Guardinistraße 10 K

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in Bezirksausschuss 20 - Hadern, München

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Hintergrundinformationen

2 Quellen
Hadern (BA 20)
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Stadtbezirk
Hadern (BA 20)
Bebauungsplan
keiner an dieser Stelle

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Beschluss des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss vom 09.07.15 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03448: Schulbauoffensive 2013-2030 Im Schuljahr 2016/17 sollen in der Grundschule (GS) an der Guardinistraße 10 Klassenzimmer und 4 Ganztagesräume als Pavillons bereitstehen (Kosten: 6,4 Mio. €, Seite 24). Ein späterer Festbau ist vorgesehen. Die angedachte Pavillon-Anlage in der GS an der Großhaderner Straße entfällt wegen der nicht ausreichenden Grundstücksfläche (Seite 27, 33). Die Entwicklung der GS an der Senftenauerstraße werde weiter beobachtet. Derzeit sei keine Aufstellung von neuen Pavillons notwendig. Wegen des Abbruches von 3 „alten Pavillons“ und des Neubaus einer Sporthalle würden jedoch „Pavillons für Auslagerungen“ notwendig. Auch könnten Verwaltungsräume umgebaut werden (Seite 35-36). Zur Anmerkung 4 der Stellungnahme des BA Hadern vom 9.6.2015 (Anlage C

Beschluss des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss vom 09.07.15 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03448: Schulbauoffensive 2013-2030 Im Schuljahr 2016/17 sollen in der Grundschule (GS) an der Guardinistraße 10 Klassenzimmer und 4 Ganztagesräume als Pavillons bereitstehen (Kosten: 6,4 Mio. €, Seite 24). Ein späterer Festbau ist vorgesehen. Die angedachte Pavillon-Anlage in der GS an der Großhaderner Straße entfällt wegen der nicht ausreichenden Grundstücksfläche (Seite 27, 33). Die Entwicklung der GS an der Senftenauerstraße werde weiter beobachtet. Derzeit sei keine Aufstellung von neuen Pavillons notwendig. Wegen des Abbruches von 3 „alten Pavillons“ und des Neubaus einer Sporthalle würden jedoch „Pavillons für Auslagerungen“ notwendig. Auch könnten Verwaltungsräume umgebaut werden (Seite 35-36). Zur Anmerkung 4 der Stellungnahme des BA Hadern vom 9.6.2015 (Anlage C 12) wird mitgeteilt, daß auf Grund der „Sprengelungebundenheit“ der Gymnasien und Realschulen die Schulversorgung auch in anderen Stadtbezirken hergestellt werden könne (Seite 112). Wegen der Anmerkungen 1-3 wird auf die o.g. BA-Stellungnahme Bezug genommen.

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