Hinweis / Ergänzung vom 20.08.2012 zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.09.2012: Kostenerhebung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung (Für Erklärungen des Planungsreferates, dass ein Bauvorhaben als "Freisteller" ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden könne, werden Gebühren in Höhe von 35 bis 75,- € erhoben, Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO.)
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 20 - Hadern
Sitzungsdatum
08.10.2012 um 19:30 Uhr
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