Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern (Mobilitätsreferat, 01.06.26)

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  • 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern BE.pdf
  • 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A1.pdf
  • 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A2.pdf
  • B 20_VG 13.07.2026 oeff. 3.5.1. 1..pdf
  • 20-26 _ E 03034_E 03034 Analyse Strassenraum Parkflaechen.pdf
  • 20-26 _ E 03038_E 03038 Mobilitaetspunkt Wuermtalstr.pdf
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=== 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße Markierungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern am 21.10.2025 Einrichtung eines Mobilitätspunkts in der Würmtalstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern am 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00606 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 13.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 und Nr. 20-26 / E 03038 beschlossen. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss- Satzung (BA- Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: 1. Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße Markierungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 21.10.2025 Darin wird die Analyse des Straßenraums und Ausweisung von Parkflächen durch weiße Markierungen gefordert. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch verschiedene Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. In Bezug auf die Kontrollen möchten wir höflich darauf hinweisen, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Münchner Stadtgebiet außerhalb von Parklizenzgebieten in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fällt und grundsätzlich im Rahmen der personellen Möglichkeiten sichergestellt wird. Die zuständige Polizeiinspektion ahndet im Rahmen des täglichen Streifendienstes im Einsatzbereich vorgefundenen Parkverstöße. Sie können sich gerne an die zuständige Polizeiinspektion wenden. Hierbei möchten wir darauf hinweisen und bitten um Ihr Verständnis, dass die Beamt*innen der Polizei München nicht flächendeckend zu jeder Zeit vor Ort sein können. Das Mobilitätsreferat steht hierzu im stetigen Austausch mit dem Polizeipräsidium, um die Situation im Stadtgebiet kontinuierlich zu verbessern, stellt jedoch selbst keine Strafzettel aus. Dem Antrag Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 21.10.2025 kann teilweise entsprochen werden. 2. Einrichtung eines Mobilitätspunkts in der Würmtalstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 21.10.2025 In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage und weisen darauf hin, dass es insbesondere während der Semesterzeiten zu einer starken Zunahme parkender Autos sowie zu einem störenden, ungeordneten Abstellen von E-Tretrollern und Leihfahrrädern im Viertel kommt. Diese werden häufig auf Gehwegen entlang der Waldhüterstraße bis zum Klopferspitz oder in Grünflächen abgestellt, was als problematisch wahrgenommen wird. Daher regen Sie an, seitens der Stadt entweder geeignete Abstellflächen auszuweisen bzw. die Anbieter stärker zu verpflichten sowie zusätzliche Parkmöglichkeiten für Autos im Bereich der Universität, insbesondere südlich der Würmtalstraße, zu schaffen. Wir verstehen Ihr Ärgernis über den vorgefundenen Zustand und können Ihre Bedenken in Bezug auf die unsachgemäße Nutzung von Shared-Mobility-Angeboten nachvollziehen. Die Landeshauptstadt München legt großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit den verschiedenen Mobilitätsdiensten und zeigt wenig Verständnis für die Rücksichtslosigkeit, die gelegentlich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden an den Tag gelegt wird. Grundsätzlich dürfen E-Tretroller, wie Fahrräder auch, auf der Gehbahn abgestellt werden, wenn es sich um öffentlichen Grund handelt. Lediglich ein behinderndes Abstellen ist unzulässig. Nachdem es sich in diesem Bereich um schmale Gehwege handelt, kommt es leicht dazu, dass das Abstellen der Fahrzeuge eine Behinderung darstellt. In diesem Fall senden Sie bitte eine Mail mit Foto des E-Tretrollers und des Kennzeichens an mobilitaetsreferat@muenchen.de und wir nehmen Kontakt mit der entsprechenden Anbieterfirma auf und Verlangen die unverzügliche Prüfung der Situation vor Ort. Die Anbieterfirmen arbeiten sehr gut mit uns zusammen und sind gewillt, dass ihre Fahrzeuge keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Sie können sich auch direkt an die Anbieterfirmen wenden, die Sie unter https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing finden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Shared Mobility und