=== 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern
Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße Markierungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern am
21.10.2025
Einrichtung eines Mobilitätspunkts in der Würmtalstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern am
21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00606
Anlagen:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034
2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038
Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 13.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 03034 und Nr. 20-26 / E 03038 beschlossen.
Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Gemeindeordnung(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung
einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist,
muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss- Satzung (BA- Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
1. Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße
Markierungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 -
Hadern vom 21.10.2025
Darin wird die Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße
Markierungen gefordert.
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch verschiedene Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu
berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im
Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen.
In Bezug auf die Kontrollen möchten wir höflich darauf hinweisen, dass die Überwachung des
ruhenden Verkehrs im Münchner Stadtgebiet außerhalb von Parklizenzgebieten in den
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fällt und grundsätzlich im Rahmen der
personellen Möglichkeiten sichergestellt wird. Die zuständige Polizeiinspektion ahndet im
Rahmen des täglichen Streifendienstes im Einsatzbereich vorgefundenen Parkverstöße. Sie
können sich gerne an die zuständige Polizeiinspektion wenden. Hierbei möchten wir darauf
hinweisen und bitten um Ihr Verständnis, dass die Beamt*innen der Polizei München nicht
flächendeckend zu jeder Zeit vor Ort sein können.
Das Mobilitätsreferat steht hierzu im stetigen Austausch mit dem Polizeipräsidium, um die
Situation im Stadtgebiet kontinuierlich zu verbessern, stellt jedoch selbst keine Strafzettel aus.
Dem Antrag Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom
21.10.2025 kann teilweise entsprochen werden.
2. Einrichtung eines Mobilitätspunkts in der Würmtalstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 -
Hadern vom 21.10.2025
In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage und weisen darauf hin, dass es
insbesondere während der Semesterzeiten zu einer starken Zunahme parkender Autos sowie
zu einem störenden, ungeordneten Abstellen von E-Tretrollern und Leihfahrrädern im Viertel
kommt. Diese werden häufig auf Gehwegen entlang der Waldhüterstraße bis zum Klopferspitz
oder in Grünflächen abgestellt, was als problematisch wahrgenommen wird. Daher regen Sie
an, seitens der Stadt entweder geeignete Abstellflächen auszuweisen bzw. die Anbieter
stärker zu verpflichten sowie zusätzliche Parkmöglichkeiten für Autos im Bereich der
Universität, insbesondere südlich der Würmtalstraße, zu schaffen.
Wir verstehen Ihr Ärgernis über den vorgefundenen Zustand und können Ihre Bedenken in
Bezug auf die unsachgemäße Nutzung von Shared-Mobility-Angeboten nachvollziehen. Die
Landeshauptstadt München legt großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit den
verschiedenen Mobilitätsdiensten und zeigt wenig Verständnis für die Rücksichtslosigkeit, die
gelegentlich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden an den Tag gelegt wird.
Grundsätzlich dürfen E-Tretroller, wie Fahrräder auch, auf der Gehbahn abgestellt werden,
wenn es sich um öffentlichen Grund handelt. Lediglich ein behinderndes Abstellen ist
unzulässig. Nachdem es sich in diesem Bereich um schmale Gehwege handelt, kommt es
leicht dazu, dass das Abstellen der Fahrzeuge eine Behinderung darstellt. In diesem Fall
senden Sie bitte eine Mail mit Foto des E-Tretrollers und des Kennzeichens an
mobilitaetsreferat@muenchen.de und wir nehmen Kontakt mit der entsprechenden
Anbieterfirma auf und Verlangen die unverzügliche Prüfung der Situation vor Ort. Die
Anbieterfirmen arbeiten sehr gut mit uns zusammen und sind gewillt, dass ihre Fahrzeuge
keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Sie können sich auch direkt
an die Anbieterfirmen wenden, die Sie unter
https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing finden. Dort finden Sie auch
weitere Informationen zum Thema Shared Mobility und der Mobilitätsstrategie der
Landeshauptstadt München.
