen, welche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können, u. U.
gemeinsam mit dem TSV Solln, wie z. B. Bouldern, Pickleball, Beachball oder Ähnliches.
Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung
und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weshalb die Beantwortung mit diesem
Schreiben erfolgt.
Die o. g. Anfrage betrifft die stadteigenen Flurstücke (Flst.) 361/0 und 361/2 Gemarkung
Forstenried an der Herterichstraße.
Zu den künftigen Planungen für die Flurstücke können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Im Jahr 2025 konnte für beide Grundstücke Flst. 361/0 und 361/2 Forstenried der jeweils
private Eigentumsanteil zu ½ erworben werden, so dass sich nun beide Flächen im
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Volleigentum der Stadt befinden. Die Grundstücke stellen derzeit Vorratsgrund dar und dienen
somit, unter Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Belange, insbesondere der
Deckung städtischer Bedarfe. Aktuell wird das Flst. 361/2 Gemarkung Forstenried (Anwesen
Herterichstr. 149) noch für Wohnzwecke genutzt. Darüber hinaus weisen beide Grundstücke
dichten Baumbestand auf.
Nach Mitteilung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) sind die Grundstücke
im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) als Allgemeine Grünfläche
mit übergeordneter Grünbeziehung dargestellt. Beide Flächen liegen nach Auskunft von PLAN
im Bereich des Regionalen Grünzugs „Starnberger See / Würmtal sowie flankierende
Waldkomplexe, Abschnitt Starnberg-München“, sowie im Umgriff der Parkmeile „Südpark-
Warberger Riedel“, für die ein freiraumbezogener Masterplan erarbeitet wurde. Daher spricht
sich das PLAN grundsätzlich für den Erhalt der bestehenden Strukturen mit dichtem
Baumbestand aus.
Seitens des Referats für Bildung und Sport (RBS) besteht grundsätzlich Bedarf, die städtische
Sportinfrastruktur aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums in München
auszubauen. Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26
/ V 00110, sollen daher auch die Grundstücke Flurstücke 361/0 und 361/2 Gemarkung
Forstenried genutzt werden, um innerhalb des Entwicklungskonzepts für die
Sportvorbehaltsfläche Herterichstraße Sport- und Bewegungsangebote für Bürger*innen, z.B.
öffentlich zugängliche Ballspielfelder, zu realisieren. Wie die Belange sowohl der Grünplanung
als auch eines öffentlichen Sportangebots für eine künftige Verwendung der Grundstücke in
Einklang gebracht werden können, wäre im Rahmen eines Nutzungskonzeptes zu prüfen.
Bislang liegt dem Kommunalreferat jedoch kein konkretes und finanziertes
Umsetzungskonzept für eine öffentlich zugängliche Nutzung vor. Dieses wäre Voraussetzung
für die Bereitstellung, Ausstattung und Verkehrssicherheit der Fläche bei einer öffentlichen
Nutzung. Ein konkretes Umsetzungskonzept für ein öffentliches Sportangebot wäre vom
Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport, zu entwickeln.
Bezüglich des von Ihnen reklamierten schlechten Zustands der beiden Grundstücke können
wir Ihnen mitteilen, dass die regelmäßigen Pflegemaßnahmen wieder ab Herbst/ Winter 2026,
nach der gesetzlichen Vogelschutzzeit, durch das Baureferat, Abteilung Gartenbau,
durchgeführt werden. Eine Verwahrlosung des Grundstücks konnte durch uns beim Ortstermin
am 13.08.2026 nicht festgestellt werden.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling –
Forstenried – Fürstenried – Solln vom 07.07.2026 ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. gez.
Dr. Inken Wuttke
Stadtdirektorin