der Mobilitätsstrategie der Landeshauptstadt München. Bezüglich der von Ihnen angeregten Abstellfläche im Bereich der Waldhüterstraße hat eine erste Analyse einen erhöhten Abstellbedarf im Segment der Mikromobilität ergeben. Daher werden wir die Errichtung einer zusätzlichen Abstellfläche in diesem Bereich genauer prüfen und diese, sofern möglich, im Zuge des weiteren Flächenausbaus einrichten. Weiterhin gingen Sie in Ihrer Anfrage auf die Problematik des verstärkten KFZ-Parkens ein. Die Straßen in den Wohngebieten nördlich der Würmtalstraße in Hadern sind ohne Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und können von allen Verkehrsteilnehmenden benutzt werden. Das Parken auf öffentlichem Verkehrsgrund ist grundsätzlich dann möglich, sofern ein Fahrzeug zugelassen und betriebsbereit ist. Dies gilt sowohl für private Fahrzeuge von Anwohner*innen oder Besucher*innen als auch für Fahrzeuge von Carsharing-Unternehmen oder Gewerbebetrieben sowie deren Mitarbeiter*innen. Solange von den geparkten Fahrzeugen in den Wohnstraßen weder Verkehrsbeeinträchtigungen noch -gefährdungen ausgehen, besteht straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, das Parken dort zu unterbinden. Bisher liegen uns aus diesem Bereich keine Hinweise auf eine flächendeckende Überlastung im ruhenden Verkehr vor. Die Entscheidung über eine Ausweisung zusätzlicher Parkflächen auf dem Gelände des Campus Großhadern/Martinsried der LMU obliegt der Hochschule. Dem Antrag Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 21.10.2025 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat erarbeitet derzeit einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03034 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Bezüglich der von Ihnen angeregten Abstellfläche im Bereich der Waldhüterstraße hat eine erste Analyse einen erhöhten Abstellbedarf im Segment der Mikromobilität ergeben. Daher werden wir die Errichtung einer zusätzlichen Abstellfläche in diesem Bereich genauer prüfen und diese, sofern möglich, im Zuge des weiteren Flächenausbaus einrichten. Weiterhin gingen Sie in Ihrer Anfrage auf die Problematik des verstärkten KFZ-Parkens ein. Solange von den geparkten Fahrzeugen in den Wohnstraßen weder Verkehrsbeeinträchtigungen noch -gefährdungen ausgehen, besteht straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, das Parken dort zu unterbinden. Bisher liegen uns aus diesem Bereich keine Hinweise auf eine flächendeckende Überlastung im ruhenden Verkehr vor. Die Entscheidung über eine Ausweisung zusätzlicher Parkflächen auf dem Gelände des Campus Großhadern/Martinsried der LMU obliegt der Hochschule. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03038 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 21.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes Hadern der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Gabriele Radeck Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 20 - Hadern kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 20 - Hadern ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A1.pdf === Betreff Regelung / Ausweisung von Parkplätzen In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. In Hadern hat das Parken auf den Gehwegen m. E. überhand genommen. Es werden PKWs, LKS, Abschleppwagen, Campingfahrzeuge, Boote, Roller halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg geparkt, so dass das für den Fußgängerverkehr eine echte Zumutung ist. Zu zweit nebeneinander auf dem Gehweg zu gehen und sich zu unterhalten ist nicht mehr möglich. Das gilt ebenso für spielende Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen. Mein Antrag ist dass der dahingehend Straßenraum analysiert wird und Parkflächen durch weiße Linien ausgewiesen werden. Ebenso beantrage ich, dass die Einhaltung des Parkens auf den ausgewiesenen Flächen regelmäßig überwacht wird. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage 1 === 26-32 _ V 00606_V 00606 Sammelbeschluss offene Buergerversammlungsempfehlungen– BA 20 Hadern A2.pdf === 1 von 1 sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Familie ist wohnhaft in der - seit SO Jahren - Es gibt jeweils während der Semester-Zeiten eine Häufung von parkenden Autos in unserem Viertel und eine sehr störende "wilde Parkerei" von Rollern und E-Fahrrädern der bekannten Anbieter. Diese e-Roller/Bikes werden dann meistens auf den Gehbereichen von der Waldhüterstr. bis zum Klopferspitz (Richtung Martinsried) abgestellt oder in die Grünbereiche "gelegt". Warum kann hier nicht seit...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

13.07.2026 um 19:30 Uhr

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