Sammelbeschluss - offene Bezirksausschussangelegenheiten des Stadtbezirkes 20 (Mobilitätsreferat, 11.05.26)

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  • 26-32 _ V 00495_V 00495 Sammelbeschluss BE.pdf
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  • 26-32 _ V 00495_V 00495 Sammelbeschluss A2.pdf
  • B 20_VG 08.06.2026 oeff. 5. 3..pdf
  • 20-26 _ E 02210_Antrag10a_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00495_V 00495 Sammelbeschluss BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat Geschäftsleitung Berichts- und Beschlusswesen MOR-GL5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss - offene Bezirksausschussangelegenheiten des Stadtbezirkes 20 Verkehrskonzept für Hadern Empfehlung Nr. 20-26 / E 02207 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 08.10.2024 Erstellung und Umsetzung eines Verkehrskonzeptes für die Waldwiesenstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 08.10.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00495 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02207 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Verkehrskonzept für Hadern Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 08.10.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02207 beschlossen. Darin wird die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Hadern gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Verkehrsplanung in der Landeshauptstadt München orientiert sich an den gesamtstädtischen Rahmenplänen, dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für den Motorisierten Individualverkehr und den Radverkehr (VEP-R), sowie dem Nahverkehrsplan für den Öffentlichen Personennahverkehr. Am 23. Juni 2021 hat der Münchner Stadtrat dem Mobilitätsreferat den Auftrag zur Entwicklung einer neuen Gesamtstrategie für Mobilität und Verkehr erteilt, die den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2006 ablösen soll. Die Mobilitätsstrategie 2035 umfasst insgesamt 19 Teilstrategien, u.a. Motorisierter Individualverkehr, Wirtschaftsverkehr und Radverkehr, für die nun ein Rahmenplan erarbeitet und Maßnahmen entwickelt werden sollen. Dem Antrag, ein Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Hadern zu erarbeiten, wird dem Grunde nach durch die Entwicklung der Mobilitätsstrategie 2035 bereits Rechnung getragen. Gesonderte Verkehrskonzepte für einzelne Stadtbezirke oder Teilgebiete werden üblicherweise nur aufgestellt, wenn große Neubaugebiete in diesem geplant sind, die einen erheblichen Einfluss auf das zukünftige Verkehrsgeschehen des Stadtbezirkes haben. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.10.2024 kann teilweise entsprochen werden. 2. Erstellung und Umsetzung eines Verkehrskonzeptes für die Waldwiesenstraße Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 08.10.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 beschlossen. Darin wird die Erstellung und die Umsetzung eines Verkehrskonzeptes für die Waldwiesenstraße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der Empfehlung wird auf eine hohe Verkehrsbelastung in der Waldwiesenstraße und damit verbundene Lärm- und Schadstoffbelastungen hingewiesen. Gleichzeitig wird bemängelt, dass sichere Querungsmöglichkeiten fehlen. Um die Situation für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und die Verkehrssicherheit im Umfeld einer bestehenden Kindertageseinrichtung zu erhöhen, wurde auf Höhe der Straße Am Ährenfeld eine Lichtsignalanlage geplant, die im Frühjahr 2026 umgesetzt werden soll. Weitere Maßnahmen, die die Querungssituation in der Waldwiesenstraße betreffen, sind deshalb nicht erforderlich. Aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten für die Tram-Westtangente und den damit verbundenen notwendigen Anpassungen in den betroffenen Straßenzügen kommt es zu Verkehrsverlagerungen, die auch die Waldwiesenstraße betreffen. Das Mobilitätsreferat unternimmt bereits eine Reihe von Anstrengungen, um negative Auswirkungen während der Bauphase so gering wie möglich zu halten. Da die Einschränkungen zeitlich auf die Bauphase der Tram-Westtangente begrenzt sind, ist davon auszugehen, dass sich der Verkehrszustand nach Fertigstellung normalisiert. Weitere punktuelle Maßnahmen für die Waldwiesenstraße sind deshalb nicht vorgesehen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.10.2024 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrsplanung erfolgt gemäß den Festlegungen der Mobilitätsstrategie 2035 und gilt damit auch für diesen Bereich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02207 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern am 08.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrsplanung erfolgt gemäß den Festlegungen der Mobilitätsstrategie 2035 und gilt damit auch für diesen Bereich. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern am 08.10.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Zurück an MOR-GL5 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00495_V 00495 Sammelbeschluss A1.pdf === Anlage 1 === 26-32 _ V 00495_V 00495 Sammelbeschluss A2.pdf === Anlage 2 === B 20_VG 08.06.2026 oeff. 5. 3..pdf === Datum: 09.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 52 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat Sammelbeschluss - offene Bezirksausschussangelegenheiten des Stadtbezirkes 20 (Mobilitätsreferat, 11.05.26) Erstellung und Umsetzung eines Verkehrskonzeptes für die Waldwiesenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02210 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.10.2024 Verkehrskonzept für Hadern BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02207 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.10.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00495 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 20 - Hadern vom 08. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02210_Antrag10a_oeff.pdf === === 20-26 _ E 02207_Antrag10b_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

08.06.2026 um 19:30 Uhr

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