Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses

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Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.04.2015 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02910 Dauerhafte Verlängerung der Betriebszeiten von Freischankflächen und straßenseitigen Wirtschaftsgärten gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 der Sondernutzungsrichtlinien (SoNuRL). Diese Bestimmung erhält folgende Fassung: „Der Betrieb einer Freischankfläche ist idR von 6 h 00 bis 23 h 00 zulässig. In den Monaten Juni bis August endet die Betriebszeit jeweils an Freitagen und Samstagen sowie an Tagen, denen ein Feiertag folgt, grundsätzlich um 24 h 00.“ Diese Regelung wird auf straßenseitige Außengastronomie auf Privatgrund ausgedehnt, sofern baurechtliche Belange nicht entgegenstehen. Der BA Hadern hat dieser Regelung zugestimmt (Seite 3).

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

11.05.2015 um 19:30 Uhr

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