Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und…
Volltext
Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit (Mobilitätsreferat, 24.03.26)
=== 20-26 _ V 19595_V 19595 Ueberpruefung Fussweg Grosshaderner Strasse BE.pdf ===
Telefon: 0 233-39647 Mobilitätsreferat
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und
Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20- Hadern
am 21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19595
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035
Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 13.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 03035 beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürger-
versammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese
nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohner-
versammlungs-Satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
In der oben genannten Empfehlung wird beantragt, die Stadtverwaltung bzw. zuständige
Behörde möge überprüfen, ob an der Aldi-Einfahrt bzw. dem Fußweg vor dem Kindergarten
Ellen-Amman Optimierungen hinsichtlich Fußwegbreite, Ein-/Ausfahrtsituation möglich sind,
damit Fußgänger*innen und Schulwegkinder besser geschützt sind.
Hinsichtlich der Fußwegbreite sowie der Ein- und Ausfahrtsituation kann Folgendes mitgeteilt
werden:
Nördlich der Aldi-Einfahrt wird das Soll-Maß des Fußweges mit ca. 2,50 m erreicht. In südliche
Richtung ist aufgrund des dort situierten Parkstandes eine begrenzte Gehwegverschmälerung
auf ca. 1,60 m zu verzeichnen, welche sich im weiteren Verlauf wieder auf ca. 2,20 m
verbreitert und diese Breite auch weiter über den Eingangsbereich des Kindergartens hinaus
beibehält. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass, aufgrund des dort östlich des Gehweges
verlaufenden Grünstreifens, der in den einschlägigen technischen Regelwerken vorgesehene
Zuschlag von 20 cm wegen des üblicherweise einzurechnenden Hausabstandes entfallen
kann.
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Die Sichtweiten der ausfahrenden KFZ nach Norden sind nicht zu beanstanden. Nach Süden
sind die Sichtweiten auf anfahrende KFZ wegen des dortigen Parkstandes zwar leicht einge-
schränkt, auf querende zu Fußgehende, insbesondere Schulkinder, aber ausreichend.
Zusammengefasst kommt das Mobilitätsreferat zu dem Ergebnis, dass die Standardvorgaben
für Fußwegbreiten an der beanstandeten Örtlichkeit weitestgehend eingehalten sind. Ein
aufwendiger Umbau des Bestandes wegen geringfügiger Unterschreitungen der Gehwegbreite
ist, neben den erheblichen Kosten, auch aufgrund der unauffälligen Unfallzahlen, nicht
geboten.
Beim Ortstermin am 26.11.2025 zur schulrelevanten Zeit zwischen 07.15 Uhr und 08.00 Uhr
konnte beobachtet werden, dass Schulkinder den gegenständlichen Streckenabschnitt auf
dem östlichen Fußweg der Großhaderner Straße zwischen Guardinistraße und Helmstedter
Weg gefahrlos passierten. Dies bestätigt auch die Rückmeldung der örtlich zuständigen
Polizeiinspektion, die auf Anfrage mitteilte, dass für den genannten Bereich in der
Großhaderner Straße 34 (Caritas-Kinderhaus Ellen Amman) bis hin zur Hausnummer 44 (Ein-
/Ausfahrtsbereich Fa. Aldi) keinerlei Beschwerden vorliegen. Eine Recherche der Unfallzahlen
ergab im Zeitraum 01.01.2023 – 17.11.2025 lediglich einen Kleinunfall aus dem Jahr 2023, bei
dem ein PKW beim Ausfahren aus dem Aldi-Parkplatz gegen ein abgestelltes Elektro-
kleinstfahrzeug fuhr.
Sowohl der Eingang des Kindergartens wie auch der Eingang der Grundschule befinden sich
in einer Tempo 30 Zone. Der Parkplatz ist zudem Bestandteil des Privatgrundstückes des Aldi-
Supermarktes. Nach § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat sich jeder Verkehrsteil-
nehmende, der hier auf die Fahrbahn einfährt, dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Der Fußverkehr ist hierbei auf dem
vorhandenen Gehweg bereits vor dem KFZ-Verkehr bevorrechtigt. Zusätzlich werden die KFZ-
Führenden beim Ausfahren aus dem Aldi-Parkplatz bereits durch ein Hinweisschild auf die
Querung von Schulkindern aufmerksam gemacht.
Aus den oben genannten Gründen sind aktuell keine baulichen oder verkehrsrechtlichen
Maßnahmen angezeigt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes – Hadern
vom 21.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen daher nicht
entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten
und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit hat keine Gefährdung für zu
Fußgehende, insbesondere für Schulkinder, ergeben. Dem Antrag, diesen Strecken-
abschnitt baulich umzugestalten, kann daher nach Maßgabe der vorausgegangenen
Argumente, nicht entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 3035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes
Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Renate Unterberg Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen
nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe
Beiblatt).
Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.23
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19595_V 19595 Ueberpruefung Fussweg Grosshaderner Strasse A.pdf ===
Anlage
=== B 20_VG 13.04.2026 oeff. 5. 7..pdf ===
Datum: 15.04.2026
Telefon: 089 - 23 33 73 52
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Mobilitätsreferat
Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und
Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit (Mobilitätsreferat, 24.03.26)
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern
vom 21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19595
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 20 - Hadern
vom 13. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03035_E 03035 Fussweg Grosshaderner Str.pdf ===