Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.10.2008: Schutz der Münchner Vorgärten a) Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten ( Vorgartensatzung) b) Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten c) Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner Vorgärten d) Zulassung von Carports in offener Bauweise vor bestehenden Garagenzufahrten, insbesondere zur Stellungnahme des BA Hadern, der eine Höhenbegrenzung bei 1,70 m für erforderlich hält (Anlage 3, S. 8)
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 20 - Hadern
Sitzungsdatum
10.11.2008 um 19:30 Uhr