Parkverbot neben der Tiefgaragenausfahrt Kurparkstraße 65 (Mobilitätsreferat, 18.05.26)

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  • 26-32 _ V 00579_V 00579 Tiefgaragenausfahrt Kurparkstrasse 65 BE.pdf
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  • B 20_VG 08.06.2026 oeff. 5. 6..pdf
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=== 26-32 _ V 00579_V 00579 Tiefgaragenausfahrt Kurparkstrasse 65 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39612 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parkverbot neben der Tiefgaragenausfahrt Kurparkstraße 65 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00579 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 08.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 beschlossen. Sie hat zum Inhalt, das Parken in der Kurparkstraße Südostseite, vor der Zufahrt zum Grundstück Kurparkstraße 65 (große Parkgarage), nur auf Pkw zu beschränken. Als Begründung wird angegeben, dass an dieser Stelle neuerdings dauerhaft große Fahrzeuge abgestellt werden, die die Sicht der aus dem Grundstück ausfahrenden Fahrzeuge stark einschränken und somit die Verkehrssicherheit vor Ort erheblich verschlechtern. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die geschilderte Situation vor Ort wurde von Polizei und Mobilitätsreferat bei mehreren Ortsterminen bestätigt. Um die Verkehrssicherheit vor Ort zu verbessern, wird in der Kurparkstraße Südostseite auf ca. 20 m vor der Zufahrt zum Grundstück Nr. 65 das Parken nur für Pkw angeordnet. Dies dient dazu, die Sichtachse von großen Fahrzeugen freizuhalten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 21.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Kurparkstraße Südostseite wird auf ca. 20 m vor der Zufahrt zum Grundstück Nr. 65 das Parken nur für Pkw angeordnet. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle An den Bezirksausschuss 20 An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00579_V 00579 Tiefgaragenausfahrt Kurparkstrasse 65 A.pdf === Betreff Antrag auf ein auf LKWs eingeschränktes Parkverbot bei Grundstücksausfahrt Ich beantrage, dass aus Verkehrssicherungsgründen links vor der Ausfahrt des Grundstücks der Kurparkstr. 65 ein Parkverbot für LKWs auf einer Strecke von zehn Metern erlassen wird, da dort ganzjährig Wohnmobile mit einer Höhe von 2,5m parken, welche die Sicht beim Herausfahren aus der Tiefgarage vehement behindern. Das Grundstück dient 90 Anwohnern von Hadern als Garage. Diese müssen sich momentan blind aus der Garage mit deren PKWs tasten, was früher oder später zu Personen- und Sachschäden führen wird. Am Stiftsbogen 36, der nur rund 100 Meter entfernt ist, gibt es ein solches Schild, das erheblich die Verkehrssicherheit fördert. Vielen Dank! Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 20_VG 08.06.2026 oeff. 5. 6..pdf === Datum: 09.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 52 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat Parkverbot neben der Tiefgaragenausfahrt Kurparkstraße 65 (Mobilitätsreferat, 18.05.26) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03036 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00579 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 20 - Hadern vom 08. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03036_E 03036 Parkverbot Kurparkstr.pdf === Betreff Antrag auf ein auf LKWs eingeschränktes Parkverbot bei Grundstücksausfahrt Ich beantrage, dass aus Verkehrssicherungsgründen links vor der Ausfahrt des Grundstücks der Kurparkstr. 65 ein Parkverbot für LKWs auf einer Strecke von zehn Metern erlassen wird, da dort ganzjährig Wohnmobile mit einer Höhe von 2,5m parken, welche die Sicht beim Herausfahren aus der Tiefgarage vehement behindern. Das Grundstück dient 90 Anwohnern von Hadern als Garage. Diese müssen sich momentan blind aus der Garage mit deren PKWs tasten, was früher oder später zu Personen- und Sachschäden führen wird. Am Stiftsbogen 36, der nur rund 100 Meter entfernt ist, gibt es ein solches Schild, das erheblich die Verkehrssicherheit fördert. Vielen Dank! Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

08.06.2026 um 19:30 Uhr

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