Beschluss des Verwaltungs-und Personalausschusses vom 15.07.15 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03494 (nach Antrag) - Teil 2: b) Frühzeitige Information des Bezirksausschusses über beantragte Veranstaltungen; Aufnahme als Unterrichtungsrecht in den Katalog des Kreisverwaltungsreferates der BA-Satzung, Entscheidungsrecht für die Bezirksausschüsse bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und in Grünanlagen, Genehmigung von Veranstaltungen auf zentralen Plätzen im Stadtviertel, wie dem Rotkreuzplatz (Entscheidungsrecht für die Bezirksausschüsse) Für die „Genehmigung von gewerblichen, mehrtägigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und in städtischen Grünanlagen“ wird ein „Unterrichtungsrecht“ (U) eingeführt (BA-Katalog = Anlage 1 zur BA-Satzung, Abschnitt „KVR“, Nr. 20 lit.c, idF von § 1 Nr. 2 des Entwurfs der Änderungssatzung). Der BA Hadern unterstützt den Antrag der Bezirksausschüsse 6 und 9 (Anlage II.45). c) Erlaubnis von Vergnügungsveranstaltungen nach Art. 19 LStVG (= Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz), Aufnahme als Anhörungsrecht in den Katalog des Kreisverwaltungsreferates der BA-Satzung Der BA Hadern stimmt dem ablehnenden Referentenantrag des Direktoriums zu (Beschluss vom 09.02.2015, Anlage III.30).
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 20 - Hadern
Sitzungsdatum
14.09.2015 um 19:30 Uhr
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