Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und…

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Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit (Mobilitätsreferat, 24.03.26)

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  • 20-26 _ V 19595_V 19595 Ueberpruefung Fussweg Grosshaderner Strasse BE.pdf
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  • B 20_VG 13.04.2026 oeff. 5. 7..pdf
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=== 20-26 _ V 19595_V 19595 Ueberpruefung Fussweg Grosshaderner Strasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39647 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20- Hadern am 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19595 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 13.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürger- versammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohner- versammlungs-Satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der oben genannten Empfehlung wird beantragt, die Stadtverwaltung bzw. zuständige Behörde möge überprüfen, ob an der Aldi-Einfahrt bzw. dem Fußweg vor dem Kindergarten Ellen-Amman Optimierungen hinsichtlich Fußwegbreite, Ein-/Ausfahrtsituation möglich sind, damit Fußgänger*innen und Schulwegkinder besser geschützt sind. Hinsichtlich der Fußwegbreite sowie der Ein- und Ausfahrtsituation kann Folgendes mitgeteilt werden: Nördlich der Aldi-Einfahrt wird das Soll-Maß des Fußweges mit ca. 2,50 m erreicht. In südliche Richtung ist aufgrund des dort situierten Parkstandes eine begrenzte Gehwegverschmälerung auf ca. 1,60 m zu verzeichnen, welche sich im weiteren Verlauf wieder auf ca. 2,20 m verbreitert und diese Breite auch weiter über den Eingangsbereich des Kindergartens hinaus beibehält. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass, aufgrund des dort östlich des Gehweges verlaufenden Grünstreifens, der in den einschlägigen technischen Regelwerken vorgesehene Zuschlag von 20 cm wegen des üblicherweise einzurechnenden Hausabstandes entfallen kann. Seite 2 von 4 Die Sichtweiten der ausfahrenden KFZ nach Norden sind nicht zu beanstanden. Nach Süden sind die Sichtweiten auf anfahrende KFZ wegen des dortigen Parkstandes zwar leicht einge- schränkt, auf querende zu Fußgehende, insbesondere Schulkinder, aber ausreichend. Zusammengefasst kommt das Mobilitätsreferat zu dem Ergebnis, dass die Standardvorgaben für Fußwegbreiten an der beanstandeten Örtlichkeit weitestgehend eingehalten sind. Ein aufwendiger Umbau des Bestandes wegen geringfügiger Unterschreitungen der Gehwegbreite ist, neben den erheblichen Kosten, auch aufgrund der unauffälligen Unfallzahlen, nicht geboten. Beim Ortstermin am 26.11.2025 zur schulrelevanten Zeit zwischen 07.15 Uhr und 08.00 Uhr konnte beobachtet werden, dass Schulkinder den gegenständlichen Streckenabschnitt auf dem östlichen Fußweg der Großhaderner Straße zwischen Guardinistraße und Helmstedter Weg gefahrlos passierten. Dies bestätigt auch die Rückmeldung der örtlich zuständigen Polizeiinspektion, die auf Anfrage mitteilte, dass für den genannten Bereich in der Großhaderner Straße 34 (Caritas-Kinderhaus Ellen Amman) bis hin zur Hausnummer 44 (Ein- /Ausfahrtsbereich Fa. Aldi) keinerlei Beschwerden vorliegen. Eine Recherche der Unfallzahlen ergab im Zeitraum 01.01.2023 – 17.11.2025 lediglich einen Kleinunfall aus dem Jahr 2023, bei dem ein PKW beim Ausfahren aus dem Aldi-Parkplatz gegen ein abgestelltes Elektro- kleinstfahrzeug fuhr. Sowohl der Eingang des Kindergartens wie auch der Eingang der Grundschule befinden sich in einer Tempo 30 Zone. Der Parkplatz ist zudem Bestandteil des Privatgrundstückes des Aldi- Supermarktes. Nach § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat sich jeder Verkehrsteil- nehmende, der hier auf die Fahrbahn einfährt, dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Der Fußverkehr ist hierbei auf dem vorhandenen Gehweg bereits vor dem KFZ-Verkehr bevorrechtigt. Zusätzlich werden die KFZ- Führenden beim Ausfahren aus dem Aldi-Parkplatz bereits durch ein Hinweisschild auf die Querung von Schulkindern aufmerksam gemacht. Aus den oben genannten Gründen sind aktuell keine baulichen oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen angezeigt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes – Hadern vom 21.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen daher nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit hat keine Gefährdung für zu Fußgehende, insbesondere für Schulkinder, ergeben. Dem Antrag, diesen Strecken- abschnitt baulich umzugestalten, kann daher nach Maßgabe der vorausgegangenen Argumente, nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 3035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Dr. Renate Unterberg Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19595_V 19595 Ueberpruefung Fussweg Grosshaderner Strasse A.pdf === Anlage === B 20_VG 13.04.2026 oeff. 5. 7..pdf === Datum: 15.04.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 52 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat Überprüfung des Fußweges in der Großhaderner Straße zwischen Kindergarten und Discounter bezüglich Breite und Schulwegsicherheit (Mobilitätsreferat, 24.03.26) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03035 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19595 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 20 - Hadern vom 13. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03035_E 03035 Fussweg Grosshaderner Str.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 19:30 Uhr

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