Städtische Grünfläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich machen

Grünfläche

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  • 26-32 _ B 00102_B00102_Staedtische_Gruenflaeche_TSVSolln.pdf
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=== 26-32 _ B 00102_B00102_Staedtische_Gruenflaeche_TSVSolln.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 19 SPD-Fraktion im BA 19 Sprecherin: Dr. Dorle Baumann· Stellvertreter: Michael Kollatz, Miloš Vujoviċ Antrag 07.07.2026 Städtische Grünfläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich machen Der BA 19 bittet das Kommunalreferat die städtische Fläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich zu machen und zu prüfen, welche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können, u. U. gemeinsam mit dem TSV Solln, wie z.B. Bouldern, Pickelball, Beach- Ball oder ähnliches. Begründung Das städtische Grundstück östlich der Halle des TSV Solln ist ungepflegt, runter gekommen und eine Müllkippe. Es jammert einen, dieses Grundstück so zu sehen ohne eine Verwen- dung für die Öffentlichkeit. Antragsteller*in: Hannelore Prechtel, Dorle Baumann und SPD-Fraktion === 26-32 _ B 00102_B 00102 Staedtische Gruenflaeche oestlich der Halle des TSV Solln oeffentlich zugaenglich machen AS.pdf === Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233 722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München Landeshauptstadt München Kommunalreferat Dr. Alexander Dietrich Kommunalreferent Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Süd bag-sued.dir@muenchen.de An den Vorsitzenden des BA 19 Herrn Dr. Ludwig Weidinger 01.10.2026 Städtische Grünfläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich machen BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00102 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 07.07.2026 Sehr geehrter Herr Dr. Weidinger, mit dem oben genannten Antrag bittet der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln (BA 19) das Kommunalreferat (KR) darum, die städtische Fläche östlich der Halle des TSV Solln öffentlich zugänglich zu machen und zu prüfen, welche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können, u. U. gemeinsam mit dem TSV Solln, wie z. B. Bouldern, Pickleball, Beachball oder Ähnliches. Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weshalb die Beantwortung mit diesem Schreiben erfolgt. Die o. g. Anfrage betrifft die stadteigenen Flurstücke (Flst.) 361/0 und 361/2 Gemarkung Forstenried an der Herterichstraße. Zu den künftigen Planungen für die Flurstücke können wir Ihnen folgendes mitteilen: Im Jahr 2025 konnte für beide Grundstücke Flst. 361/0 und 361/2 Forstenried der jeweils private Eigentumsanteil zu ½ erworben werden, so dass sich nun beide Flächen im Seite 2 von 2 Volleigentum der Stadt befinden. Die Grundstücke stellen derzeit Vorratsgrund dar und dienen somit, unter Berücksichtigung planungs- und baurechtlicher Belange, insbesondere der Deckung städtischer Bedarfe. Aktuell wird das Flst. 361/2 Gemarkung Forstenried (Anwesen Herterichstr. 149) noch für Wohnzwecke genutzt. Darüber hinaus weisen beide Grundstücke dichten Baumbestand auf. Nach Mitteilung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) sind die Grundstücke im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) als Allgemeine Grünfläche mit übergeordneter Grünbeziehung dargestellt. Beide Flächen liegen nach Auskunft von PLAN im Bereich des Regionalen Grünzugs „Starnberger See / Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe, Abschnitt Starnberg-München“, sowie im Umgriff der Parkmeile „Südpark- Warberger Riedel“, für die ein freiraumbezogener Masterplan erarbeitet wurde. Daher spricht sich das PLAN grundsätzlich für den Erhalt der bestehenden Strukturen mit dichtem Baumbestand aus. Seitens des Referats für Bildung und Sport (RBS) besteht grundsätzlich Bedarf, die städtische Sportinfrastruktur aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums in München auszubauen. Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00110, sollen daher auch die Grundstücke Flurstücke 361/0 und 361/2 Gemarkung Forstenried genutzt werden, um innerhalb des Entwicklungskonzepts für die Sportvorbehaltsfläche Herterichstraße Sport- und Bewegungsangebote für Bürger*innen, z.B. öffentlich zugängliche Ballspielfelder, zu realisieren. Wie die Belange sowohl der Grünplanung als auch eines öffentlichen Sportangebots für eine künftige Verwendung der Grundstücke in Einklang gebracht werden können, wäre im Rahmen eines Nutzungskonzeptes zu prüfen. Bislang liegt dem Kommunalreferat jedoch kein konkretes und finanziertes Umsetzungskonzept für eine öffentlich zugängliche Nutzung vor. Dieses wäre Voraussetzung für die Bereitstellung, Ausstattung und Verkehrssicherheit der Fläche bei einer öffentlichen Nutzung. Ein konkretes Umsetzungskonzept für ein öffentliches Sportangebot wäre vom Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport, zu entwickeln. Bezüglich des von Ihnen reklamierten schlechten Zustands der beiden Grundstücke können wir Ihnen mitteilen, dass die regelmäßigen Pflegemaßnahmen wieder ab Herbst/ Winter 2026, nach der gesetzlichen Vogelschutzzeit, durch das Baureferat, Abteilung Gartenbau, durchgeführt werden. Eine Verwahrlosung des Grundstücks konnte durch uns beim Ortstermin am 13.08.2026 nicht festgestellt werden. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln vom 07.07.2026 ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen i. V. gez. Dr. Inken Wuttke Stadtdirektorin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Sitzungsdatum

06.10.2026 um 19:00 Uhr

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