Bezüglich der von Ihnen angeregten Abstellfläche im Bereich der Waldhüterstraße hat eine
erste Analyse einen erhöhten Abstellbedarf im Segment der Mikromobilität ergeben. Daher
werden wir die Errichtung einer zusätzlichen Abstellfläche in diesem Bereich genauer prüfen
und diese, sofern möglich, im Zuge des weiteren Flächenausbaus einrichten.
Weiterhin gingen Sie in Ihrer Anfrage auf die Problematik des verstärkten KFZ-Parkens ein.
Die Straßen in den Wohngebieten nördlich der Würmtalstraße in Hadern sind ohne
Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und können von allen
Verkehrsteilnehmenden benutzt werden. Das Parken auf öffentlichem Verkehrsgrund ist
grundsätzlich dann möglich, sofern ein Fahrzeug zugelassen und betriebsbereit ist. Dies gilt
sowohl für private Fahrzeuge von Anwohner*innen oder Besucher*innen als auch für
Fahrzeuge von Carsharing-Unternehmen oder Gewerbebetrieben sowie deren
Mitarbeiter*innen. Solange von den geparkten Fahrzeugen in den Wohnstraßen weder
Verkehrsbeeinträchtigungen noch -gefährdungen ausgehen, besteht straßenverkehrsrechtlich
keine Möglichkeit, das Parken dort zu unterbinden. Bisher liegen uns aus diesem Bereich
keine Hinweise auf eine flächendeckende Überlastung im ruhenden Verkehr vor. Die
Entscheidung über eine Ausweisung zusätzlicher Parkflächen auf dem Gelände des Campus
Großhadern/Martinsried der LMU obliegt der Hochschule.
Dem Antrag Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom
21.10.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck
der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen
in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem
Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen
aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken
aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 -
Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Bezüglich der von Ihnen angeregten Abstellfläche im Bereich der Waldhüterstraße hat
eine erste Analyse einen erhöhten Abstellbedarf im Segment der Mikromobilität
ergeben. Daher werden wir die Errichtung einer zusätzlichen Abstellfläche in diesem
Bereich genauer prüfen und diese, sofern möglich, im Zuge des weiteren
Flächenausbaus einrichten.
Weiterhin gingen Sie in Ihrer Anfrage auf die Problematik des verstärkten KFZ-Parkens
ein. Solange von den geparkten Fahrzeugen in den Wohnstraßen weder
Verkehrsbeeinträchtigungen noch -gefährdungen ausgehen, besteht
straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, das Parken dort zu unterbinden. Bisher
liegen uns aus diesem Bereich keine Hinweise auf eine flächendeckende Überlastung
im ruhenden Verkehr vor. Die Entscheidung über eine Ausweisung zusätzlicher
Parkflächen auf dem Gelände des Campus Großhadern/Martinsried der LMU obliegt
der Hochschule.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 -
Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Der Referent
Gabriele Radeck Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen
nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A1.pdf ===
Betreff
Regelung / Ausweisung von Parkplätzen
In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die
Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle
Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg
nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg
ist nach StVO verboten.
In Hadern hat das Parken auf den Gehwegen m. E. überhand genommen. Es
werden PKWs, LKS, Abschleppwagen, Campingfahrzeuge, Boote, Roller halb
auf der Straße und halb auf dem Gehweg geparkt, so dass das für den
Fußgängerverkehr eine echte Zumutung ist. Zu zweit nebeneinander auf dem
Gehweg zu gehen und sich zu unterhalten ist nicht mehr möglich. Das gilt
ebenso für spielende Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen.
Mein Antrag ist dass der dahingehend Straßenraum analysiert wird und
Parkflächen durch weiße Linien ausgewiesen werden.
Ebenso beantrage ich, dass die Einhaltung des Parkens auf den ausgewiesenen
Flächen regelmäßig überwacht wird.
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A2.pdf ===
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sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Familie ist wohnhaft in der - seit SO Jahren -
Es gibt jeweils während der Semester-Zeiten eine Häufung von parkenden Autos in unserem
Viertel und eine sehr störende "wilde Parkerei" von Rollern und E-Fahrrädern der bekannten
Anbieter. Diese e-Roller/Bikes werden dann meistens auf den Gehbereichen von der Waldhüterstr.
bis zum Klopferspitz (Richtung Martinsried) abgestellt oder in die Grünbereiche "gelegt".
Warum kann hier nicht seit...