Hinweis / Ergänzung vom 20.08.2012 zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.10.2012 zur Sitzungsvorlage-Nr. 08-14 / V 09600 (Der Referentenantrag wurde abgelehnt): Kostenerhebung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung (Für Erklärungen des Planungsreferates, dass ein Bauvorhaben als "Freisteller" ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden könne, sollen Gebühren in Höhe von 35 bis 75,- € erhoben werden, Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO)
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 20 - Hadern
Sitzungsdatum
10.12.2012 um 19:30 Uhr
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